Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen


Umwelt und Compliance: Eine neue Wertungstabelle für die Abfallbewirtschaftung: Im Sektor Abfallbewirtschaftung werden keine Arbeitsplätze geschaffen und die menschliche Gesundheit und die Umwelt leiden
Zu den Mitgliedstaaten mit den größten Umsetzungslücken gehören Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern

(24.08.12) - Ein neuer Bericht über die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen in den Mitgliedstaaten zeigt EU-weit alarmierende Unterschiede. In Bereichen wie Gesamtabfallverwertung, Kosten der Abfallentsorgung und Verstöße gegen das EU-Recht werden die 27 Mitgliedstaaten auf Basis von 18 Kriterien nach einem Ampelsystem (grün, gelb, rot) bewertet. Die sich daraus ergebende Leistungstabelle ist Teil einer laufenden Studie, die die Mitgliedstaaten heranziehen können, um ihre Leistung auf dem Gebiet der Abfallbewirtschaftung zu verbessern. Tabellenführer sind Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden - keines dieser Länder erhielt mehr als zweimal rot. Am anderen Ende der Skala präsentiert sich die Lage genau umgekehrt - grün ist eher selten.

Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: "Die Ergebnisse dieser Bewertung bestätigen meine schlimmsten Befürchtungen. In vielen Mitgliedstaaten werden riesige Abfallmengen noch immer auf Deponien – das ist die schlechteste Option - abgelagert, und dies, obwohl durchaus bessere Alternativen existieren und zur Finanzierung besserer Optionen Strukturfondsmittel zur Verfügung stehen. Wertvolle Ressourcen werden vergraben, potenzielle wirtschaftliche Chancen werden vertan, im Sektor Abfallbewirtschaftung werden keine Arbeitsplätze geschaffen und die menschliche Gesundheit und die Umwelt leiden. Bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage lässt sich dieser Zustand kaum rechtfertigen."

Zu den Mitgliedstaaten mit den größten Umsetzungslücken gehören Bulgarien, Estland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Zypern. Die Versäumnisse dieser Länder betreffen u.a. schlechte oder inexistente Abfallvermeidungsstrategien, mangelnde Anreize für den Verzicht auf Deponien und eine unzulängliche Abfallinfrastruktur. Die starke Abhängigkeit von Abfalldeponien bedeutet, dass bessere Bewirtschaftungsmöglichkeiten wie Wiederverwendung und Wiederverwertung konsequent unausgeschöpft bleiben. Die Aussichten sind entsprechend schlecht.

Belgien, Dänemark, Deutschland, die Niederlande, Österreich und Schweden hingegen weisen umfassende Müllabfuhrsysteme auf und lagern weniger als 5 Prozent ihrer Abfälle auf Deponien ab. Sie verfügen über ausgefeilte Recycling-Systeme und ausreichende Abfallbehandlungskapazitäten und sind auch bei der Kompostierung leistungsstark. Typisch für diese Länder ist, dass sie in ihren Abfallbewirtschaftungsstrategien rechtliche, administrative und wirtschaftliche Instrumente wirkungsvoll verknüpfen.

Einige Mitgliedstaaten waren beim Ausstieg aus der Abfalldeponierung in kürzester Zeit sehr erfolgreich und haben diese quasi vollständig abgeschafft. Aber selbst die Leistungsstärksten unter ihnen sind mit Herausforderungen wie Verbesserung der Abfallvermeidung und Lösung des Problems der Überkapazität von Müllverbrennungsanlagen) konfrontiert, die die Abfallverwertung behindern und Abfalleinfuhren zur Beschaffung von Verbrennungsmaterial für die Feuerungsanlagen erforderlich machen können.

Nächste Schritte
Die Kommission nutzt diesen Bericht, um Fahrpläne für die zehn leistungsschwächsten Mitgliedstaaten aufzustellen. Diese Fahrpläne werden im kommenden Herbst, genauer gesagt am 19. September 2012 in Prag mit den nationalen Behörden in bilateralen Gesprächen erörtert. Sie werden zur Verbreitung bewährter Praktiken beitragen und maßgeschneiderte Empfehlungen für eine bessere Abfallbewirtschaftung mit Hilfe wirtschaftlicher, rechtlicher und administrativer Instrumente sowie Strukturfondsmitteln der EU enthalten.

Die Kommission plant, Strukturfondsmittel der EU verstärkt auf die abfallpolitischen Ziele der EU auszurichten. Der vorgeschlagene mehrjährige Finanzrahmen 2014-2020 gewährleistet, dass EU-Gelder nur in Abfallbewirtschaftungsprojekte fließen, die im Vorfeld bestimmte Bedingungen erfüllen, einschließlich der Aufstellung von Abfallbewirtschaftungsplänen im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie und unter Berücksichtigung der Abfallhierarchie, die der Vermeidung, Wiederverwendung und Wiederverwertung gegenüber der Verbrennung mit Energierückgewinnung den Vorzug gibt, wobei die Abfalldeponierung bzw. die Abfallverbrennung ohne Energierückgewinnung nur als letztes Mittel eingesetzt wird.

Hintergrund
Nach einer von der Kommission kürzlich in Auftrag gegebenen Studie ließen sich bei vollständiger Umsetzung des Abfallrechts der EU schätzungsweise 72 Mrd. EUR im Jahr einsparen, die Jahresumsätze der EU-Abfallbewirtschaftungs- und -Recycling-Sektoren um 42 Mrd. EUR steigern und bis 2020 über 400 000 Arbeitsplätze schaffen (für nähere Einzelheiten klicken Sie bitte hier).

Weitere Informationen:
Für den Screening-Bericht siehe: http://ec.europa.eu/environment/waste/studies/pdf/Screenig_report.pdf
(die Wertungstabelle (in Farbe) findet sich auf Seite 41)

Für weitere Abfallstudien siehe:
http://ec.europa.eu/environment/waste/studies/index.htm und
Eurostat-Umweltdatenzentrum für Abfälle: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/waste/introduction
Website der Kommission über Abfallentsorgung: http://ec.europa.eu/environment/waste/index.htm
(Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen