EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge
Öffentliches Auftragswesen: Die Niederlande werden bei Grundstückserschließungen in Ede und öffentlichen Aufträgen für Feuerversicherungen EU-Recht anwenden
Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nachdem die niederländische Gemeinde Ede mehrere Aufträge für das Grundstückserschließungsprojekt "Het Nieuwe Landgoed" an einen Projektträger vergeben hatte, ohne eine europaweite Ausschreibung durchgeführt zu haben
(30.05.11) - Die Europäische Kommission begrüßt die Zusage der Niederlande, sich an die EU-Vergabevorschriften zu halten. Bei den anhängigen Fällen geht es zum einen um Grundstückserschließungen in der Gemeinde Ede und zum anderen um das Vorgehen der Niederlande bei der Vergabe öffentlicher Aufträge für Feuerversicherungen. Nachdem die Kommission die Vertragsverletzungsverfahren weiterverfolgt hatte, haben die Niederlande jetzt zugesagt, die EU-Vergabevorschriften korrekt anzuwenden, so dass öffentliche Aufträge in einem fairen und transparenten Verfahren vergeben werden, an dem sich alle interessierten Unternehmen in der EU beteiligen können. Die Bürger der Niederlande können nunmehr sichergehen, dass die Aufträge nach dem Kriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden. Die Kommission hat daher die betreffenden Vertragsverletzungsverfahren eingestellt.
Was wird mit den betreffenden EU-Vorschriften bezweckt?
Beim öffentlichen Auftragswesen geht es um die Verwendung öffentlicher Gelder durch staatliche Stellen. Es erstreckt sich auf sämtliche Beschaffungen, von Papier bis zu Computersystemen, Klärwerken, Schiffen oder Beratungsdienstleistungen. Der Anteil öffentlicher Aufträge am BIP der Europäischen Union wird auf rund 17 Prozent geschätzt. Die offenen und transparenten Vergabeverfahren, die nach den EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen vorgeschrieben sind, bedeuten mehr Wettbewerb und stärkeren Schutz vor Korruption sowie bessere Dienstleistungen und ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis für den Steuerzahler.
Grundstückserschließungen in Ede
Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, nachdem die niederländische Gemeinde Ede mehrere Aufträge für das Grundstückserschließungsprojekt "Het Nieuwe Landgoed" an einen Projektträger vergeben hatte, ohne eine europaweite Ausschreibung durchgeführt zu haben. Gegenstand des Auftrags war die Errichtung eines Zentrums für gewerbliche und soziale Zwecke sowie einer Sporthalle, außerdem vorgesehen waren ca. 1.168 Parkplätze und 648 Häuser, darunter 60 Sozialwohnungen. Der Gesamtwert dieser Aufträge wurde auf ca. 140 Mio. EUR geschätzt.
Nach Auffassung der Kommission handelte es sich bei den fraglichen Aufträgen um öffentliche Bauaufträge und eine öffentliche Baukonzession, die folglich erst nach entsprechender Veröffentlichung von Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt und nach Durchführung einer Ausschreibung hätten vergeben werden dürfen. Die Kommission war daher der Ansicht, dass die Niederlande durch den Verzicht auf ein Ausschreibungsverfahren ihren Verpflichtungen im Rahmen der EU-Vorschriften über öffentliche Aufträge nicht nachgekommen sind.
Nachdem die Kommission den Niederlanden eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hatte beschlossen diese, die Verträge über den Bau der Sporthallen und der Parkplätze zu annullieren. Außerdem wurde die Pflicht zur Errichtung der Häuser und des Zentrums für gewerbliche und soziale Zwecke aus dem Vertrag herausgenommen. Damit umfasst der revidierte Auftrag nur noch den Grundstücksverkauf und nicht mehr die Bauarbeiten. Vor dem Hintergrund des "Helmut-Müller"-Urteils des Gerichtshofs (Rechtssache C-451/08) dürfte dieser Auftrag folglich nicht mehr als öffentliche Baukonzession gelten. Ein ähnliches Vertragsverletzungsverfahren wegen einer Grundstückserschließung in der niederländischen Gemeinde Eindhoven ist derzeit noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union anhängig.
Feuerversicherungsverträge
Die Kommission hatte ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, da es in den Niederlanden allgemeine Verwaltungspraxis war, öffentliche Verträge über Feuerversicherungen im Verhandlungsverfahren mit Veröffentlichung einer Bekanntmachung zu vergeben. Zwar steht ein solches Verfahren im Prinzip allen Interessenten offen, doch steht die Gleichbehandlung der Bieter durch den Umstand, dass Verhandlungen zwischen den öffentlichen Behörden und den einzelnen Bietern stattfinden, wesentlich stärker in Frage als bei einem offenen oder nicht offenen Verfahren – den Standardverfahren nach EU-Recht. Darüber hinaus ist das Verhandlungsverfahren deutlich weniger transparent.
Die EU-Vorschriften für öffentliche Aufträge gestatten den öffentlichen Auftraggebern das Verhandlungsverfahren nur in Ausnahmefällen. Die generelle Anwendung dieses Verfahrens im Bereich der Feuerversicherungen steht nach Einschätzung der Kommission nicht in Einklang mit diesen Vorschriften.
Die Kommission musste zudem feststellen, dass die Niederlande bei der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt nicht alle erforderlichen Angaben veröffentlicht hatten. So wurden weder der Name des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hat, noch der Gesamtwert des Auftrags genannt. Die Kommission zog daraus den Schluss, dass der Markt für öffentliche Aufträge dadurch an Transparenz eingebüsst hat.
Nachdem die Kommission den Niederlanden eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt hatte, stellten diese öffentlich klar, dass die allgemeine Verwaltungspraxis mit den EU-Vergabevorschriften nicht vereinbar war. Die niederländischen Vergabestellen werden nunmehr die Verfahren korrekt anwenden und in den Bekanntmachungen im EU-Amtsblatt alle einschlägigen Informationen angeben.
Wie profitieren Bürger und Unternehmen?
Die betreffenden öffentlichen Aufträge müssen nun im einem transparenten Verfahren vergeben werden, das allen interessierten Unternehmen in der EU offen steht. So können die Steuerzahler der Niederlande nunmehr sichergehen, dass die Aufträge nach dem Kriterium des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden.
Weitere Informationen:
Öffentliches Auftragswesen:
http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/index_de.htm
Aktuelle Informationen über anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten:
http://ec.europa.eu/eu_law/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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