Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Auch in Zukunft reger Wettbewerb


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme des Medizinprodukteherstellers Synthes durch Johnson & Johnson
Untersuchung zeigte, dass bei Traumaprodukten der wirksame Wettbewerb auf einer Reihe von Märkten in einigen Mitgliedsstaaten erheblich behindert würde


(30.04.12) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Synthes Inc. durch Johnson & Johnson nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die beiden US-amerikanischen Unternehmen stellen orthopädische Medizinprodukte her. Die Untersuchung der Kommission hat vorbehaltlich der Veräußerung des Traumageschäfts von Johnson & Johnson bestätigt, dass das zusammengeschlossene Unternehmen weiterhin einige starke Wettbewerber hätte, und Abnehmer auf allen betroffenen Märkten noch auf genügend andere Hersteller zurückgreifen könnten.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Diese Produktmärkte wurden von der Kommission zum ersten Mal untersucht. Die vorgesehenen Abhilfemaßnahmen werden gewährleisten, dass auf den betreffenden Märkten auch in Zukunft reger Wettbewerb herrschen wird, der letztendlich den Patienten und den Sozialversicherungssystemen zugutekommen wird."

Die Kommission prüfte die Auswirkungen der geplanten Übernahme auf den Wettbewerb auf mehreren Märkten. Die Kommission zog den Schluss, dass hinsichtlich der Wirbelsäulen-, der Schulterprothesen- und der CMF-Produkte sowie der chirurgischen Werkzeugen kein Anlass zu Wettbewerbsbedenken besteht. Allerdings zeigte die Untersuchung, dass bei Traumaprodukten, d.h. Implantaten zur Behandlung von Knochenbrüchen, der wirksame Wettbewerb auf einer Reihe von Märkten in einigen Mitgliedsstaaten erheblich behindert würde.

Diese Bedenken stützten sich auf die sehr hohen Marktanteile, die die beteiligten Unternehmen auf den betreffenden Märkten zusammen erreichen würden, die Ausgereiftheit der Produkte sowie die starke Stellung der in der Schweiz ansässigen Arbeitsgemeinschaft für Osteosynthese Fragen , einer von Chirurgen geleiteten, renommierten Einrichtung, die mit Synthes eine exklusive Partnerschaft unterhält. Infolgedessen sind Chirurgen im Allgemeinen wenig geneigt, zu einem anderen Anbieter von Traumaprodukten zu wechseln, was den Markteintritt von Wettbewerbern erschwert oder für diese unattraktiv macht.

Angesichts der erheblichen Wettbewerbseinschränkungen, die aus der geplanten Übernahme resultieren würden, legte Johnson & Johnson der Kommission Verpflichtungszusagen vor, die die Veräußerung ihres gesamten Traumageschäfts im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) beinhalten. Mit der Veräußerung werden die Wettbewerbsbedenken der Kommission ausgeräumt, da auf diese Weise die Überschneidungen zwischen den beteiligten Unternehmen im Bereich Traumaprodukte entfallen. Auf dieser Grundlage konnte die Kommission das Vorhaben freigeben.

Hintergrund
Das Vorhaben wurde am 27. September 2011 bei der Kommission angemeldet. Am 3. November 2011 leitete die Kommission eine eingehende Prüfung ein. Die beteiligten Unternehmen wurden in einer am 25. Januar 2012 angenommenen Mitteilung der Beschwerdepunkte davon in Kenntnis gesetzt, dass der angemeldete Zusammenschluss ernsthafte Bedenken aufwarf und ohne ausreichende Abhilfemaßnahmen möglicherweise untersagt werden würde.

Die vom Vorhaben betroffenen Märkte betreffen die Herstellung und den Vertrieb der folgenden Produkte: Traumaprodukte (für die Behandlung von Knochenbrüchen), Wirbelsäulenprodukte (für die Behandlung von Wirbelsäulenpathologien), Schulterersatz (für die Rekonstruktion von Schultergelenken), kranio-maxillofaziale Produkte (sogenannte "CMF-Produkte" für die Gesichts- und Schädelchirurgie) und chirurgische Werkzeuge (Bohrsysteme, Bohrer, Fräser, Sägen). (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen