Eindämmung des Tabakkonsums
Fragen und Antworten zum Thema "Bekämpfung des Rauchens in der EU"
Welche Auswirkungen hat das Rauchen auf die Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger?
(06.06.11) - Jedes Jahr sterben schätzungsweise 650.000 EU-Bürgerinnen und -Bürger vorzeitig aufgrund des Tabakkonsums.Dazu gehören auch Nichtraucher. Nach konservativen Schätzungen starben 2002 in den damaligen 15 EU-Mitgliedstaaten etwa 80.000 Erwachsene, davon fast 20.000 Nichtraucher, an Krankheiten, die durch die Belastung durch Tabakrauch zuhause und am Arbeitsplatz verursacht wurden.
Beinahe 13 Millionen Menschen in den 27 EU-Mitgliedstaaten leiden an einer oder mehreren der sechs wichtigsten Krankheitsarten, die mit dem Rauchen im Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich um folgende:
>> Bronchitis und andere Infektionen der unteren Atemwege
>> Chronisch obstruktive Lungenerkrankung
>> Schlaganfall, Herzinfarkt, Arterienverengung (vor allem in den Beinen) und andere Herz-Kreislauf-Erkrankungen
>> Asthma
>> Lungenkrebs
>> Sonstige Krebsarten (Bauchspeicheldrüsen-, Speiseröhren- und Magenkrebs)
Wer hat welche Aufgaben bei der Bekämpfung des Rauchens in der EU?
Die Behörden der Mitgliedstaaten und der EU arbeiten bei der Bekämpfung des Rauchens zusammen.
Eine zentrale Säule der Bekämpfung des Rauchens bilden die EU-Rechtsvorschriften für Tabakerzeugnisse und die Tabakwerbung. Durch diese Rechtsvorschriften sollen die Binnenmarktziele mit der Notwendigkeit in Einklang gebracht werden, in der gesamten EU ein hohes Maß an Gesundheitsschutz sicherzustellen. Die Europäische Kommission ist dafür zuständig, die Durchführung dieser Rechtsvorschriften zu überwachen und nötige Änderungen vorzuschlagen.
Nach der Richtlinie über Tabakerzeugnisse (2001) müssen alle in der EU verkauften Tabakerzeugnisse zwei Warnhinweise tragen: der erste verpflichtende Warnhinweis lautet entweder "Rauchen ist tödlich" oder "Rauchen fügt Ihnen und den Menschen in Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu". Der zweite Warnhinweis, der aus einer Liste von 14 auszuwählen ist, kann lauten: "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs". Nach der Richtlinie sind auch irreführende Bezeichnungen wie "leicht", "mild" oder "niedriger Teergehalt" verboten; zudem werden die Hersteller verpflichtet, den Mitgliedstaaten über die verwendeten Inhaltsstoffe Bericht zu erstatten. Darüber hinaus wurde mit der Richtlinie Tabak zum oralen Gebrauch verboten, und es wurden Höchstgrenzen für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalt von Zigaretten festgesetzt.
Gemäß der Richtlinie über die Tabakwerbung (2003) ist die grenzüberschreitende Werbung für Tabakerzeugnisse in Druckerzeugnissen, Rundfunk und Diensten der Informationsgesellschaft ebenso wie das Sponsoring grenzübergreifender Veranstaltungen untersagt. Außerdem wurden Tabakwerbung und Sponsoring im Fernsehen bereits 1989 verboten.
In anderen Bereichen der Bekämpfung des Rauchens, wie beispielsweise Prävention, Raucherentwöhnung und der Schaffung rauchfreier Zonen liegt die Zuständigkeit für entsprechende Vorschriften und Strukturen bei den einzelnen Mitgliedstaaten. In diesen Bereichen hat die EU die Aufgabe, die einzelstaatlichen Bemühungen zu unterstützen, zu ergänzen und zu koordinieren. Die EU hat den Mitgliedstaaten folgende Empfehlungen gegeben:
>> die Empfehlung des Rates zur Prävention des Rauchens (2003), mit der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, alle Arten der Verkaufsförderung für Tabak und dessen Abgabe an Minderjährige einzudämmen und sowohl Sensibilisierung als auch gesundheitliche Aufklärung zu verbessern.
>> die Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen (2009), mit der die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen wurden, Rechtsvorschriften anzunehmen und einzuführen, die die Bürgerinnen und Bürger vor der Belastung durch Tabakrauch in der Umgebungsluft in öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen, am Arbeitsplatz und in öffentlichen Verkehrsmitteln schützen sollen. Zudem rief sie dazu auf, neben den Gesetzen zur Schaffung rauchfreier Zonen flankierende Maßnahmen zum Schutz von Kindern, zur Förderung der Aufgabe des Rauchens und zur Anbringung von Warnhinweisen mit Abbildungen auf Zigarettenpackungen zu ergreifen.
Welche einzelstaatlichen Gesetze zur Schaffung rauchfreier Zonen sind bereits in Kraft?
Bisher verfügen 15 Mitgliedstaaten über Gesetze, die die Bürgerinnen und Bürger vor der Belastung durch Tabakrauch umfassend schützen.
Ein totales Rauchverbot in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen und am Arbeitsplatz, einschließlich Gaststätten und Restaurants, gilt in Irland, dem Vereinigten Königreich, Griechenland, Spanien und Ungarn. Italien, Schweden, Malta, Lettland, Finnland, Slowenien, Frankreich, die Niederlande, Zypern und Polen haben Rechtsvorschriften über rauchfreie Zonen erlassen, bei denen allerdings gesonderte geschlossene Raucherräume erlaubt sind.
In den übrigen Mitgliedstaaten sehen die Vorschriften über rauchfreie Zonen bestimmte Ausnahmen, wie für Gaststätten und Restaurants, vor.
Die geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Tabakrauch finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/health/tobacco/law/free_environments/index_en.htm
Zum Schutz der Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern müssen diese Vorschriften auch wirksam durchgesetzt werden. Gelingt den einzelstaatlichen Behörden dies nicht, bieten auch strenge Vorschriften über rauchfreie Zonen keinen Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch in geschlossenen Räumen am Arbeitsplatz und in öffentlich zugänglichen Räumen.
Seit dem letztjährigen Weltnichtrauchertag haben mehrere Länder ihre Anstrengungen verstärkt, um ihren Bürgerinnen und Bürgern rauchfreie Zonen anzubieten. Ungarn hat beispielsweise im April 2011 umfassende Gesetze über rauchfreie Zonen erlassen. Ab Januar 2012 wird das Rauchen in allen öffentlich zugänglichen Räumen und am Arbeitsplatz, einschließlich Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln, verboten. Auch einige Einrichtungen im Freien, wie Bushaltestellen und Spielplätze, fallen mit einem Umkreis von 5 Metern darunter.
Ein weiteres Beispiel ist Spanien, wo im Januar 2011 ein neues Gesetz in Kraft trat, mit dem das Rauchverbot auf alle öffentlich zugänglichen Orte, einschließlich Gaststätten, Restaurants, Diskotheken, Veranstaltungsorte und Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, ausgedehnt wurde. Auch auf Spielplätzen und an im Freien befindlichen Teilen von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen, ausgenommen solcher, die ausschließlich für Erwachsene genutzt werden, ist das Rauchen verboten. In Bayern trat nach einem erfolgreichen Volksentscheid im Juli 2010 ein völliges Rauchverbot in allen Gaststätten und Restaurants in Kraft.
Das allererste einzelstaatliche Gesetz, das darauf abzielt, den Konsum von Tabakerzeugnissen gänzlich zu beenden, trat im September 2010 in Finnland in Kraft; es enthält Bestimmungen, welche die Auslage von Tabakerzeugnissen und alle Zigarettenautomaten verbieten und das Rauchverbot auch auf Einrichtungen im Freien und Hotelzimmer ausdehnen.
Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Strategie der rauchfreien Zonen erfolgreich ist?
Es ist nachgewiesen, dass Rauchverbote sich positiv auf die Gesundheit auswirken, weil sie den Konsum und die Belastung durch Rauch senken. Ein vollständiges Bild wird man zwar wohl erst in 20 bis 30 Jahren gewinnen können, doch sind die Erfahrungen in rauchfreien Ländern vielversprechend: die Innenraumluftqualität hat sich erheblich verbessert, nachdem die Rauchverbote in Kraft traten; dabei wurden die Partikelkonzentrationen in irischen und schottischen Gaststätten um 83 Prozent bzw. 86 Prozent gesenkt. Die bessere Luftqualität hat zu einem beträchtlichen Rückgang der Herzinfarkte geführt: 11 Prozent weniger in Irland und Italien, 17 Prozent weniger in Schottlandv und ein noch stärkerer Rückgang in einigen US-Bundesstaaten.
Zahlreiche Studien belegen auch eine beträchtliche Verbesserung der Atemwegs-Gesundheit von Beschäftigten des Krankenhaussektors als Ergebnis der Gesetze über rauchfreie Zonen. Auch wird berichtet, dass die Strategie zur Schaffung rauchfreier Zonen den Tabakkonsum gesenkt und Raucher dazu veranlasst haben, das Rauchen aufzugeben.
Was sind die nächsten Schritte bei der Bekämpfung des Rauchens in der EU?
Die Kommission erwägt derzeit, im Jahr 2012 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse von 2001 vorzulegen. Im Anschluss an eine öffentliche Konsultation, die im letzten Jahr eingeleitet wurde, und die Analyse der möglichen Optionen zur Überarbeitung im Rahmen einer Folgenabschätzung könnte die Richtlinie verschärft und an internationale Verpflichtungen zur Eindämmung des Tabakkonsums, neue Entwicklungen bei Tabakerzeugnissen und den wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden.
Derzeit werden die Möglichkeiten für folgende Maßnahmen geprüft:
>> Gesetzgeberische Lösungen für neuartige nicht zum Rauchen bestimmte Tabak- und Nikotinerzeugnisse,
>> bessere Verbraucherinformation, z. B. größere und doppelseitige Warnbilder, standardisierte Packungen, Informationen über Schadstoffe,
>> Vorschriften für Inhaltsstoffe der Tabakerzeugnisse, insbesondere solche, die die Attraktivität und das Suchtpotenzial von Tabakerzeugnissen steigern und besonders junge Menschen ansprechen, wie Vanille- und Fruchtgeschmack,
>> Überarbeitung der Vorschriften für den Verkauf von Tabakerzeugnissen.
Unterstützt die Kommission die Bewusstseinsbildung für die Gefahren des Tabaks?
Ja, die Europäische Kommission versucht unter anderem, den europäischen Bürgerinnen und Bürgern verständlich zu machen, wie Tabak ihre Gesundheit beeinträchtigt. Aus diesem Grund finanziert die Kommission seit 2005 EU-weite Sensibilisierungskampagnen.
Die Kampagne "Help" lief von 2005 bis 2010 und zielte darauf ab, dass junge Menschen gar nicht erst anfangen zu rauchen.
In den nächsten Wochen wird die Kommission eine neue Kampagne einleiten: "Ex-Raucher sind nicht zu stoppen." Ziel dieser Kampagne ist es, junge Erwachsene im Alter von 25 bis 34 dazu zu bewegen, mit dem Rauchen aufzuhören. Diese Altersgruppe umfasst etwa 145 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger. Die neue Kampagne wird den Schwerpunkt weg von den Gefahren des Rauchens hin zu den Vorteilen der Aufgabe des Rauchens verlagern, und setzt dazu ehemalige Raucher und deren Leistungen als motivierende Rollenvorbilder ein.
Welche Rolle spielt die EU bei der Bekämpfung des Rauchens auf internationaler Ebene?
Die EU spielt weltweit eine aktive Rolle bei der Bekämpfung des Rauchens. Sie war treibende Kraft beim WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums, das am 27. Februar 2005 in Kraft trat. Dieses Übereinkommen ist der erste bindende globale Gesundheitsvertrag der Weltgesundheitsorganisation. Bis heute sind daran 172 Parteien beteiligt, einschließlich der Europäischen Union und 26 EU-Mitgliedstaaten.
Das Rahmenübereinkommen stellt einen internationalen Regelungsrahmen für die Bekämpfung des Rauchens dar. Es enthält Bestimmungen über Verpackung und Kennzeichnung, Werbung und Sponsoring, Schutz vor Belastung durch Tabakrauch, Tabakinhaltsstoffe, illegalen Handel, Preisgestaltung, Steuerregelungen und Unterstützung für wirtschaftlich tragfähige Alternativen für Tabakerzeuger. (Europäische Kommission: ra)
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