Wirksamer Wettbewerb bleibt gestehen
Fusionskontrolle: Kommission genehmigt Übernahme der Sparte Allradantrieb des deutschen Autozulieferers Getrag durch GKN
Untersucht wurde insbesondere, inwiefern sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich AWD-Komponenten horizontal überschneiden
(10.10.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Sparte Allradantriebskomponenten (All-Wheel Drive – AWD) des deutschen Automobilzulieferers Getrag KG durch das britische Unternehmen GKN plc nach der EU-Fusionskontrollverordnung freigegeben. Die Prüfung der Kommission ergab, dass auch das zusammengeschlossene Unternehmen auf allen betroffenen Märkten mit mehreren starken, wettbewerbsfähigen Unternehmen konkurrieren muss. Die Kunden werden deshalb auch weiterhin genug Anbieter zur Auswahl haben.
Untersucht wurde insbesondere, inwiefern sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen im Bereich AWD-Komponenten horizontal überschneiden. Da nur geringfügige Überschneidungen festgestellt wurden, kam die Kommission zu dem Schluss, dass das am 28. Juli angekündigte und am 24. August 2011 zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung angemeldete Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.
GKN ist in der Automobilzulieferindustrie, der Pulvermetallurgie, der Landtechnik- und Baumaschinenbranche (Produkte für Fahrzeuge der Agrar-, Bau- und Bergbauindustrie und für Industriemaschinen) und in der Luftfahrtindustrie tätig. Im Automobilsektor fertigt GKN Gelenkwellen, Antriebskomponenten, Drehmoment-Technologie, Karosserieteile und Zylinder für Erstausrüster (OEM) der Kfz-Branche.
Die beiden Sparten Getrag All Wheel Drive AB und Getrag Corporation, die von GKN übernommen werden, sind Tochtergesellschaften der Getrag Getriebe- und Zahnradfabrik Hermann-Hagenmeyer GmbH & Cie KG (Getrag KG).
Getrag All Wheel Drive AB, mit Sitz in Schweden, ist Hersteller und Anbieter von AWD-Komponenten für OEM im EWR und verfügt über ein (nicht zum Kerngeschäft gehörendes) Bestandsgeschäft für Karosserieteile für Volvo Cars.
Die Getrag Corporation hat ihren Sitz in den USA und produziert und vertreibt AWD-Komponenten für OEM in Nordamerika und Asien.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Seit 1989 ist die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Sie hat die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss genehmigt (Phase I) oder ein eingehendes Prüfverfahren einleitet (Phase II). (Europäische Kommission: ra)
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