Kontrollen an den EU-Außengrenzen
Biometrische Identifizierung: Visa-System geht in Betrieb
Daten über Visa werden für einen kurzfristigen Aufenthalt rasch und wirksam ausgetauscht
(26.10.11) - Das Visa-Informationssystem (VIS) ist in Betrieb gegangen. Dank biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke und digitales Gesichtsbild), die die Identifizierung der Visuminhaber erleichtern und Identitätsdiebstahl verhindern helfen sollen, sollen Visa-Anträge künftig erheblich schneller bearbeitet. Das neue System soll den Schengen-Ländern ermöglichen, Daten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt rasch und wirksam auszutauschen.
Beim neuen VIS wird auch die Systemintegrität gestärkt und das Vertrauen unter den zugehörigen Mitgliedstaaten verbessert. Als erste werden die konsularischen Vertretungen der Schengen-Länder in Nordafrika (Ägypten, Algerien, Libyen, Mauretanien, Marokko und Tunesien) angeschlossen.
Hintergrund
Gegenwärtig stellen die 25 Schengen-Mitgliedstaaten jährlich rund 13 Millionen Schengen-Visa aus – Tendenz steigend. Das derzeitige System zur Erteilung, Überwachung und Prüfung von Visa ist für eine solche Nachfrage nicht ausgelegt. Betrug und Missbrauch lassen sich nicht immer leicht verhüten, außerdem kann das Verfahren für Personen, die rechtmäßig ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt beantragen, beschwerlich sein.
Das neue fortschrittliche Visa-Informationssystem (VIS) erleichtert den Umgang mit diesen Herausforderungen insofern, als nunmehr digitale Gesichtsbilder und Fingerabdrücke genutzt werden. Nicht nur die Bearbeitung von Visa-Anträgen wird beschleunigt, auch die Kontrollen an den Außengrenzen werden sich effizienter gestalten und insgesamt die Sicherheit an den Grenzen verbessern.
Bei dem neuen System kann mit einigen Mausklicks die wirkliche Identität eines Visuminhabers überprüft und Visumbetrug verhütet bzw. bekämpft werden. Gleichzeitig werden Visaanträge wesentlich schneller bearbeitet werden.
Die Visumbehörden aller Schengen-Länder werden die VIS-Daten bei Bedarf abrufen können, beispielsweise wenn eine Person, die bereits ein Visum beantragt hatte, einen neuen Visumantrag stellt. Im VIS werden alle Visumanträge für Schengen-Länder sowie alle diesbezüglichen Entscheidungen der Visumbehörden gespeichert sein. Dies ermöglicht einem Antragsteller, schneller und einfacher ein neues Visum zu erhalten, da die Behörden feststellen können, ob er sich ordnungsgemäß verhalten hat und als zuverlässig gelten kann.
Das VIS wird nicht in allen Vertretungen der Schengen-Länder weltweit gleichzeitig den Betrieb aufnehmen, sondern schrittweise Region für Region bereitgestellt werden. Auf Nordafrika sollen bald der Nahe Osten (Israel, Jordanien, Libanon und Syrien) sowie die Golfregionen (Afghanistan, Bahrain, Irak, Iran, Katar, Kuwait, Jemen, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate) folgen. Die konsularischen Vertretungen der Schengen-Länder in der Welt sollten binnen zwei Jahren an das VIS angeschlossen werden.
Das Verfahren für die Erfassung von Fingerabdrücken sei laut EU schnell, einfach und diskret. Der Antragsteller müsse lediglich seine Finger auf einen digitalen Fingerabdruckscanner legen. Werde innerhalb von fünf Jahren ein neuer Antrag gestellt, müssen nicht noch einmal Fingerabdrücke abgenommen werden, denn sie würden aus dem im VIS gespeicherten letzten Antrag kopiert. Die Abdruckdaten würden nach fünf Jahren gelöscht.
Beim Eintreffen des Visainhabers an der Außengrenze überprüfen die Schengen-Grenzschutzbeamten seine Identität und kontrollieren die Echtheit seines Visums im VIS. Durch die schnelle, sichere und gesicherte biometrische Überprüfung helfe dies, Betrug zu verhindern (wenn eine Person beispielsweise das Visum eines anderen zu benutzen versucht). Gleichzeitig werde das Verfahren für Bona-fide-Antragsteller, die den überwiegenden Teil der Reisenden ausmachten, beschleunigt. (Europäische Kommission: ra)
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