Reisepässe mit Fingerabdrücken
Sicherheitsmerkmale in Reisedokumenten: Belgien verstößt gegen Pflicht zur Einführung biometrischer Pässe
Einführung biometrischer Identifikatoren: Belgien das einzige Land, das bis jetzt noch keine biometrischen Pässe mit Fingerabdrücken ausstellt habe
(12.10.11) - Die Europäische Kommission hat Belgien aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um seiner Pflicht zur Einführung biometrischer Pässe, in denen Fingerabdrücke gespeichert sind, nachzukommen. Die Harmonisierung der Sicherheitsmerkmale und die Einführung biometrischer Identifikatoren sind wichtig für größere Fälschungssicherheit von Reisedokumenten und zum besseren Schutz von EU-Bürgern vor Dokumentenmissbrauch.
Kraft der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates sind die Mitgliedstaaten seit dem 28. August 2006 verpflichtet, nur noch Reisepässe auszustellen, die einen Chip mit dem digitalen Foto des Inhabers enthalten. Seit dem 28. Juni 2009 müssen auf dem Chip auch die Fingerabdrücke des Inhabers gespeichert sein. Mehr als zwei Jahre nach Ablauf dieser Frist für die Speicherung von Fingerabdrücken in Pässen erfüllt Belgien dieses Erfordernis noch immer nicht.
Sichere, zuverlässige Reisedokumente für EU-Bürger sind ein Grundbaustein des Schengen-Raums – des gemeinsamen Raums, in dem sich die Bürger in Sicherheit frei bewegen können. Wenn in der gesamten EU der gleiche Schutz vor einer betrügerischen Verwendung von Pässen gewährleistet werden soll, müssen alle Mitgliedstaaten die Sicherheitsanforderungen für Reisedokumente erfüllen.
Die belgischen Behörden haben ihren Zeitplan für die Einführung von Reisepässen mit Fingerabdrücken präzisiert, nachdem sie in einem Schreiben der Kommission vom 1. Oktober 2010 dazu aufgefordert wurden. Bislang hat es Belgien jedoch versäumt, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und den anderen Mitgliedstaaten Muster seiner konformen Pässe vorzulegen.
Unter den EU-Mitgliedstaaten, die dieser Pflicht unterliegen, ist Belgien das einzige Land, das bis jetzt noch keine biometrischen Pässe mit Fingerabdrücken ausstellt. Die Kommission hat daher beschlossen, Belgien in einem förmlichen Schreiben (gemäß Artikel 258 AEUV) zu ermahnen, der Verordnung nachzukommen. Erhält die Kommission binnen zweier Monate keine zufriedenstellende Antwort, kann sie den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Hintergrund
Mit der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13. Dezember 2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten wurden die Sicherheitsmerkmale vereinheitlicht und biometrische Identifikatoren in Pässen und Reisedokumenten der EU-Mitgliedstaaten eingeführt.
Alle Staaten, für die die Verordnung gilt (sämtliche EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Irlands und des Vereinigten Königreichs sowie die assoziierten Schengen-Staaten – Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein), sind verpflichtet, ihre innerstaatlichen Vorschriften entsprechend anzupassen. (Europäische Kommission: ra)
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