Behandlung von Hunden auf Reisen
Reisen mit Haustieren: EU-Kommission will vor Bandwürmern schützen
Bevor ein Hund in einen der vier Mitgliedstaaten mitgeführt werden darf, muss er einer speziellen Behandlung durch einen Tierarzt unterzogen werden
(21.07.11) - Die Europäische Kommission hat eine Verordnung angenommen, die ab 1. Januar 2012 eine Behandlung von Hunden vorsieht, die auf Reisen in als Echinococcus-frei geltende Mitgliedstaaten mitgeführt werden sollen. Zu diesen Mitgliedstaaten gehören derzeit Finnland, das Vereinigte Königreich, Irland und Malta.
Um auf der Liste dieser Mitgliedstaaten geführt zu werden, müssen diese Überwachungsprogramme einführen und die Ergebnisse einmal pro Jahr der Europäischen Kommission mitteilen. Über positive Befunde sind die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten sofort zu informieren.
Bevor ein Hund in einen der vier Mitgliedstaaten mitgeführt werden darf, muss er einer speziellen Behandlung durch einen Tierarzt unterzogen werden. Der Tierarzt trägt dann die Angaben zur Behandlung in den Heimtierpass ein. Der Halter kann dann mit seinem Haustier nach 24 Stunden bis zu fünf Tage (120 Stunden) nach der Behandlung ausreisen.
Mit der Verordnung werden die Bestimmungen für die Behandlung und die in deren Anschluss vorgesehenen Wartezeiten harmonisiert, die für eine Einreise in Mitgliedstaaten auf der Liste vorgesehen sind; Reisen von Haustierhaltern werden auf diese Weise erleichtert.
Echinococcus multilocularis – Was ist das?
Bei dem Parasiten Echinococcus multilocularis handelt es sich um einen Bandwurm.
Der typische Übertragungszyklus des Parasiten in Europa umfasst fleischfressende Wildtiere, wie Füchse, die als Endwirte auftreten, sowie verschiedene Säugetierarten, vor allem Kleinnager, die als Zwischenwirte fungieren. Die Nagetiere nehmen die Eier des Echinococcus multilocularis auf, die von Füchsen oder Hunden ausgeschieden und so verbreitet wurden.
Wenn Hunde diese Nagetiere fressen, können sie von Würmern befallen werden. Damit stellen sie dann auch eine mögliche Übertragungsquelle für Menschen dar und können die Umwelt kontaminieren. Die Erkrankungdes Menschen wird als alveoläre Echinokokkose bezeichnet. Dabei handelt es sich um eine seltene Zoonose, die als eine der gefährlichsten Parasitenerkrankungen des Menschen außerhalb der Tropen gilt.
Echinococcus-multilocularis-Infektionen kommen bei Tieren in der nordlichen Hemisphäre vor, so auch in Mittel- und Nordeuropa, wobei in bestimmten Gebieten der Europäischen Union bislang keine Fälle verzeichnet wurden.
Hintergrund
Nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 (die sogenannte Heimtierverordnung) muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die ihren Eigentümer in einen anderen Mitgliedstaat begleiten, ein Ausweis bzw. im Falle der Einfuhr aus einem Drittstaat eine Bescheinigung mitgeführt werden, aus dem/der hervorgeht, dass eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres vorliegt. Die Verordnung enthält auch Übergangsbestimmungen (bis 31. Dezember 2011) für Finnland, Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich. Diese besagen, dass Haustiere in diese Länder nur unter Erfüllung besonderer zusätzlicher Auflagen, was Tollwut, Echinokokkose und Zecken anbelangt, gebracht werden dürfen.
Schweden gehört nicht zu den Mitgliedstaaten, die als Echinococcus-frei gelten, da im Januar 2011 die ersten Fälle von Echinokokkose bei fleischfressenden Wildtieren festgestellt wurden.
Die heutige Maßnahme der Europäischen Kommission stützt sich auf die Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Nach Auffassung der EFSA ist das Risiko einer Einschleppung des Parasiten Echinococcus multilocularis in bislang parasitenfreie Gebiete durch die Verbringung infizierter Hunde nicht vernachlässigbar. Dieses Risiko ließe sich laut EFSA verringern, wenn Hunde aus endemischen Gebieten vor ihrer Verbringung in parasitenfreie Gebiete einer Behandlung unterzogen würden.
Unter Nutzung der Befugnisse, die der Europäischen Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags von Lissabon übertragen werden können (delegierte Rechtsakte), hat die Kommission heute die beschriebenen Maßnahmen angenommen. Diese werden nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Kontrolle übermittelt, was etwa vier Monate dauern wird. Wenn keines der Organe Einwände erhebt, wird die delegierte Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Unter Nutzung derselben Befugnisse hat die Kommission heute auch eine weitere delegierte Verordnung angenommen, mit der die technischen Anforderungen bezüglich der Tollwutimpfung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 geändert werden. Die neue Vorschrift sieht vor, dass der Zeitpunkt der Tollwutimpfung nicht vor dem Datum der Mikrochip-Implantation oder der Tätowierung liegen darf, das im Ausweis oder in der mitgeführten Tiergesundheitsbescheinigung (bei einer Verbringung aus einem Drittland) angegeben ist.
Weitere Informationen finden Sie unter:
http://ec.europa.eu/food/animal/liveanimals/pets/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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