Regulierung von Kabelnetzen
Digitale Agenda: Vorschläge der belgischen Regulierungsbehörden für den Rundfunkmarkt stoßen auf Vorbehalte der Europäischen Kommission – weniger Bedenken beim Breitbandmarkt
Aufgabe der Kommission ist es, die Einzelheiten der von den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu überprüfen und auf Wettbewerbsprobleme hinzuweisen
(05.07.11) - Die Europäische Kommission hat ihre Bedenken hinsichtlich des Vorschlags der belgischen Regulierungsbehörden für die Regulierung des Rundfunkmarkts in Belgien zum Ausdruck gebracht. Auch der Vorschlag zur Regulierung des Breitbandzugangs in Belgien warf einige Fragen auf. Insbesondere fordert die Kommission die Regulierungsbehörden Belgiens auf, die Marktentwicklungen auf beiden Märkten voll und ganz einzubeziehen und ihre Begründung hinsichtlich des Rundfunkmarkts näher zu erläutern und zu rechtfertigen.
Aufgabe der Kommission ist es, die Einzelheiten der von den nationalen Telekom-Regulierungsbehörden vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen zu überprüfen und auf Wettbewerbsprobleme hinzuweisen, damit sichergestellt ist, dass Kunden und Unternehmen von einem fairen und wettbewerbsbestimmten EU-Binnenmarkt für Telekommunikation profitieren können und Betreiber die notwendige Sicherheit haben, um im Vertrauen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen EU-weit agieren zu können.
Nach den Plänen sollen Belgacom und Kabelnetzbetreiber verpflichtet werden, sowohl auf den Kabel- als auch auf den xDSL-Märkten (Übertragung von Daten über das Telefonnetz) alternative Betreiber und damit einen wirksameren Wettbewerb zuzulassen.
Dem Maßnahmenvorschlag zufolge soll Belgacom Wettbewerbern Zugang zu ihrem Breitbandnetz (über Telefonleitungen) gewähren, und die Kabelnetzbetreiber Telenet, Brutélé, Numéricable, Tecteo und AIESH sollen ihre Kabelnetze für Wettbewerber öffnen.
Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission und zuständig für die Digitale Agenda hierzu: "Ich teile uneingeschränkt das Ziel der Regulierungsbehörden Belgiens für Rundfunk und Telekommunikation, den Wettbewerb zugunsten der belgischen Kunden zu stärken, die ein Recht auf mehr Auswahl zu niedrigeren Preisen haben. Allerdings müssen die Regulierungsbehörden die Marktentwicklungen sorgfältig prüfen und es vermeiden, den Marktakteuren unverhältnismäßige Verpflichtungen aufzuerlegen, da dies zu unnötigen Belastungen führen kann, die letztlich Investitionen und Innovation behindern. Daher hat die Kommission die belgischen Regulierungsbehörden aufgefordert, die Wettbewerbsbedingungen auf den betreffenden Märkten sorgfältig zu prüfen und weitere Belege zur Untermauerung ihrer Maßnahmenvorschläge vorzulegen."
Die Vorschläge der belgischen Regulierungsbehörden
In Belgien werden etwa 80 Prozent der Haushalte von Kabelnetzbetreibern mit Fernsehprogrammen versorgt. Auch wenn das Internet-TV bereits eine beachtliche Zahl von Kunden gewinnen konnte, haben sich alternative Plattformen, wie Satellitenfernsehen, digitales terrestrisches Fernsehen und mobiles Fernsehen in Belgien noch nicht durchsetzen können. Die belgischen Regulierungsbehörden sind der Auffassung, dass jeder belgische Kabelnetzbetreiber über beträchtliche Marktmacht auf den Rundfunkmärkten seines Netzbereichs verfügt.
Mit der vorgeschlagenen Regulierung von Kabelnetzen dürften die alternativen Plattformen in der Lage sein, die analoge und digitale Übertragung sowie Breitbanddienste über die Kabelplattform anzubieten und ihre eigenen digitalen Angebote weiter auszubauen, um so schließlich den Kunden mehr Wahlmöglichkeiten zu bieten.
Hierzu schlagen die belgischen Regulierungsbehörden insbesondere vor, den Kabelnetzbetreibern die Verpflichtung aufzuerlegen, alternativen Rundfunkbetreibern Folgendes anzubieten:
>> Weiterverkauf ihrer analogen TV-Programme
>> Zugang zu ihrer digitalen TV-Plattform
>> Weiterverkauf ihrer Breitband-Internetprodukte (die beiden letzten Verpflichtungen gelten jedoch nicht für Belgacom).
Die vorgeschlagene Regulierung der belgischen Vorleistungsmärkte für die Infrastruktur und den Breitbandzugang würde es alternativen Betreibern weiterhin erlauben, in den Breitbandmarkt für Endkunden einzusteigen. Ebenso wie in der großen Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten gilt der größte Netzbetreiber, die Belgacom, als Betreiber mit beträchtlicher Marktmarkt auf diesen beiden Märkten. Folglich müsste die Belgacom Zugang zu ihrem Netz gewähren und alternativen Betreibern einen Multicast-Dienst anbieten, mit dem sie u. a. Internet-TV über das belgische Breitbandnetz anbieten können.
Bemerkungen der Kommission
Die Kommission hat deutlich gemacht, dass sie einige Bedenken hinsichtlich der Vorschläge der belgischen Regulierungsbehörden hegt.
Insbesondere kritisiert sie die Untersuchung der Breitbandmärkte durch die Regulierungsbehörden. Angesichts des jüngsten Eintritts von Wettbewerbern in den Markt (insbesondere das Internet-TV von Belgacom), des Trends hin zu Multiplay- und konvergierendem Breitbandrundfunk und der vorgeschlagenen Regulierung von Belgacom (die Möglichkeit für Dritte, Breitband und Internet-TV über das Belgacom-Netz anzubieten) hat sie die Regulierungsbehörden zudem aufgefordert, die Marktentwicklungen stärker zu berücksichtigen.
Die Kommission forderte ferner die Regulierungsbehörden auf, genauer darzulegen, inwieweit – auch im Lichte der abnehmenden Bedeutung von analogem Fernsehen – die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, wenn Kabelnetzbetreiber zu einem Weiterverkaufsangebot für ihre analogen TV-Programme verpflichtet werden. Außerdem hat die Kommission die belgischen Regulierungsbehörden gebeten, die vorgeschlagene Verpflichtung zu rechtfertigen, einen solchen Zugang auch Belgacom anzubieten, die beim Ausbau ihres Internet-TV recht erfolgreich ist und über eine gute Präsenz in den angrenzenden Telekommärkten verfügt.
Hinsichtlich der Breitbandmärkte forderte die Kommission die belgischen Regulierungsbehörden auf, dafür zu sorgen, dass die vorgeschlagene Regulierung nicht den Zugang zu Angeboten für Glasfasernetze der nächsten Generation behindert, und den Wettbewerbsdruck auf Endkundenebene durch die Kabelnetzbetreiber zu berücksichtigen.
Verfahren
Am 20. Mai 2011 hat die belgische Konferenz der Regulierungsbehörden für den elektronischen Kommunikationssektor (CRC) gemäß Artikel 7 der Telekom-Rahmenrichtlinie der Kommission Entwürfe der Beschlüsse für die Vorleistungsmärkte für die Infrastruktur und den Breitbandzugang sowie für den Vorleistungsmarkt für die Rundfunkdienste in Belgien vorgelegt.
In Belgien haben sowohl die föderale Ebene als auch die Gemeinschaften Zuständigkeiten im Bereich der elektronischen Kommunikation. Die Konferenz wurde mit dem Kooperationsabkommen von 2006 als Gremium für die Zusammenarbeit zwischen der BIPT (Bundesebene), dem Conseil Supérieur de l'Audiovisuel (CSA – Französischsprachige Gemeinschaft), Vlaamse Regulator voor de Media (VRM – Niederländischsprachige Gemeinschaft) und den Medienrat (Deutschsprachige Gemeinschaft) gegründet.
Die Kommission hat gemäß dem Verfahren nach Artikel 7 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die CRC gesandt. Im Rahmen dieses Verfahrens haben die für die Telekommunikation zuständigen nationalen Regulierungsbehörden bei der Durchsetzung eines effektiven Wettbewerbs einen erheblichen Ermessensspielraum, sind aber verpflichtet, der Kommission ihre Regulierungsmaßnahmen im Entwurf mitzuteilen. Nach den geltenden Vorschriften kann die Kommission Stellungnahmen zu den von den Regulierungsbehörden der Mitgliedstaaten vor dem 25. Mai 2011 gemeldeten Abhilfemaßnahmen abgeben (wie in diesem Fall), denen die nationalen Telekom-Regulierungsbehörden weitestgehend Rechnung tragen müssen.
Für Notifizierungen von Regulierungsmaßnahmen, die nach dem 25. Mai 2011 eingereicht werden, gelten die neuen EU-Telekommunikationsvorschriften. Mit den neuen Vorschriften, insbesondere dem neuen Artikel 7a, wurden der Kommission zusätzliche Aufsichtsbefugnisse erteilt, so dass sie in Abstimmung mit dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) wettbewerbsrechtliche Abhilfemaßnahmen für Telekommunikationsmärkte auferlegen kann. In der Praxis könnte die Kommission, sofern sie der Auffassung ist, dass der von einer nationalen Regulierungsbehörde vorgelegte Entwurf einer wettbewerbsrechtlichen Abhilfemaßnahme eine Beschränkung des Binnenmarkts darstellt, eine eingehende Prüfung vornehmen und im Einvernehmen mit dem GEREK letztlich eine Empfehlung an die nationale Regulierungsbehörde aussprechen, die geplante Abhilfemaßnahme zu ändern oder zurückzuziehen.
Das Schreiben der Kommission finden Sie unter:
http://circa.europa.eu/Public/irc/infso/ecctf/library?l=/commissionsdecisions&vm=detailed&sb=Title
Website zur Digitalen Agenda: http://ec.europa.eu/digital-agenda
(Europäische Kommission: ra)
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