Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern
EU-Kommission übermittelt Alchem Mitteilung der Beschwerdepunkte in erster Arzneimittelkartellsache in der EU
Sollte sich der Verdacht bestätigen, läge ein Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht vor
Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte. Die Kommission befürchtet, dass das Beratungsunternehmen mutmaßliche Preisabsprachen zwischen Reifenherstellern – die angeblich auch öffentliche Kommunikationskanäle für ihre Kollusion nutzten – unterstützt oder angeregt haben könnte.
Die Beamtinnen und Beamten der Kommission wurden von ihren Amtskolleginnen und -kollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten, in denen die Nachprüfungen durchgeführt wurden, begleitet.
Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Schritt bei der Untersuchung mutmaßlich wettbewerbswidriger Verhaltensweisen. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die betreffenden Unternehmen wettbewerbswidriger Verhaltensweisen schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der Untersuchung vor.
Untersuchungen zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen müssen nicht innerhalb einer vorgeschriebenen Frist abgeschlossen werden. Wie lange sie dauern, hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falles, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.
Auf der Grundlage der Kronzeugenregelung kann an einem geheimen Kartell beteiligten Unternehmen, die das Verhalten melden oder während der gesamten Untersuchung mit der Kommission zusammenarbeiten, im Gegenzug ein Erlass oder eine erhebliche Ermäßigung ihrer Geldbuße gewährt werden. Einzelpersonen und Unternehmen können Kartelle oder andere wettbewerbswidrige Verhaltensweisen auch anonym über die Kanäle der Kommission für Hinweisgeber (Whistleblower) melden. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 10.07.24
Newsletterlauf: 02.09.24
Meldungen: Europäische Kommission
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Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems
Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.
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Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen
Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.
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Bereitstellung von Satellitenkapazitäten
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.
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Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada
Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.
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Finanzmittel mobilisieren
Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.