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Maßstab für Bestimmung der DSA-Compliance


Europäische Kommission billigt Einbeziehung des freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation in das Gesetz über digitale Dienste
Um als freiwilliger Verhaltenskodex des Gesetzes über digitale Dienste anerkannt zu werden, muss der Kodex die im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Kriterien erfüllen



Die Europäische Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste haben heute die Einbeziehung des freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation in den Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste gebilligt. Diese Integration wird den Kodex zu einem Maßstab für die Bestimmung der Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste durch die Plattformen machen.

Im Januar 2025 reichten die Unterzeichner des Kodex – einschließlich der im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste als sehr große Online-Plattformen und -Suchmaschinen (VLOPE) benannten Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und TikTok – alle erforderlichen Dokumente ein, die ihren Antrag auf Umwandlung in einen Verhaltenskodex im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste untermauerten.

Um als freiwilliger Verhaltenskodex des Gesetzes über digitale Dienste anerkannt zu werden, muss der Kodex die im Gesetz über digitale Dienste festgelegten Kriterien erfüllen. Die Kommission und der Ausschuss nahmen diesbezüglich gesonderte positive Bewertungen an und befürworteten die offizielle Integration des Kodex in den DSA-Rahmen.

Mit seiner Integration kann die vollständige Einhaltung des Kodex als geeignete Risikominderungsmaßnahme für Unterzeichner angesehen werden, die im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste als VLOP und VLOSE bezeichnet werden. Als solches wird der Kodex zu einem bedeutenden und aussagekräftigen Maßstab für die Bestimmung der DSA-Compliance. Die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Kodex wird auch Teil der jährlichen unabhängigen Prüfung sein, der diese Plattformen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste unterliegen.

Der Kodex ist ein weithin anerkanntes, robustes Paket von Verpflichtungen, die zusammen ein starkes Paket von Minderungsmaßnahmen für die Einhaltung des Gesetzes über digitale Dienste darstellen. Der Wert dieser Verpflichtungen liegt in der Tatsache, dass sie das Ergebnis einer Vereinbarung zwischen einem breiten Spektrum von Akteuren sind, die auf bestehenden bewährten Verfahren der Branche aufbaut. Unter Berücksichtigung der Komplexität und der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Verbreitung von Desinformation enthält der Kodex verschiedene, aber miteinander verknüpfte Bereiche:

>> Demonetisierung: Verringerung der finanziellen Anreize für Anbieter von Desinformation;

>> Transparenz politischer Werbung: eine effizientere Kennzeichnung für die Nutzer, um politische Werbung zu erkennen;

>> Gewährleistung der Integrität der Dienste: Reduzierung von Fake-Accounts, Bot-getriebener Verstärkung, böswilligen Deep-Fakes und anderen manipulativen Verhaltensweisen zur Verbreitung von Desinformation;

>> Befähigung von Nutzern, Forschern und der Gemeinschaft zur Faktenprüfung: bessere Instrumente für die Nutzer zur Ermittlung von Desinformation, breiterer Zugang zu Daten, Erfassung von Fakten in der gesamten EU.

Mit diesen Maßnahmen werden Desinformationsrisiken bekämpft und gleichzeitig die Meinungsfreiheit uneingeschränkt gewahrt und die Transparenz erhöht.

Empfehlungen für die Umsetzung des Kodex
Im Rahmen ihrer jeweiligen Bewertung, ob der Kodex die in Artikel 45 des Gesetzes über digitale Dienste festgelegten Kriterien erfüllt, ermutigen die Kommission und das Europäische Gremium für digitale Dienste die unterzeichnenden Plattformen, bei der Umsetzung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation mehrere Empfehlungen zu berücksichtigen.

Dazu gehört die unverzügliche Fertigstellung des Krisenreaktionssystems, um alle nationalen Wahlen und Krisen abzudecken, und seine wirksame Umsetzung; eine rasche Diskussion der Taskforce und konkrete Folgemaßnahmen zu ihren Verpflichtungen in den oben genannten Schlüsselbereichen; und Bereitstellung aller erforderlichen Daten, um die Lücken in ihrer Berichterstattung zu schließen und die Weiterentwicklung und effiziente Messung von Strukturindikatoren – einschließlich neuer Indikatoren – zu ermöglichen.

Die nächsten Schritte
Die Umwandlung des Kodex wird ab dem 1. Juli 2025 wirksam und macht seine Verpflichtungen ab diesem Zeitpunkt überprüfbar. Dieser Zeitplan ermöglicht eine Synchronisierung der Prüfung der Verpflichtungen des Kodex mit der DSA-Prüfung für die relevanten Anbieter von VLOPs und VLOSEs.

Die Kommission und der Ausschuss werden die Verwirklichung der Ziele des Kodex im Einklang mit Artikel 45 des Gesetzes über digitale Dienste überwachen und bewerten.

Hintergrund
Im Jahr 2018 schlossen sich erstmals Vertreter von Online-Plattformen, führenden Technologieunternehmen und Akteuren der Werbebranche zusammen, um Desinformation auf freiwilliger und selbstregulierender Basis zu bekämpfen. Im Rahmen einer Reihe von Verpflichtungen legten die Unterzeichner die erste Überarbeitung des Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation vor.

Auf der Grundlage der Leitlinien der Kommission wurde der Kodex im Juni 2022 erheblich gestärkt, als er von 34 Unterzeichnern vorgelegt und unterzeichnet wurde. Der Kodex hat seitdem eine wachsende Unterzeichnerbasis mit bisher 42 Unterzeichnern.

Im Rahmen des Kodex von 2022 einigten sich die Unterzeichner darauf, einen Rahmen für eine enge Zusammenarbeit im Rahmen einer ständigen Taskforce zu schaffen. Der Kodex und seine Taskforce haben seitdem ihre Wirksamkeit beim Informationsaustausch und bei der Zusammenarbeit zwischen den Unterzeichnern unter Beweis gestellt. Insbesondere das Schnellreaktionssystem des Kodex hat sich insbesondere während der Europawahlen als sehr wirksames Instrument erwiesen und ermöglicht es Organisationen der Zivilgesellschaft, Faktenprüfern und Online-Plattformen, bei zeitkritischen Inhalten zusammenzuarbeiten, die ihrer Ansicht nach eine Bedrohung für die Integrität des Wahlprozesses darstellen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 13.02.25


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