Verhaltenskodex im Rahmen der Selbstregulierung
Verhaltenskodex gegen Desinformation: Europäische Kommission zieht gemischte Bilanz
Die gemeinsamen Anstrengungen von Online-Plattformen und Faktenprüfern können die virale Verbreitung von schädlichem Material über die Dienste von Plattformen einzuschränken
Facebook, Google, Microsoft, Mozilla, Twitter und sieben europäische Branchenverbände haben in ihren veröffentlichten ersten jährlichen Selbstbewertungsberichten aufgezeigt, welche Fortschritte sie bei der Bekämpfung von Desinformation im Internet erzielt haben. Die Kommission begrüßte das Engagement der Online-Plattformen, sieht aber weiteren Handlungsbedarf. So sind die Fortschritte der einzelnen Unterzeichner sehr unterschiedlich. Die Berichte geben nur wenig Aufschluss, wie sich die Selbstregulierung tatsächlich auswirkt und unabhängig kontrolliert werden kann.
Bis Anfang 2020 will die Kommission die Ergebnisse des freiwilligen Verhaltenskodexes für den Bereich der Desinformation umfassend bewerten und über weitere Schritte, möglicherweise auch rechtliche Maßnahmen, entscheiden. Der Verhaltenskodex wurde im Rahmen der Selbstregulierung im Oktober 2018 eingeführt und ist ein wichtiger Pfeiler des Aktionsplans gegen Desinformation.
In einer gemeinsamen Erklärung betonten EU-Justizkommissarin Věra Jourová, der Kommissar für die Sicherheitsunion, Julian King, und die Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Mariya Gabriel: "Wir begrüßen die Veröffentlichung dieser Selbstbewertungen durch die Unterzeichner des Verhaltenskodex in Bezug auf die Umsetzung ihrer Verpflichtungen. Insbesondere begrüßen wir das Engagement der Online-Plattformen, ihre Maßnahmen transparenter zu gestalten und enger mit Forschern, Faktenprüfern und Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten. Die Fortschritte der einzelnen Unterzeichner sind jedoch sehr unterschiedlich, und die Berichte geben nur wenig Aufschluss über die tatsächlichen Auswirkungen der im Laufe des vergangenen Jahres ergriffenen Selbstregulierungsmaßnahmen sowie über Mechanismen für eine unabhängige Kontrolle.
Auch wenn die Wahlen zum Europäischen Parlament im Mai 2019 sicher nicht frei von Desinformation waren, trugen die Maßnahmen und die monatliche Berichterstattung im Vorfeld der Wahlen dazu bei, Einmischungen weniger Raum zu lassen, die Integrität der Dienste zu verbessern, wirtschaftliche Anreize für Desinformation abzuschwächen und für mehr Transparenz in der politischen und themenbezogenen Werbung zu sorgen. Dennoch gibt es nach wie vor eine umfangreiche automatisierte Propaganda und Desinformation, und in allen Bereichen des Kodex sind weitere Anstrengungen erforderlich. Wir dürfen dieses Phänomen nicht als normal hinnehmen.
Die gemeinsamen Anstrengungen von Online-Plattformen und Faktenprüfern können die virale Verbreitung von schädlichem Material über die Dienste von Plattformen einzuschränken, Online-Plattformen müssen sich aber dennoch dringend um eine sinnvolle Zusammenarbeit mit einem breiteren Spektrum vertrauenswürdiger unabhängiger Organisationen bemühen. Der bisher bereitgestellte Zugang zu Daten entspricht noch immer nicht den Bedürfnissen der unabhängigen Forscher.
Trotz der wichtigen Zusagen aller Unterzeichner bedauern wir, dass sich bislang keine weiteren Plattformen oder Unternehmen aus der Werbebranche dem Kodex angeschlossen haben."
In den Selbstbewertungsberichten berichten die Unterzeichner des Kodex über ihre Fortschritte, die sie im vergangenen Jahr bei der Bekämpfung von Desinformation im Internet erzielt haben. Der Verhaltenskodex wurde im Rahmen der Selbstregulierung im Oktober 2018 eingeführt und ist ein wichtiger Pfeiler des Aktionsplans gegen Desinformation.
Wichtigste Ergebnisse der Selbstbewertungsberichte:
>> Im Vergleich zum Oktober 2018 haben die Unterzeichner des Verhaltenskodex die Transparenz verbessert. Es besteht ein engerer Dialog mit den Plattformen im Hinblick auf ihre Maßnahmen gegen Desinformation.
>> Bei den Verpflichtungen, die die Kommission von Januar bis Mai im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 überwachte, wurden zwar Fortschritte erzielt. Über die Umsetzung der Verpflichtungen in Bezug auf die Stärkung der Position der Verbraucher und der Forschungsgemeinschaft wird jedoch weniger berichtet. Daten und Suchwerkzeuge werden nach wie vor nur sporadisch und nach Belieben bereitgestellt und entsprechen nicht dem Bedarf der Forscher für eine unabhängige Kontrolle.
>> Der Umfang der Maßnahmen, die die einzelnen Plattformen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen ergreifen, unterscheidet sich erheblich. Ebenso bestehen in den Mitgliedstaaten nach wie vor Unterschiede bei der Umsetzung der Maßnahmen der Plattformen, bei der Zusammenarbeit mit Interessenträgern und in Bezug auf die Sensibilisierung für die Zusammenhänge bei Wahlen.
>> Die Berichte enthalten Informationen über Maßnahmen zur Umsetzung des Kodex, einschließlich EU-spezifischer Daten. Jedoch schwankt die Kohärenz und die Detailtiefe der Informationen. Die bereitgestellten Daten beziehen sich hauptsächlich auf Outputindikatoren, z. B. die Anzahl der gesperrten Konten.
Nächste Schritte
Die Kommission hat die allgemeine Bewertung der Wirksamkeit des Verhaltenskodex noch nicht abgeschlossen. Neben den Selbstbewertungen der Unterzeichner wird die Kommission dabei Folgendes berücksichtigen:
>> Beiträge der Gruppe europäischer Regulierungsstellen für audiovisuelle Mediendienste (ERGA) (entsprechend dem Aktionsplan gegen Desinformation );
>> eine Beurteilung durch einen Dritten, der von den Unterzeichnern ausgewählt wurde (entsprechend dem Verhaltenskodex);
>> eine Bewertung durch einen unabhängigen Berater, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde und die Anfang 2020 vorliegen dürfte.
Die Kommission wird innerhalb der nächsten Monate einen Bericht über die Wahlen zum Europäischen Parlament 2019 vorlegen. Auf dieser Grundlage wird die Kommission Anfang 2020 eine umfassende Bewertung vorlegen. Sollten die Ergebnisse im Rahmen des Kodex nicht zufriedenstellend ausfallen, könnte die Kommission weitere Maßnahmen, auch Maßnahmen rechtlicher Art, vorschlagen.
Hintergrund
Die Europäische Union geht seit 2015 aktiv gegen Desinformation vor. Nach dem Beschluss des Europäischen Rates vom März 2015 wurde die East StratCom Task Force im Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) eingerichtet, um Russlands anhaltenden Desinformationskampagnen entgegenzuwirken. Im Jahr 2016 wurde der Gemeinsame Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen angenommen, gefolgt von der Gemeinsamen Mitteilung zur Stärkung der Resilienz und Stärkung der Kapazitäten für die Abwehr hybrider Bedrohungen im Jahr 2018.
Im April 2018 legte die Kommission ein europäisches Konzept sowie Selbstregulierungsinstrumente zur Bekämpfung von Desinformation im Internet vor. Im Oktober 2018 wurde der Verhaltenskodex von Facebook, Google, Twitter und Mozilla sowie von den Fachverbänden der Online-Plattformen, der Werbebranche und der Werbetreibenden unterzeichnet. Die heute veröffentlichten Selbstbewertungsberichte bauen auf den im Januar 2019 vorgelegten Grundlagenberichten sowie den von Januar bis Mai 2019 von Facebook, Google und Twitter monatlich übermittelten Berichten auf, bei denen der Schwerpunkt auf der Erfüllung von Verpflichtungen in Bezug auf die Integrität der Wahlen zum Europäischen Parlament lag. Microsoft hat sich dem Kodex 2019 ebenfalls als Unterzeichner angeschlossen.
In einer im Juni 2019 veröffentlichten Gemeinsamen Mitteilung berichteten die Kommission und die Hohe Vertreterin über die Fortschritte bei der Bekämpfung von Desinformation und die wichtigsten Erkenntnisse aus den Europawahlen. Der Bericht zeigte auf, dass die Wahlen im Mai sicher nicht frei von Desinformation waren, dass aber die von der EU – zusammen mit zahlreichen Journalisten, Faktenprüfern, Plattformen, nationalen Behörden, Forschern und der Zivilgesellschaft – ergriffenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, ausländischen Einmischungen und koordinierten Kampagnen zur Manipulation der öffentlichen Meinung weniger Raum zu geben.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 12.11.19
Newsletterlauf: 25.11.19
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