Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Zusammenschluss und Wettbewerbsgedanke


Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme von Dionex durch Thermo Fisher
Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt


(19.05.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Dionex Corporation durch Thermo Fisher Scientific Inc. nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Beide Unternehmen sind in den USA ansässig und beliefern Forschungsunternehmen. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.

Thermo Fischer vertreibt Analysegeräte, wissenschaftliche Ausrüstung, Verbrauchsgüter sowie Software für Forschung, Analytik und Diagnostik und bietet Dienstleistungen an. Die Verbrauchsgüter, zum Beispiel Reagenzgläser, werden für mit wissenschaftlicher Ausrüstung durchgeführte Analysen benötigt.

Dionex stellt Instrumente für die Flüssigchromatographie (insbesondere Ionenchromatographie), Probenvorbereitungssysteme, Verbrauchsgüter und Software für chemische Analysen her. Chromatographie-Instrumente werden in Laboren für die Analyse anorganischer Ionen, die z. B. in Trink- und Abwasser enthalten sind, und umweltrelevanter Bestandteile wie Nitrate sowie für die Analyse organischer Stoffe wie Proteine, Pharmazeutika und Pestizide verwendet.

Die Kommission hat geprüft, welche Auswirkungen der geplante Zusammenschluss auf den Wettbewerb in den Bereichen Ionenchromatographie, Hochdruck-Flüssigchromatographie, Massenspektrometrie, Verbrauchsgüter, einschlägige Software und Vertrieb haben wird.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Zusammenschluss der Geschäftsbereiche von Thermo Fisher und Dionex auf keinem der betroffenen Märkte zu Wettbewerbsbedenken Anlass gibt. Die Prüfung konzentrierte sich in erster Linie auf das Segment der Instrumente für die Nano-Flüssigchromatographie ("Nano-LC"), in dem sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen hauptsächlich überschneiden. Die Kommission stellte fest, dass Thermo Fisher und Dionex in diesem Segment nicht die einander wettbewerblich am nächsten stehenden Unternehmen sind und dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin mit bedeutenden Unternehmen im Wettbewerb stehen wird. Die Prüfung der Kommission ergab auch, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weder die Möglichkeit noch einen Anreiz haben wird, die Interoperabilität seiner Nano-LC-Instrumente bzw. seiner Massenspektrometrie-Instrumente mit denen seiner Wettbewerber zu beschränken.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Im Jahr 1989 wurde die Kommission damit betraut, Zusammenschlüsse und Übernahmen zwischen Unternehmen zu prüfen, sofern deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse wird von der Kommission ohne Bedingungen genehmigt. Wenn das Vorhaben jedoch zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen und sich nachteilig auf die Verbraucher auswirken würde, kann die Kommission die Genehmigung von Abhilfemaßnahmen abhängig machen oder den Zusammenschluss ganz untersagen.

Nach erfolgter Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss im Vorprüfverfahren genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Hauptprüfverfahren) einleitet.
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen