Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

EU-Maßnahmen zur Nutzung öffentlicher Daten


Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors: Grundsätzlich sollen alle Dokumente auch zu beliebigen Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind
Ziel ist die Förderung einer dynamischen Branche, die Rohdaten in Material verwandelt, das Hunderte Millionen IKT-Nutzer dringend benötigen


(09.01.12) - Die Europäische Kommission hat eine Strategie für offene Daten in Europa vorgestellt, die der EU-Wirtschaft einen erwarteten 40-Milliarden-Euro-Wachstumsschub pro Jahr bescheren soll. Europäische öffentliche Verwaltungen sitzen nach Meinung der EU auf einer Goldmine, die ein bislang unerschlossenes wirtschaftliches Potenzial birgt: nämlich auf großen Mengen von Informationen, die von zahlreichen Behörden und Dienststellen angehäuft werden. In einigen Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Königreich und Frankreich wird bereits deutlich, welche Werte hier noch schlummern. Die Strategie zu ihrer EU-weiten Erschließung besteht aus drei Teilen: Erstens wird die Kommission mit gutem Beispiel vorangehen und der Öffentlichkeit ihre Informationsschätze kostenlos über ein neues Datenportal zugänglich machen. Zweitens werden überall in der EU gleiche Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf offene Daten geschaffen. Drittens werden für diese neuen Maßnahmen 100 Millionen EUR bereitgestellt, die im Zeitraum 2011–2013 für Forschungsarbeiten über bessere Technologien für den Umgang mit diesen Daten ausgegeben werden sollen.

Mit diesen Maßnahmen positioniert sich die EU als weltweiter Akteur auf dem Gebiet der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Ziel ist die Förderung einer dynamischen Branche, die Rohdaten in Material verwandelt, das Hunderte Millionen IKT-Nutzer dringend benötigen, beispielsweise in Smartphone-Apps für Landkarten, Echtzeit-Verkehrs- und Wetterinformationen, Preisvergleichen und vielen andere Anwendungen. Andere wichtige Nutznießer werden Journalisten und Wissenschaftler sein.

Die Vizepräsidentin der Kommission, Neelie Kroes, sagte hierzu: "Wir senden ein deutliches Signal an alle öffentlichen Verwaltungen. Ihre Daten sind viel mehr wert, wenn Sie sie weggeben. Geben Sie Ihre Daten jetzt frei. Nutzen Sie diesen Rahmen, um zu den intelligenten Vorreitern aufzuschließen, die bereits von den Vorteilen offener Daten profitieren. Für diese Informationen haben die Steuerzahler ohnehin schon bezahlt. Nun sollten wir sie wenigstens all jenen zurückgeben, die sie auf neue Art verwenden wollen, um den Menschen zu helfen und um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen."

Die Kommission schlägt vor, die Richtlinie von 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wie folgt zu ändern:

>>
Grundsätzlich sollen alle Dokumente, die von öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden, auch zu beliebigen – gewerblichen wie nicht-gewerblichen – Zwecken weiterverwendet werden können, soweit sie nicht durch Urheberrechte Dritter geschützt sind.

>> Festlegung des Grundsatzes, dass öffentliche Stellen dafür keine Gebühren verlangen dürfen, die über den durch die jeweilige Einzelanforderung verursachten Mehrkosten ("Zusatzkosten") liegen; in der Praxis bedeutet dies, dass die meisten Daten kostenlos oder so gut wie kostenlos bereitgestellt werden, soweit die Erhebung von Gebühren nicht ordnungsgemäß begründet wird.

>> Einführung einer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten in üblichen, maschinenlesbaren Formaten, damit die Daten effektiv weiterverwendet werden können.

>> Schaffung einer behördlichen Aufsicht zur Durchsetzung dieser Grundsätze.

>> Massive Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, nämlich zum ersten Mal auch auf Bibliotheken, Museen und Archive; die bestehenden Vorschriften von 2003 werden dann auch für Daten aus solchen Einrichtungen gelten.

>> Darüber hinaus wird die Kommission ihre eigenen Daten über ein neues "Datenportal" öffentlich zugänglich machen. Hierfür hat sie bereits einen Vertrag geschlossen. Dieses Portal befindet sich gegenwärtig noch in der "Beta-Version" (Entwicklungs- und Testphase) und soll im Frühjahr 2012 an den Start gehen. Damit wird es rechtzeitig als einheitlicher Zugangspunkt für weiterverwendbare Daten aus allen Organen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen der EU und aus nationalen Behörden dienen.

Hintergrund
Offene Daten sind allgemeine Informationen, die frei verwendet, weiterverwendet und weiterverbreitet werden dürfen, entweder kostenlos oder nur zu den anfallenden Zusatzkosten.

Der Kommissionsvorschlag steht in vollem Einklang mit den Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Wie im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführte Studien belegen, bereitet das Auffinden und Weiterverwenden von Informationen des öffentlichen Sektors den Unternehmen und Bürgern noch immer Schwierigkeiten. Das bedeutet, dass bei offenen Daten in Europa ein großer Entwicklungsrückstand besteht.

Bei Umfragen der Kommission zu dem wichtigen Gebiet der geografischen Informationen gaben fast 80 Prozent der Befragten an, dass sie Informationen im Besitz öffentlicher Stellen nicht voll für sich nutzen könnten. Gründe dafür sind hohe Gebühren, undurchsichtige Weiterverwendungsvorschriften und -praktiken, mangelnde Transparenz in Bezug darauf, wer welche Daten besitzt, wie auch exklusive Lizenzvereinbarungen, die den Wettbewerb untergraben.

In ihrer Digitalen Agenda für Europa nannte die Kommission die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors neben dem schnellen und ultraschnellen Internetzugang als Schlüsselvoraussetzungen für die Schaffung eines digitalen Binnenmarkts.

Mit der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wurde eine Reihe erster Maßnahmen eingeführt, um Unternehmen den Zugang zu behördlichen Informationen und die Erlangung entsprechender Genehmigungen zu ihrer Weiterverwendung zu erleichtern. Außerdem setzte die Richtlinie einen Prozess in Gang, in dessen Verlauf viele öffentliche Stellen die Gebühren für die Abfrage solcher Informationen gesenkt haben. Der Vorschlag soll den Zugang weiter verbessern und den Anwendungsbereich der Richtlinie ausweiten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen