Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Beschäftigungsquote der Frauen auf Rekordhoch


EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker: Gleichstellung ist kein Ziel, sondern ein Grundrecht
Frauen verdienen EU-weit noch immer 16,3 Prozent weniger als Männer, in Deutschland sind es 22 Prozent weniger



Zum Internationalen Frauentag bekräftigte die Europäische Kommission ihr Engagement für die Gleichstellung von Frauen in Europa und der ganzen Welt. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte: "Europa ist ein Pionier auf dem Feld der Gleichberechtigung der Geschlechter, und darauf sollten wir stolz sein. Wenn jedoch Intoleranz und Chauvinismus innerhalb und außerhalb unserer Grenzen an Zulauf gewinnt, müssen wir ihnen doppelt so energisch unsere einfache, durch und durch europäische Botschaft entgegenhalten: Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist kein anzustrebendes Ziel – sie ist ein Grundrecht."

Innerhalb Europas ist die Gleichstellung von Frauen und Männern seit den Römischen Verträgen von 1957 verankert. Inzwischen ist die Beschäftigungsquote der Frauen auf einem Rekordhoch. Jedoch verdienen Frauen EU-weit noch immer 16,3 Prozent weniger als Männer, in Deutschland sind es 22 Prozent weniger. Auch in den Führungsetagen stoßen Frauen weiterhin an eine gläserne Decke. Die Europäische Kommission ist indes auf gutem Weg, bis 2019 ihr internes Ziel zu erreichen, 40 Prozent aller höheren und mittleren Management-Positionen mit Frauen zu besetzen: bisher sind es nahezu 35 Prozent.

Juncker erklärte: "Frauen müssen gleichbehandelt werden, ob im Beruf, in der Ausbildung, bei der Sozialversicherung oder beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen. So will es das Gesetz. Leider ist der Weg zur tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter noch mit einigen Hindernissen ausgestattet. Deswegen dürfen wir nicht nachlassen. Ich habe die Gleichstellung zu einem Leitprinzip meiner Behörde erhoben und bin stolz auf die enormen Fortschritte, die wir schon in den ersten beiden Jahren meiner Amtszeit in Richtung auf unser Ziel eines Frauenanteils von 40 Prozent in unserer Führungsebene erzielt haben."

Anlässlich des Weltfrauentags hat die Kommission einen neuen Bericht über die Gleichheit der Geschlechter veröffentlicht. Er zeigt auf, dass die Rechtsvorschriften, Leitlinien, Maßnahmen und Finanzinstrumente zwar den Gleichstellungsprozess merklich voranbringen, dabei aber von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat Unterschiede festzustellen sind. In verschiedenen Bereichen gibt es demnach weiterhin Probleme.

So ist die Arbeitslosenquote von Frauen ist insbesondere in südlichen Ländern weiterhin sehr hoch im Vergleich zur Arbeitslosenquote der Männer. Nur in vier Ländern (Frankreich, Italien, Finnland und Schweden) erreicht der Frauenanteil in Managementpositionen großer Unternehmen mindestens 30 Prozent. Auch in der Politik sind Frauen unterrepräsentiert. In acht Ländern (Bulgarien, Griechenland, Kroatien, Zypern, Lettland, Ungarn, Malta und Rumänien) sind weniger als 20 Prozent aller Mandatsträger weiblichen Geschlechts.

In der Europäischen Kommission wurde das von Präsident Juncker vorgegebene Ziel eines Frauenanteils von 40 Prozent auf der höheren und mittleren Führungsebene bis 2019 schon zwei Jahre nach Beginn der Amtszeit mit nahezu 35 Prozent fast erreicht. Auf der höheren Führungsebene (Direktorenstellen und höher) beträgt der Frauenanteil 32 Prozent. In den vergangenen beiden Jahren hat die Kommission zahlreiche Frauen an die Spitze ihrer Dienste (Generaldirektorin oder stellvertretende Generaldirektorin) berufen und damit den Frauenanteil auf dieser Ebene von 13 Prozent (Stand November 2014) auf 29 Prozent erhöht. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 26.04.17
Home & Newsletterlauf: 24.05.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen