Software für die Gesundheitsbranche
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von iSoft durch CSC
CSC ist einem starken Wettbewerbsdruck durch alternative IT-Dienstleister wie British Telecom ausgesetzt, die mit alternativen IT-Dienstleistern der Gesundheitsbranche zusammenarbeiten können
(05.07.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des australischen Softwareanbieters für die Gesundheitsbranche iSoft durch den US-amerikanischen IT-Dienstleister Computer Sciences Corporation (CSC) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens gelangte die Kommission zu dem Schluss, dass der Zusammenschluss von CSC und iSoft den Zugang zu Software für die Gesundheitsbranche für miteinander im Wettbewerb stehende IT-Dienstleister insbesondere im Vereinigten Königreich, wo die fusionierenden Unternehmen die größten Marktanteile halten, nicht erheblich beeinträchtigen würde. Die Wettbewerber von iSoft würden einen ausreichenden Kundenstamm behalten.
Durch die geplante Übernahme entsteht in erster Linie eine vertikale und konglomerierte Beziehung zwischen CSC und iSoft, da sie auf verschiedenen Ebenen der IT-Branche tätig sind. CSC kann als Generalunternehmen für IT-Management in der Gesundheitsbranche Software, wie sie von iSoft angeboten wird, erwerben. Gleichzeitig werden die IT-Produkte und -Dienstleistungen von CSC und iSoft ergänzend durch Gesundheitsdienstleistungserbringer genutzt. Die Kommission hat daher die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Zugang der Wettbewerber von CSC zu Software für die Gesundheitsbranche und auf den Zugang der Wettbewerber von iSoft zu einer ausreichenden Anzahl an Kunden geprüft. Die Auswirkungen dieser Übernahme werden hauptsächlich im Vereinigten Königreich zu spüren sein.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass es ausreichend alternative Software für die Gesundheitsbranche von Wettbewerbern von iSoft gibt, mit denen die Wettbewerber von CSC zusammenarbeiten können. Auf dem britischen Markt wird die geplante Übernahme den Zugang von Softwareanbietern zu einem ausreichenden Kundenstamm aufgrund der Differenziertheit und Kaufkraft der Kunden von IT-Diensten, die einen hohen Ermessensspielraum hinsichtlich der Softwareanbieter haben, in der Gesundheitsbranche von CSC, nicht beeinträchtigen. CSC ist außerdem einem starken Wettbewerbsdruck durch alternative IT-Dienstleister wie British Telecom ausgesetzt, die mit alternativen IT-Dienstleistern der Gesundheitsbranche zusammenarbeiten können.
Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.
Das Vorhaben war bei der Kommission am 12. Mai 2011 zur Genehmigung im Europäischen Wirtschaftsraum angemeldet worden.
Die Unternehmen und ihre Produkte
Computer Sciences Corporation ist ein US-amerikanischer IT-Dienstleister mit einem breiten Kundestamm an multinationalen Unternehmen, Regierungen und Behörden in unterschiedlichen Wirtschaftsbereichen.
iSoft Group Limited ist ein australischer Softwareanbieter für die Gesundheitsbranche, der hauptsächlich in Australien und dem EWR tätig ist.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission zu verhindern, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer routinemäßigen Überprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung eines Zusammenschlusses hat die Kommission in der Regel 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob sie das Rechtsgeschäft in einer ersten vorläufigen Prüfung genehmigt (Phase I) oder eine eingehende Prüfung einleitet (Phase 2). (Europäische Kommission: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>