Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fernabsatz von Finanzdienstleistungen


Kommission verklagt Italien beim Gerichtshof: Rechte der italienischen Verbraucher beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen nicht angemessen geschützt
Verbraucher erhalten durch die EU-Richtlinie unter anderem das Recht, einen Vertrag mit einem Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen


(10.10.11) - Die Europäische Kommission hat beschlossen, Klage gegen Italien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben, da Italien es versäumt hat, die Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher angemessen in nationales Recht umzusetzen. Italien hat die Frist zur Änderung seines nationalen Rechts nicht eingehalten und es somit versäumt, die Rechte der Verbraucher angemessen zu schützen.

Verbraucher erhalten durch die Richtlinie unter anderem das Recht, einen Vertrag mit einem Dienstleister innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen.

In Italien scheint es im Fall von Autoversicherungen so zu sein, dass ein Verbraucher einen Vertrag nicht widerrufen kann, wenn sich innerhalb dieser 14 Tage ein durch die Versicherung gedeckter Unfall ereignet hat. Dies widerspricht den Bestimmungen der Richtlinie.

Am 8. Oktober 2009 leitete die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien ein. Daraufhin kündigte Italien an, dass es sein nationales Recht zwecks Umsetzung der Richtlinie ändern werde.

Bisher hat Italien jedoch keine ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinie sichergestellt. Daher hat sich die Kommission entschlossen, vor dem Gerichtshof Klage gegen Italien zu erheben.

Hintergrund
Die Richtlinie betrifft Fälle, in denen Verbraucher über das Internet oder über das Telefon/Fax eine Dienstleistung von einem Kreditkartenunternehmen, einem Investmentfonds, einer Versicherungsgesellschaft oder einem anderen Finanzinstitut erwerben.

Damit die Verbraucher sich auch dann sicher fühlen können, wenn sie diese Dienstleistungen im Fernabsatz erwerben, wird mit der Richtlinie Folgendes verfügt:

>> eine Verpflichtung, Verbrauchern vor Vertragsschluss umfassende Informationen zur Verfügung zu stellen;

>> ein Widerrufsrecht innerhalb einer bestimmten Frist für die Verbraucher;

>> ein Verbot missbräuchlicher Marketingpraktiken, mit denen Verbraucher dazu gezwungen werden sollen, Dienstleistungen zu erwerben, die sie nicht angefordert haben ("unbestellte Leistung");

>> Regeln zur Beschränkung anderer Praktiken wie unerwünschte Telefonanrufe und E-Mails ("Cold Calling" und "Spam").
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen