Marktmacht gegenüber Direktkunden vergrößert
Fusionskontrolle: Europäische Kommission unterzieht die geplante Übernahme des Musikgeschäfts der EMI-Gruppe durch Universal einer eingehenden Untersuchung
Geplante Übernahme könnte den Wettbewerb auf dem Tonträgermarkt zum Nachteil der europäischen Verbraucher einschränken
(18.04.12) - Die Europäische Kommission hat nach der EG-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Untersuchung der geplanten Übernahme des Musikgeschäfts von EMI durch die Universal Music Group eingeleitet. Die erste Marktuntersuchung der Kommission ergab, dass die geplante Übernahme in vielen Mitgliedstaaten und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wettbewerbsrechtliche Bedenken im Großhandel für physische und digitale Tonträger aufwerfen könnte, insbesondere weil das Unternehmen nach der Übernahme über einen großen Marktanteil und größere Marktmacht verfügen würde. Die Einleitung einer eingehenden Untersuchung greift dem endgültigen Ergebnis der Untersuchungen nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 8. August 2012) abschließend entscheiden, ob die geplante Übernahme den Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission Joaquín Almunia erklärte: "Die geplante Übernahme könnte den Wettbewerb auf dem Tonträgermarkt zum Nachteil der europäischen Verbraucher einschränken. Die Kommission muss sicherstellen, dass die Verbraucher weiterhin unter Wettbewerbsbedingungen Zugang zu einem breitgefächerten Angebot an Musik auf verschiedenen physischen Tonträgern und in verschiedenen digitalen Formaten haben."
Den Ergebnissen der ersten Untersuchung der Kommission zufolge würde die geplante Übernahme insbesondere dazu führen, dass Universal Music im Großhandel für physische und digitale Tonträger im EWR und in zahlreichen Mitgliedstaaten über einen großen Marktanteil verfügt und seine Marktmacht gegenüber seinen Direktkunden vergrößert.
Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchung wäre das Unternehmen nach der Übernahme fast doppelt so groß wie der nächstgrößte Wettbewerber im EWR, so dass es voraussichtlich weder durch die verbleibenden Wettbewerber auf dem Markt, noch durch die Nachfragemacht der Kunden oder das Risiko der sogenannten Musikpiraterie hinreichendem Druck ausgesetzt wäre.
In Anbetracht dieser Bedenken wird die Kommission den geplanten Zusammenschluss nun einer eingehenden Prüfung unterziehen.
Das Vorhaben wurde am 17. Februar 2012 bei der Kommission angemeldet.
Unternehmen und Produkte
Universal Music ist weltweit Marktführer im Musikgeschäft. Zu den Tätigkeiten des Unternehmens zählen Entdeckung, Aufbau und Förderung neuer Talente sowie Großhandel mit Tonträgern. Daneben ist es in weiteren Bereichen tätig, u. a. Online-Musikgeschäft mit Endkunden, Musikverlagswesen, Künstlermanagement, Merchandising, Event Management und Veranstaltungsdienstleistungen.
Universal Music gehört zur Vivendi-Gruppe, einem internationalen Medienkonzern, der in den Bereichen Telekommunikation, Schaffung und Vertrieb von Inhalten, Fernsehkanäle, Einzelhandel mit digitalen Tonträgern und Videogames tätig ist.
Zu den Tätigkeiten von EMI (Musikgeschäft) zählen Entdeckung, Aufbau und Förderung von Künstlern sowie der Großhandel mit Tonträgern. Daneben ist EMI u. a. in den Bereichen Tonträgereinzelhandel, Musikverlagswesen, Künstlermanagement und Merchandising tätig.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist verpflichtet, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu verhindern, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten EWR oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen würden.
Die Kommission genehmigt die überwiegende Mehrzahl der Zusammenschlüsse nach einer einmonatigen Prüfung (Phase I). Wenn jedoch wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, muss ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet werden (Phase II). Die Einleitung eines solchen eingehenden Prüfverfahrens greift dem Ergebnis nicht vor.
Derzeit führt die Kommission drei weitere derartige eingehende Prüfungen durch. Die erste betrifft den geplanten Kontrollerwerb des deutschen Unternehmens Südzucker über den Zuckerhändler ED&F MAN (Frist: für den endgültigen Beschluss: 22. Mai 2012). Im zweiten Verfahren wird das Vorhaben von Johnson and Johnson geprüft, Synthes zu übernehmen. Beide Firmen sind in den USA ansässig und stellen orthopädische Medizinprodukte her (die Frist endet am 26. April 2012). Das dritte betrifft die geplante Übernahme der gemeinsamen Kontrolle über einen Teil der italienischen staatlichen Reedereigruppe Tirrenia durch die Compagnia Italiana di Navigazione (die Frist wurde derzeit ausgesetzt, um den beteiligten Parteien Zeit zu geben, die für eine umfassende Beurteilung des Projekts nach Artikel 11 Absatz 3 der Fusionskontrollverordnung erforderlichen Informationen vorzulegen).
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=2_M_6458
(Europäische Kommission: ra)
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