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Gesetz über Digitale Märkte einhalten


Digital Markets Act – DMA: Vorlage für Torwächter-Berichte veröffentlicht
EU will Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte durch die benannten Torwächter beurteilen



Die großen Plattformen müssen in Zukunft in einem Bericht darlegen, wie sie das Gesetz über Digitale Märkte (Digital Markets Act – DMA) einhalten. Die Vorlage dazu hat die EU-Kommission nun veröffentlicht. Die im Rahmen des DMA benannten Torwächter (Gatekeeper) müssen innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Benennung Berichte vorlegen, wie sie die Vorschriften einhalten und diese mindestens einmal jährlich aktualisieren.

Die am 6. September 2023 benannten Torwächter müssen die ersten Berichte bis zum 7. März 2024 vorlegen. Die Kommission wird dann eine nicht vertrauliche Zusammenfassung der einzelnen Berichte veröffentlichen. Die Konformitätsberichte müssen in detaillierter und transparenter Weise alle relevanten Informationen enthalten, die die Kommission benötigt, um die tatsächliche Einhaltung des Gesetzes über digitale Märkte durch die benannten Torwächter zu beurteilen.

Die Kommission hat auch die Antworten auf die Konsultation zum Entwurf der Vorlage für die Konformitätsberichte und andere relevante Vorlagen veröffentlicht, die die benannten Gatekeeper befolgen müssen, um die Einhaltung des DMA zu gewährleisten. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 23.10.23
Newsletterlauf: 15.01.24


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