Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber


Fusionskontrolle: Europäische Kommission gibt grünes Licht für Übernahme der Signaltechniksparte von Invensys Rail durch Siemens
Tätigkeiten von Siemens und Invensys Rail ergänzen sich geografisch

(24.05.13) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung die geplante Übernahme von Invensys Rail, der Signaltechniksparte der britischen Invensys-Gruppe, durch Siemens genehmigt. Die Untersuchung der Kommission bestätigte, dass Invensys Rail und Siemens keine engen Wettbewerber sind und sich das Unternehmen auch nach dem Zusammenschluss weiterhin gegen starke Wettbewerber wie Thales, Alstom, Bombardier und Ansaldo behaupten muss.

Die Kommission untersuchte die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Übernahme auf die Märkte für Signal- und Leittechnik für den Schienenfern- und den Schienenpersonennahverkehr (vor allem U-Bahnen) im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) als Ganzes und in bestimmten Mitgliedstaaten, in denen sowohl Invensys Rail als auch Siemens tätig sind.

Die Kommission kam zu dem Schluss, dass sich die Tätigkeiten von Siemens und Invensys Rail geografisch ergänzen und die beiden Unternehmen nicht in engstem Wettbewerb zueinander stehen. Außerdem stellte die Kommission fest, dass sich das Unternehmen nach der Übernahme gegen starke Wettbewerber behaupten werden muss und die Kunden von Signal- und Leittechnikprodukten über eine erhebliche Nachfragemacht verfügen.

Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt.

Das Vorhaben wurde am 12.3.2013 bei der Kommission angemeldet.

Unternehmen und Produkte
Invensys Rail ist ein international führender Anbieter von Signal- und Leittechnik für den Schienenverkehr. Die Geschäftstätigkeiten des Unternehmens im EWR konzentrieren sich vor allem auf das Vereinigte Königreich und Spanien. Siemens ist, insbesondere in Deutschland und Österreich, ebenfalls in diesem Bereich tätig. (Europäische Kommission: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen