Im Einklang mit dem REPowerEU-Plan
EU-Kommission genehmigt mit 1,3 Mrd. EUR ausgestattete, aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanzierte deutsche Beihilfemaßnahme, für die Dekarbonisierung der Stahlproduktion von Arcelor Mittal
Die von Deutschland angemeldete Maßnahme mit einem Volumen von insgesamt 1,3 Mrd. EUR wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem der Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands von der Kommission befürwortet und vom Rat angenommen wurde
Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 1,3 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Maßnahme genehmigt, die teilweise über die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) bereitgestellt wird. Mit der Beihilfe sollen ArcelorMittal Bremen und ArcelorMittal Eisenhüttenstadt ("ArcelorMittal") bei der Dekarbonisierung eines Teils ihrer Stahlproduktion unterstützt werden. Die Maßnahme wird die Verwirklichung der Ziele der EU-Wasserstoffstrategie, des europäischen Grünen Deals und des Industrieplans für den Grünen Deal unterstützen und im Einklang mit dem REPowerEU-Plan dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu beenden und den ökologischen Wandel rasch voranzubringen.
Die deutsche Beihilfemaßnahme
Die von Deutschland angemeldete Maßnahme mit einem Volumen von insgesamt 1,3 Mrd. EUR wird teilweise aus der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert, nachdem der Aufbau- und Resilienzplan Deutschlands von der Kommission befürwortet und vom Rat angenommen wurde.
Mit der Maßnahme wird das Vorhaben von ArcelorMittal unterstützt, einen Teil seiner Stahlproduktionsprozesse in Bremen und Eisenhüttenstadt zu dekarbonisieren. An den beiden Standorten betreibt das Unternehmen derzeit drei Kohlehochöfen und vier Sauerstoffaufblaskonverter zur Erzeugung von Rohstahl.
Die Beihilfe wird in Form eines Zuschusses ausgezahlt und dient der Finanzierung einer Direktreduktions-Anlage und dreier neuer elektrischer Lichtbogenöfen. Die neuen Anlagen ersetzen zwei der drei bestehenden Hochöfen und zwei der vier Sauerstoffaufblaskonverter. Die neue Direktreduktionsanlage wird zunächst mit Erdgas betrieben. Das Erdgas wird in den Stahlproduktionsprozessen anschließend schrittweise durch CO2-armen und erneuerbaren Wasserstoff ersetzt. Letztlich soll die neue Anlage ausschließlich mit erneuerbarem Wasserstoff betrieben werden.
Die neuen Anlagen sollen 2026 in Betrieb genommen werden. Es wird erwartet, dass sie jährlich 3,8 Mio. Tonnen grünen Rohstahl produzieren, die bislang im konventionellen und umweltschädlicheren Hochofenprozess hergestellt werden. Nach der vollständigen Durchführung des Vorhabens können während der sechzehnjährigen Lebensdauer der kombinierten Anlage voraussichtlich mehr als 70 Mio. Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden. ArcelorMittal hat sich verpflichtet, die im Rahmen des Vorhabens gewonnenen Erfahrungen und technischen Kenntnisse an die Industrie und Hochschulen weiterzugeben.
Beihilferechtliche Würdigung der Kommission
Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), nach dem die EU-Mitgliedstaaten die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen fördern können, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.
Deutschland hat das Vorhaben von ArcelorMittal 2021 in einem offenen Verfahren für die Teilnahme an einem wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) für Wasserstofftechnologien und -systeme ausgewählt. Diese Aufforderung führte zu den drei IPCEI, die am 15. Juli 2022 ("Hy2Tech"), am 21. September 2022 ("Hy2Use") und am 15. Februar 2024 ("Hy2Infra") genehmigt wurden. Angesichts seiner Merkmale und Ziele war das Projekt von ArcelorMittal jedoch besser für eine Bewertung im Rahmen der Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen geeignet.
Dabei kam die Kommission zu folgendem Ergebnis:
>> Die Maßnahmen tragen zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von Stahl durch Prozesse mit geringeren CO2-Emissionen. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals, der EU-Wasserstoffstrategie, des Industrieplans für den Grünen Deal und des REPowerEU-Plans.
>> Die Beihilfe hat einen Anreizeffekt, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in die Erzeugung von grünem Stahl ohne die öffentliche Förderung nicht tätigen würde.
>> Sie ist erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von grünem Stahl zu fördern. Außerdem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht.
>> Im Rahmen der Maßnahme wird durch ausreichende Vorkehrungen sichergestellt, dass der Wettbewerb nicht übermäßig verfälscht wird: Sollte das Vorhaben sehr erfolgreich sein und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird der Beihilfeempfänger die der erhaltenen Beihilfen teilweise an Deutschland zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus). Zudem wird das Vorhaben überwacht, um die Fortschritte im Hinblick auf die CO2-Reduktionsziele, die schrittweise Einstellung der Erdgasnutzung und den Einsatz von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff zu überprüfen. Außerdem wird der Empfänger das im Rahmen des Vorhabens erworbene technische Know-how weitergeben.
>> Die Beihilfe hat positive Auswirkungen, die etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen.
Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Hintergrund
Alle Investitionen und Reformen, die in den im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgelegten nationalen Aufbauplänen enthalten sind, müssen – sofern sie mit staatlichen Beihilfen verbunden sind – bei der Kommission zur vorherigen Genehmigung angemeldet werden, es sei denn, die betreffenden Beihilfen fallen unter eine der einschlägigen Gruppenfreistellungsvorschriften.
Die Kommission prüft Beihilfen, die in den nationalen Aufbauplänen im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität vorgesehen sind, vorrangig und hat für die Mitgliedstaaten zur Vorbereitung ihrer nationalen Aufbaupläne Orientierungshilfen und Unterstützung bereitgestellt, um den raschen Einsatz der Fazilität zu erleichtern. In ihrem Beschluss prüft die Kommission die Einhaltung der geltenden Beihilfevorschriften, um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu wahren und sicherzustellen, dass beim Einsatz der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität Wettbewerbsverzerrungen minimiert und private Investitionen nicht verdrängt werden.
In den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2022 wird erläutert, wie die Kommission die Vereinbarkeit solcher Beihilfen, die nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV bei ihr angemeldet werden müssen, mit dem Binnenmarkt prüfen wird.
Mit den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen wird ein flexibler, zweckmäßiger Rahmen geschaffen, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit bietet, die für die Erreichung der Ziele des Grünen Deals erforderlichen Fördermittel gezielt und kosteneffizient bereitzustellen. Die Vorschriften wurden mit den wichtigen im europäischen Grünen Deal festgelegten Zielvorgaben der EU und anderen jüngsten Änderungen von Rechtsvorschriften in den Bereichen Energie und Umwelt in Einklang gebracht und tragen der zunehmenden Bedeutung des Klimaschutzes Rechnung.
In der Mitteilung über den europäischen Grünen Deal aus dem Jahr 2019 hat die Kommission das inzwischen im europäischen Klimagesetz verankerte Ziel festgelegt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu senken. Mit dem seit Juli 2021 geltenden Gesetz wurde auch das Zwischenziel eingeführt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Mit der Annahme der Legislativvorschläge für das Paket "Fit für 55" hat die EU rechtsverbindliche Klimaziele für alle Schlüsselsektoren der Wirtschaft festgelegt.
Im Juli 2020 veröffentlichte die Kommission ihre EU-Wasserstoffstrategie, in der ehrgeizige Ziele für die Erzeugung und Nutzung von sauberem Wasserstoff festgelegt wurden und mit der die Europäische Allianz für sauberen Wasserstoff ins Leben gerufen wurde, die die europäische Wasserstoffgemeinschaft (Industrie, Zivilgesellschaft, Behörden) zusammenbringt.
Im Februar 2023 veröffentlichte die Kommission einen Industrieplan für den Grünen Deal, um die Wettbewerbsfähigkeit der CO2-neutralen Industrie in Europa zu verbessern und den raschen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. (EU-Kommission: ra)
eingetragen: 15.04.24
Newsletterlauf: 24.05.24
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