Gefährdung durch physikalische Einwirkungen
Europäische Kommission schlägt Überarbeitung der Vorschriften zum Schutz der EU-Arbeitnehmer vor schädlichen elektromagnetischen Feldern vor
Risiken der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern bewerten und Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken treffen
(24.06.11) - Die Europäische Kommission hat soeben einen Vorschlag zur Aktualisierung und Verbesserung der EU-Vorschriften für den Schutz der Arbeitnehmer vor elektromagnetischen Feldern bei ihren täglichen Aufgaben vorgelegt. Die Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern wie Ärzten und Krankenschwestern, die Magnetresonanztomografien (MRT) bei Patienten durchführen, Menschen, die mit Radar arbeiten, sowie Schweißern und Arbeitern, die Hochspannungsleitungen instandsetzen. Durch diesen Vorschlag würde die derzeit geltende Richtlinie (2004/40/EG) ersetzt.
Der Vorschlag berücksichtigt die Richtlinie aus dem Jahr 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder). Durch ihn würden die derzeitigen Expositionsgrenzwerte an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst – insbesondere die Expositionsgrenzwerte für MRT in Krankenhäusern. Der Vorschlag würde außerdem einige Bestimmungen einführen, die den Arbeitgebern die im EU-Recht vorgeschriebenen Risikobewertungen erleichtern würden. Ziel des Vorschlags ist es, den Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten und gleichzeitig für angemessene Flexibilität und Verhältnismäßigkeit zu sorgen, damit Einsatz und Entwicklung industrieller und medizinischer Anwendungen nicht übermäßig behindert werden.
Der für Beschäftigung, Soziales und Integration zuständige EU-Kommissar László Andor begrüßte die Annahme des Vorschlags durch die Kommission und sagte: "Nach einem transparenten und offenen Konsultationsprozess mit Wissenschaftlern, Medizinern, Industrie und Arbeitnehmern haben wir einen Vorschlag vorgelegt, der dem neuesten Stand entspricht und praktische Vorschriften enthält, die die betroffenen Arbeitnehmer besser vor elektromagnetischen Feldern schützen. Die neuen Vorschriften stellen einen großen Fortschritt bei der Verringerung der Belastung für die KMU im Vergleich zur Richtlinie aus dem Jahr 2004 dar."
Geltungsbereich der Richtlinie
Im Richtlinienvorschlag werden gesundheitsschädliche Auswirkungen klarer definiert, ein aktualisiertes System von Expositionsgrenzwerten eingeführt (Frequenzen, die anerkanntermaßen schädliche Auswirkungen auf das menschliche Herzkreislaufsystem oder das zentrale Nervensystem haben) und eine Reihe von Bestimmungen aufgenommen, die die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Risikobewertung durch die Arbeitgeber vereinfachen sollen.
Da die Arbeitgeber zur Durchführung von Risikobewertungen verpflichtet sind, enthält der Vorschlag präzise Bestimmungen, die einerseits ein angemessenes Vorgehen und andererseits geeignete Präventivmaßnahmen sicherstellen würden, damit die Exposition der Arbeitnehmer gegenüber elektromagnetischen Feldern verringert würde. Der Vorschlag würde die Arbeitgeber verpflichten, den betreffenden Arbeitnehmern und ihren Vertretern die erforderlichen Informationen und Schulungen anzubieten, insbesondere hinsichtlich der Ergebnisse der Risikobewertung, der Maßnahmen des Arbeitgebers, sicherer Arbeitsverfahren, der Ermittlung schädlicher Auswirkungen und der Bedingungen, unter denen die Arbeitnehmer Anspruch auf Gesundheitskontrollen haben.
Bei Arbeitnehmern, die Hochspannungsleitungen instandsetzen, würde der Vorschlag z. B. dem Arbeitgeber vorschreiben, die Risiken der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern zu bewerten und Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken zu treffen. Diese Maßnahmen könnten beispielsweise darin bestehen, dass die Entfernung vergrößert, die Intensität verringert oder die Expositionszeit begrenzt würde. Für die medizinische Magnetresonanztomografie (MRT-Scans) würde ein entsprechender Verhaltenskodex entwickelt und verbreitet, um die Exposition von Arbeitnehmern zu verringern, die Magnetresonanztomografien vornehmen. Im Militärbereich wären in den betreffenden Mitgliedstaaten harmonisierte Normen der Nordatlantik-Vertragsorganisation (NATO) für Arbeiten mit Radar anzuwenden.
Der Vorschlag würde spezielle Bestimmungen für Arbeitnehmer, die ein aktives implantierbares medizinisches Gerät (AIMD) – wie Herzschrittmacher – tragen, und für Schwangere enthalten, die als besonders gefährdet gelten und besonderen Schutz benötigen.
Der Vorschlag betrifft nur Arbeitnehmer während der Ausübung ihrer Berufstätigkeit. Alle anderen Kategorien von Personen wie Verbraucher, Telefonbenutzer und Passagiere fallen unter die Empfehlung 1999/519/EWG des Rates zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung sowie die spezifischen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten.
Weitere Schritte
Der Vorschlag wird zur Annahme an das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat weitergeleitet. Die Frist für die Umsetzung der neuen Richtlinie wird vom Parlament und vom Rat festgelegt.
Weitere Informationen
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz – physikalische Arbeitsstoffe
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=716&langId=de&intPageId=222
Richtlinie 2004/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (elektromagnetische Felder)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:02004L0040-20081211:DE:NOT
(Europäische Kommission: ra)
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