Caterpillar 1: Geplanter Merger
Fusionskontrolle: Kommission nimmt geplanten Zusammenschluss von Caterpillar und MWM unter die Lupe
Kommission: Durch die geplante Übernahme würde auf diesem Markt ein starker Wettbewerber wegfallen
(12.05.11) - Die Europäische Kommission hat nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine eingehende Untersuchung der von Caterpillar Inc. (USA) geplanten Übernahme der alleinigen Kontrolle über die deutsche MWM Holding GmbH eingeleitet. Beide Unternehmen vermarkten Aggregate ("Gensets") mit Hubkolbenantrieb, die für die Energieerzeugung genutzt werden. Eine erste Marktuntersuchung der Kommission hat ergeben, dass der Zusammenschluss möglicherweise Anlass zu Wettbewerbsbedenken bezüglich der gasbetriebenen Aggregate gibt.
Der Beschluss über die Einleitung des Prüfverfahrens greift dem abschließenden Ergebnis der Prüfung nicht vor. Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 16. September 2011) entscheiden, ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erheblich beeinträchtigen würde.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte dazu: "Durch die geplante Übernahme würde auf diesem Markt ein starker Wettbewerber wegfallen. Die Kommission muss daher sicherstellen, dass der wirksame Wettbewerb gewahrt wird, um die Innovationstätigkeit zu erhalten und Nachteile für die Verbraucher zu verhindern."
Caterpillar produziert und verkauft weltweit Maschinen und Motoren und ist im Bereich Finanzprodukte tätig. MWM bietet Produkte, Dienstleistungen und Technologien für die dezentrale Energieversorgung durch Aggregate an. Bei diesen sogenannten "Gensets" wird ein Hubkolbenmotor mit einem Generator und weiterem Zubehör kombiniert, um Strom zu erzeugen.
Eine erste Untersuchung der Kommission ergab, dass sich bei diesem Vorhaben zwei Unternehmen zusammenschließen würden, die in Europa führende Anbieter von "Gensets" und insbesondere von gasbetriebenen "Gensets" sind.
Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchung befürchtet die Kommission, dass die auf dem Markt verbleibenden Wettbewerber nach dem Zusammenschluss möglicherweise nicht genügend Wettbewerbsdruck auf Caterpillar ausüben werden. Der Wegfall eines starken Konkurrenten könnte sich negativ auf die Innovationstätigkeit auswirken und für den Verbraucher eine geringere Auswahl sowie höhere Preise für gasbetriebene Aggregate zur Folge haben. Im Laufe des vierwöchigen Vorprüfverfahrens traten auch Bedenken bezüglich der Montage und Wartung von Aggregaten auf. Folglich gibt die Übernahme zum jetzigen Zeitpunkt Anlass zu ernsten Wettbewerbsbedenken.
Die Kommission wird die Auswirkungen des Zusammenschlusses nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich diese ersten Bedenken bestätigen.
Das Vorhaben fiel zunächst nicht in den Anwendungsbereich der EU-Fusionskontrollverordnung, da die entsprechenden Umsatzschwellen nicht erreicht werden. Daher wurde es bei den deutschen, österreichischen und slowakischen Wettbewerbsbehörden zur Genehmigung angemeldet. Das Bundeskartellamt stellte jedoch einen Antrag auf Verweisung des Falls an die Kommission, dem sich die österreichische und die slowakische Wettbewerbsbehörde anschlossen. Daraufhin wurde das Vorhaben am 14. März 2011 bei der Kommission angemeldet.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
1989 wurde die Kommission damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Die meisten Zusammenschlüsse werden von der Kommission nach einer einmonatigen Prüfung genehmigt. Wenn jedoch wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen, muss ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet werden (Phase II), das ergebnisoffen geführt wird.
Derzeit führt die Kommission zwei weitere Hauptprüfverfahren durch. Eines betrifft den geplanten Erwerb der Haushaltsinsektizidsparte von Sara Lee durch SC Johnson, das andere die geplante Übernahme der Papierhersteller Myllykoski und Rhein Papier durch UPM. Das geplante Gemeinschaftsunternehmen zwischen Citovita and Citrosuco, zwei brasilianische Erzeuger von Orangensaft, für das ebenfalls ein Hauptprüfverfahren eröffnet worden war, wurde am 4. Mai 2011 genehmigt. (Europäische Kommission: ra)
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