Änderung der EU-Fluggastrechte-Verordnung
Europäische Kommission legt die nächsten Schritte für eine bessere Durchsetzung der Fluggastrechte fest
Kurzfristig wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur besseren europaweiten Anwendung der Fluggastrechte ergreifen
(19.04.11) - Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas hat eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, mit denen eine Klärung und bessere Durchsetzung der Fluggastrechtsvorschriften angestrebt wird. Die Verbraucher sollen ihre Rechte dann besser wahrnehmen können und die Luftverkehrsbranche wird über größere Rechtssicherheit bei gleichen Wettbewerbsbedingungen in der gesamten EU verfügen.
Der Vizepräsident bekundete auch seine Absicht, mit den Beteiligten einen Dialog über eine Änderung der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 zu führen, so dass die Kommission 2012 einen entsprechenden Vorschlag vorlegen kann. Die Überprüfung der Verordnung wird sich insbesondere auf die Klärung bestimmter Kernpunkte konzentrieren, unter anderem auf Haftungsbeschränkungen bei außergewöhnlichen Umständen, Entschädigungsschwellen, die effektive Umbuchung von Fluggästen und die Teilung des Risikos zwischen Betreibern in der Leistungskette. Überprüft werden sollen auch weitere Bereiche, in denen sich Schwachstellen gezeigt haben, etwa beim Schutz der Fluggäste im Fall von Gepäckunregelmäßigkeiten oder Flugplanänderungen.
Der Vizepräsident der Europäischen Kommission Siim Kallas, für Verkehr zuständiger Kommissar, sagte dazu:
"Insgesamt stellen die EU-Rechtsvorschriften zu den Fluggastrechten einen großen Fortschritt dar, denn sie haben ein ‚Sicherheitsnetz’ für die Fluggäste aufgespannt, aufgrund dessen bestimmte abträgliche Praktiken stark eingedämmt und die Standards in der gesamten Branche angehoben werden konnten. In diesen ersten sechs Jahren wurden aber auch vielfältige Erfahrungen gesammelt und es hat sich gezeigt, wo Verbesserungen möglich sind. Der nächste große Schritt wird eine bessere Durchsetzung sein: Es reicht nicht, Rechte nur auf dem Papier zu haben, sie müssen auch an Ort und Stelle zur Geltung kommen. Einige Probleme müssen künftig noch einmal aufgegriffen werden, wozu eine genaue Analyse und Überprüfung der Rechtsvorschriften nötig ist. In jedem Fall müssen wir die Lehren aus dem ziehen, was die Flugreisenden und die Luftverkehrsbranche 2010 bei der Vulkanaschekrise und dem schweren Winterwetter durchgemacht haben. Damit wird jetzt begonnen. Es werden Schlupflöcher gestopft und Regelungslücken geschlossen und es wird mehr Klarheit für die Fluggäste und die Branche in Problembereichen geschaffen, in denen sich nach sechs Jahren die Notwendigkeit einer Anpassung und Feinabstimmung gezeigt hat."
Die jetzigen Ankündigungen fallen mit der Überprüfung zusammen, die die Kommission für die ersten sechs Jahre der Anwendung der EU-Verordnung 261/2004 über die Fluggastrechte sowie der EU-Verordnung über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität vorgenommen hat. Die Analyse wird in zwei Mitteilungen über die Anwendung der Verordnungen zu Fluggast- und Fahrgastrechten sowie einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht. Die Arbeitsunterlage enthält Daten für den Zeitraum 2007-2009 zu bestimmten Schlüsseltrends, unter anderem zu der Zahl der Flüge, bei denen sich die Fluggastrechte-Verordnung auswirkt (0,5 Prozent), zu Mustern bei der Sanktionierung durch Behörden der Mitgliedstaaten und zum Prozentsatz der stark verspäteten Flüge.
Die nächsten Schritte
Kurzfristig wird die Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur besseren europaweiten Anwendung der Fluggastrechte ergreifen, unter anderem: Stärkung des Mandats des Netzes der nationalen Aufsichtsstellen (Verabschiedung von Entscheidungen über die einheitliche Auslegung und Durchsetzung von Fluggastrechten, wenn sich entsprechende Probleme ergeben); Herausgabe von Leitlinien zur Verordnung 1107/2006 für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität (2011); Einrichtung eines neuen Forums für Rückmeldungen von Verbraucherschutzorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und Branchenbeteiligten zu allen Fragen im Zusammenhang mit Fluggastrechten, einschließlich der Durchsetzung; Intensivierung der Kampagnen zur Information und Sensibilisierung.
Im Hinblick auf die Überprüfung der Verordnung 261/2004 wird die Kommission 2011 eine Folgenabschätzung und eine öffentliche Konsultation zu Fragen einleiten, die möglicherweise Gegenstand einer künftigen Überarbeitung sein werden. Die Palette der zu behandelnden Themen reicht von der Klärung der Haftung unter außergewöhnlichen Umständen über die Angemessenheit der Ausgleichsleistungen und die effektive Umbuchung der Fluggäste bis hin zu Rechten bei Problemen mit dem Gepäck und mit Flugplanänderungen. Hier besteht noch Handlungsbedarf.
Um eine gleich geartete Durchsetzung der Rechte der Reisenden bei allen Verkehrsträgern zu gewährleisten, wird die Kommission noch in diesem Jahr eine Mitteilung herausgeben, in der sie Schlüsselkonzepte darlegt, damit bei allen Verkehrsträgern, also im Schienen-, Luft-, Schiffs- und Busverkehr, auf dieselbe Weise verfahren wird, z. B. was die Umbuchung zwischen verschiedenen Verkehrsträgern angeht. (Europäische Kommission: ra)
1. Finanzierungsmöglichkeiten für KMU
Der Zugang zu Finanzmitteln ist ein zentraler Hebel für 20 Millionen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Europa, die sich aufgrund mangelnder Finanzmittel häufig schwertun, Personal einzustellen, neue Produkte zu entwickeln oder ihre Infrastruktur auszubauen. Abhilfe schaffen soll ein gemeinsames Statut für Risikokapitalfonds, das es den in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Fonds ermöglicht, in einem beliebigen anderen Mitgliedstaat zu investieren und innovativen KMU zu attraktiven Konditionen Kapital sowie das erforderliche Know-how zur Verfügung zu stellen.
2. Mobilität der Arbeitskräfte im Binnenmarkt
Im Jahr 2009 waren 5,8 Millionen Europäer in einem anderen Mitgliedstaat beschäftigt. Dies entspricht 2,5 Prozent der Erwerbsbevölkerung der Europäischen Union. Eine höhere Mobilität qualifizierter Arbeitskräfte würde es der europäischen Wirtschaft ermöglichen, wettbewerbsfähiger zu werden. Dies ist umso dringender erforderlich, als zahlreiche Stellen für Hochqualifizierte nicht besetzt sind. Zur Beseitigung der rechtlichen Hindernisse, die die Europäer nach wie vor davon abhalten, dort zu arbeiten, wo es ihr Wunsch ist, plant die Kommission eine Modernisierung der Vorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen: Die Verfahren sollen vereinfacht, der Bereich der reglementierten Berufe überprüft und Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, insbesondere durch Einführung eines Europäischen Berufsausweises, gestärkt werden.
3. Rechte des geistigen Eigentums
Rechte des geistigen Eigentums sind genauso wichtig wie Rohstoffe oder die industrielle Basis: Zwischen 44 Prozent und 75 Prozent der Ressourcen der europäischen Unternehmen basieren auf derartigen Rechten. Dies ist ein erheblicher komparativer Vorteil für die Union. Mit Blick auf die europäische Wettbewerbsfähigkeit ist es somit dringend geboten, in möglichst vielen Mitgliedstaaten einen einheitlichen Patentschutz einzuführen, wobei das Ziel darin besteht, die ersten Einheitspatente im Jahr 2013 zu erteilen. Die Kommission legt ebenfalls am heutigen Tag entsprechende Legislativvorschläge vor (MEMO/11/240 vom 13. April).
4. Verbraucher als Akteure des Binnenmarkts
Soll das Vertrauen der Verbraucher in den Binnenmarkt gestärkt werden, muss ihnen die Wahrung ihrer Rechte garantiert werden. Hierzu sollen insbesondere die alternativen Streitbeilegungsverfahren ausgebaut und außergerichtliche Rechtsbehelfe eingeführt werden. Damit stünden den Verbrauchen einfachere, schnellere und kostengünstigere Lösungen zur Verfügung. Von wesentlicher Bedeutung ist dies für den Online-Handel, wo ein größeres Verbrauchervertrauen in den grenzüberschreitenden elektronischen Geschäftsverkehr wirtschaftliche Zuwächse in Höhe von schätzungsweise 2,5 Milliarden Euro bringen dürfte.
5. Dienstleistungen: Normung ausweiten
Der Dienstleistungssektor ist der Motor für die Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa: Während die Wirtschaft in der Europäischen Union im Zeitraum 1998 bis 2008 im Durchschnitt um 2,1 Prozent pro Jahr gewachsen ist, hat der Dienstleistungssektor im Durchschnitt um 2,8 Prozent pro Jahr zugelegt. Die Beschäftigung in diesem Sektor ist jährlich um 2 Prozent gestiegen gegenüber 1 Prozent in der Gesamtwirtschaft. Um diese Stärke auszubauen, schlägt die Kommmission eine Überarbeitung der Rechtsvorschriften zum europäischen Normungssystem vor mit dem Ziel, das System auf Dienstleistungen auszudehnen und die Normungsverfahren wirksamer, effizienter und integrativer zu gestalten.
6. Leistungsfähigere europäische Netze
Verkehrs-, Energie- und elektronische Kommunikationsnetze bilden das Rückgrat des Binnenmarkts. Leistungsfähige Infrastrukturen fördern einen raschen und kostengünstigen freien Verkehr von Personen, Waren, verschiedenen Energieformen und Daten. Die Kommission wird Rechtsvorschriften zur Festlegung der strategischen Projekte von europäischem Interesse im Bereich der Energie- und Verkehrsinfrastrukturen erlassen.
7. Digitaler Binnenmarkt
Die Stärkung des Vertrauens in elektronische Transaktionen ist eine conditio sine qua non für die Entwicklung eines digitalen Binnenmarkts, dessen Möglichkeiten Bürger, Unternehmen und Behörden in vollem Umfang nutzen können. Europa braucht Rechtsvorschriften, die EU-weit eine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung gewährleisten. Außerdem bedarf es einer Überarbeitung der Richtlinie über die elektronische Signatur, damit eine sichere und ungehinderte elektronische Kommunikation ermöglicht wird.
8. Soziales Unternehmertum
Einige Unternehmen haben sich dafür entschieden, neben legitimem Gewinnstreben auch Ziele des Allgemeininteresses, z. B der sozialen, ethischen oder ökologischen Entwicklung, zu verfolgen. Der sozialwirtschaftliche Sektor verspricht Wachstum und Beschäftigung. Um ihn zu fördern, müssten die ungeheuren Finanzierungsmöglichkeiten, die die europäische Vermögensverwaltungsbranche bietet, voll ausgeschöpft werden. Damit die Wirkung nationaler Projekte verstärkt werden kann, wird die Europäische Kommission einen europäischen Rechtsrahmen für Solidarinvestmentfonds vorschlagen, der diesen Fonds die Möglichkeiten des Binnenmarkts erschließt.
9. Steuern
Die Steuergesetzgebung der EU wird dem Binnenmarkt des 21. Jahrhunderts und den Herausforderungen einer nachhaltigen Entwicklung nicht länger gerecht. Die energieeffizientesten und umweltfreundlichsten Praktiken werden durch sie nicht ausreichend gefördert. Um eine kohärentere Behandlung der verschiedenen Energieträger zu gewährleisten, schlägt die Europäische Kommission deshalb heute eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vor, die dem Energiegehalt der Produkte sowie ihren CO2-Emissionen in stärkerem Maße Rechnung trägt (MEMO/11/238).
10. Stärkerer sozialer Zusammenhalt im Binnenmarkt
Um den sozialen Zusammenhalt in Europa zu stärken, wird die Kommission einen Legislativvorschlag vorlegen, der auf eine bessere Anwendung der "Entsenderichtlinie" abzielt, um Missbrauch oder Umgehung von Vorschriften vorzubeugen und zu sanktionieren. In einem zweiten Vorschlag soll klargestellt werden, wie die sozialen Grundrechte in Fällen wahrgenommen werden können, in denen die Unternehmen von ihren wirtschaftlichen Freiheiten Gebrauch machen.
11. Regulierungsumfeld der Unternehmen
Die Unternehmen sehen den Binnenmarkt allzu oft als Raum der Zwänge und nicht der Chancen an. Ihnen muss durch Abbau gesetzlicher und administrativer Auflagen das Leben erleichtert werden. Um dies zu erreichen, schlägt die Kommission eine Vereinfachung der Rechnungslegungsrichtlinien vor, die die Finanzberichterstattungspflichten und den Verwaltungsaufwand insbesondere für KMU verringern soll.
12. Öffentliches Auftragswesen
Die öffentliche Hand wendet etwa 18 Prozent des BIP der EU für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge auf. Diese öffentlichen Ausgaben sind für das Wachstum von grundlegender Bedeutung. Durch europäische und nationale Rechtsvorschriften wurde das öffentliche Auftragswesen für lauteren Wettbewerb geöffnet, so dass die Bürgerinnen und Bürger heute bessere Qualität zu einem besseren Preis erhalten. Die Kommission schlägt vor, diesen Rechtsrahmen mit dem Ziel zu modernisieren, eine ausgewogene Politik zu erreichen, die die Nachfrage nach umweltfreundlichen, sozial verantwortungsvollen und innovativen Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen stützt. Ziel ist es, den Vergabebehörden einfachere, flexiblere Verfahren zur Verfügung zu stellen und für KMU den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Was sind die nächsten Schritte?
Ende 2012 wird die Kommission Bilanz ziehen, d. h. prüfen, welche Fortschritte bei der Umsetzung des vorliegenden Aktionsplans erzielt wurden, und ihr Programm für die nächste Phase vorlegen. Ihre Überlegungen werden sich auf eine umfassende Wirtschaftsstudie stützen, die Aufschluss über Bereiche mit nach wie vor ungenutztem Wachstumspotenzial geben und gegebenenfalls neue Wachstumshebel aufzeigen dürfte.
Weitere Informationen:
Binnenmarktakte (Single Market Act):
http://ec.europa.eu/internal_market/smact/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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