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Grundsatz des "Roamings zu Inlandspreisen"


Neue Roamingvorschriften für Reisende in der EU: "Roaming zu Inlandspreisen" für weitere zehn Jahre
Verbraucher haben nun Anspruch auf die gleiche Qualität des mobilen Internets im Ausland wie zu Hause



Am 1. Juli 2022 trat die neue verbesserte Roamingverordnung in Kraft. Sie verlängert das "Roaming zu Inlandspreisen" – das System, über das Reisende in der EU und im EWR ohne zusätzliche Gebühren aus dem Ausland anrufen, SMS schreiben und im Internet surfen können – bis 2032. Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften erhebliche Vorteile für Unternehmen und Bürger in der EU mit sich bringen, die ein besseres Roaming-Erlebnis mit der gleichen Qualität von Mobilfunkdiensten im Ausland wie zu Hause genießen werden. Die neuen Vorschriften verbessern außerdem den Zugang zu Notrufen in der gesamten EU und gewährleisten klare Informationen über Dienste, für die möglicherweise zusätzliche Gebühren anfallen.

Margrethe Vestager, die für das Ressort "Ein Europa für das digitale Zeitalter" zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte dazu: "Dank unserer Roamingverordnung haben wir alle vom ‚Roaming zu Inlandspreisen‘ profitiert. Wir können auf Reisen in der EU ohne zusätzliche Kosten telefonieren, SMS verschicken und im Internet surfen. Dies ist ein sehr spürbarer Vorteil unseres europäischen Binnenmarkt. Durch die Verlängerung dieser Vorschriften werden die Roamingentgelte zwischen den Betreibern wettbewerbsfähig bleiben und können die Verbraucherinnen und Verbraucher für die nächsten zehn Jahre weiterhin aufschlagsfreie Roamingdienste in Anspruch nehmen."

Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton fügte hinzu: "Erinnern Sie sich daran, wie wir auf Reisen in Europa die mobile Datennutzung abschalten mussten, um zu vermeiden, dass eine riesige Roaming-Rechnung aufläuft? Das gehört der Vergangenheit an. Und wir wollen, dass dies zumindest auch für die nächsten zehn Jahren so bleibt. Mehr Geschwindigkeit, mehr Transparenz: Wir tragen dazu bei, das Leben der EU-Bürgerinnen und -Bürger stetig zu verbessern."
Bessere Mobilfunk-Datengeschwindigkeit auf Reisen

Die Verbraucher haben nun Anspruch auf die gleiche Qualität des mobilen Internets im Ausland wie zu Hause. Betreiber, die Mobilfunkdienste anbieten, sollten sicherstellen, dass die Verbraucher Zugang zu 4G- oder fortschrittlicheren 5G-Netzen haben, sofern diese am Zielort des Verbrauchers verfügbar sind. Die Verbraucher sollten in ihren Mobilfunkverträgen und auf den Websites der Betreiber Informationen über die Netzverfügbarkeit finden können.
Vermeidung unerwarteter versteckter Kosten

Auf Flug- oder Schiffsreisen verbinden sich die Mobiltelefone der Verbraucher möglicherweise automatisch mit dem über Satelliten bereitgestellten Bordnetz. Bei der Nutzung mobiler Anschlussdienste, die über nicht-terrestrische Netze erbracht werden, können sehr hohe Aufschläge anfallen. Die neuen Roamingvorschriften verpflichten die Betreiber, ihre Verbraucher zu schützen und sie zu informieren, wenn ihre Smartphones in ein nicht-terrestrisches Netz wechseln. Darüber hinaus sollten die Betreiber Mobilfunkdienste automatisch unterbrechen, wenn die über nicht-terrestrische Netze bereitgestellten Mobilfunkdienste Kosten in Höhe von 50 EUR oder eine andere vordefinierte Grenze erreichen. Zudem können die Betreiber weitere Dienste wie das Blockieren des Roamings in Flugzeugen und auf Schiffen anbieten.
Mehr Informationen für eine bessere Wahl

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten daher informiert entscheiden können, ob sie Dienste nutzen wollen, die möglicherweise zusätzliche Kosten verursachen. Bei Reisen ins Ausland können Kundendienste, Helpdesks von Versicherungen und Fluggesellschaften oder SMS zur Teilnahme an Wettbewerben oder Veranstaltungen teurer sein als zu Hause. Die Betreiber müssen sicherstellen, dass die Verbraucher über die Arten von Telefonnummern informiert werden, die zusätzliche Kosten verursachen können, wenn die Verbraucher diese aus dem Ausland wählen oder auf sie zugreifen. Die Betreiber sollten die Verbraucher mithilfe automatischer SMS informieren, die beim Überschreiten der Grenze in ein anderes EU-Land versandt werden, sowie in den Mobilfunkverträgen.

112 – Notrufe auf Reisen
Die neuen Roamingvorschriften gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen, die sie überall in der EU nutzen können, um Notdienste zu erreichen. Bis Juni 2023 sollten Betreiber ihren Kunden bei Auslandsreisen automatisch Nachrichten übermitteln, die sie über die alternativen Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste informieren, z. B. über Echtzeit-SMS oder über Apps. Bürgerinnen und Bürger, die nicht anrufen können, können diese alternativen Möglichkeiten nutzen.

Geringere Roamingentgelte zwischen Betreibern, bessere Bedingungen für Verbraucher
In der neuen Roamingverordnung werden niedrigere Vorleistungsentgelte festgesetzt, d. h. die Kosten, die Betreibern für die Nutzung von Netzen im Ausland durch ihre Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Obergrenzen auf der Vorleistungsebene werden in einer Höhe festgesetzt, die sicherstellt, dass es für die Betreiber dauerhaft rentabel bleibt, Roamingdienste zu Inlandspreisen für Verbraucher zu erbringen.

>> Für Datendienste werden in der neuen Verordnung auf der Vorleistungsebene folgende Entgeltobergrenzen festgesetzt: 2 EUR/GB im Jahr 2022, 1,8 EUR/GB im Jahr 2023, 1,55 EUR/GB im Jahr 2024, 1,3 EUR/GB im Jahr 2025, 1,1 EUR/GB im Jahr 2026 und 1 EUR/GB ab 2027.

>> Für Anrufe: 0,022 EUR/min im Zeitraum 2022–2024 und 0,019 EUR/min ab 2025.
>> Für SMS: 0,004 EUR/SMS im Zeitraum 2022–2024 und 0,003 EUR/SMS ab 2025.

Niedrigere Vorleistungsentgelte kommen den Verbrauchern zugute, weil sie sicherstellen sollten, dass alle Betreiber in der Lage sind, wettbewerbsfähige Roamingtarife nach dem Grundsatz des "Roamings zu Inlandspreisen" anzubieten.

Hintergrund
Dank der EU-Roamingverordnung kommen die Bürgerinnen und Bürger seit 2017 in den Genuss von aufschlagsfreiem Roaming ohne zusätzliche Gebühren für Anrufe, SMS und mobile Daten im EU-Ausland. Eine Überprüfung der Vorschriften hat ergeben, dass Raum für Verbesserungen besteht. In der jüngsten Eurobarometer-Umfrage vom Februar 2021 stellte sich heraus, dass 33 Prozent der Befragten auf Reisen im Ausland eine geringere Mobilfunk-Datengeschwindigkeit als normalerweise zu Hause und 28 Prozent einen niedrigeren Netzstandard (d. h. ein 3G-Netz anstelle von 4G) hatten.

Darüber hinaus ergab eine von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) durchgeführte Studie, dass 25 Prozent der Kunden beim Roaming mindestens einmal eine schlechtere Dienstqualität als zu Hause bekamen, obwohl die Netzbedingungen eine bessere Qualität ermöglicht hätten. Da die vorherige Roamingverordnung am 30. Juni 2020 auslaufen sollte und damit alle Mobilfunk- und Internetnutzer auf Reisen in den Mitgliedstaaten weiterhin ohne zusätzliche Kosten vernetzt bleiben können, schlug die Kommission im Februar 2021 eine neue verbesserte Roamingverordnung vor. Sie tritt morgen am 1. Juli in Kraft.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 25.07.22
Newsletterlauf: 08.09.22


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