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Vermarktung: Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen


Kommission fordert Ungarn zur Umsetzung der Saatgutrichtlinie auf
Durch gesundes, hochwertiges Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen und Gemüsesaatgut wird zu einem wettbewerbsfähigeren EU-Saatgutsektor beigetragen


(30.06.11) - Die Europäische Kommission hat Ungarn heute aufgefordert, nationale Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen, wie in der Richtlinie 2010/46/EU über die Vermarktung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemüsearten vorgeschrieben.

Die Vermarktung von Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen und Gemüsesaatgut spielt in der Landwirtschaft der Europäischen Union eine wichtige Rolle. Die Erzeugung gesunder, hochwertiger Kulturen hängt weitgehend von dem beim Anbau verwendeten Material ab. Durch gesundes, hochwertiges Saatgut landwirtschaftlicher Pflanzen und Gemüsesaatgut wird zu einem wettbewerbsfähigeren EU-Saatgutsektor beigetragen und werden die Möglichkeiten der Verbraucher erweitert, unter Erzeugnissen hoher Qualität auszuwählen.

Ungarn hat die Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie nicht mitgeteilt.

Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" im Rahmen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

Die Kommission hatte vor einigen Monaten das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeleitet, indem sie ein Aufforderungsschreiben an Ungarn richtete.

Da Ungarn der Aufforderung der Kommission nach wie vor nicht nachkommt, wird eine "mit Gründen versehene Stellungnahme" übermittelt, mit der förmlich zur Erfüllung der Vorschriften binnen zwei Monaten aufgefordert wird. Kommt Ungarn dieser Aufforderung nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Weitere Angaben zum Vertragsverletzungsverfahren:
Weitere Informationen zu den Rechtsvorschriften über das Inverkehrbringen von Saatgut:
http://ec.europa.eu/food/plant/propagation/vegetables/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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