Vorschriften durch die Luftfrachtunternehmen
Luftfracht-Sicherheitsregelungen: Schnellere und kostengünstigere Beförderung von Luftfracht dank Sicherheitsabkommen EU-USA
Sicherheitskosten sind ein bedeutender Faktor im Hinblick auf Kosten und Zeit für Frachtunternehmen
(11.06.12) - Die Europäische Kommission und die US-Behörde für die Gefahrenabwehr im Verkehr (Transport Security Administration - TSA) haben die gegenseitige Anerkennung ihrer Sicherheitsregelungen für Luftfracht ab dem 1. Juni 2012 vereinbart. Dadurch entfallen doppelte Sicherheitskontrollen und die Anwendung unterschiedlicher Regelungen je nach Bestimmungsort der Luftfracht. Die Betreiber von Luftfrachtdiensten können somit Kosten und Zeit einsparen.
"Wir können nun auf doppelte Sicherheitskontrollen verzichten, wobei jedoch ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleibt. Das bedeutet einen großen Schritt vorwärts, der in wirtschaftlicher Hinsicht spürbare Folgen haben wird. Luftfracht ist naturgemäß immer eilig. Der Wegfall doppelter Sicherheitsverfahren bedeutet für die Frachtunternehmen erhebliche Zeit- und Kosteneinsparungen", sagte Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission und zuständig für Verkehrsfragen.
Der Luftfrachtmarkt EU-USA
Der transatlantische Luftfrachtmarkt EU-USA hat einen Umfang von über 1 Mio. Tonnen jährlich. Allein die als Luftfracht aus der EU in die USA beförderten Güter haben einen Wert von über 107 Mrd. EUR, das sind 27 Prozent des Wertes aller Güter, die als Luftfracht aus der EU exportiert werden (Zahlen von 2011).
EU und USA sind für einander jeweils wichtigster Bestimmungsort für Luftfracht
Sicherheitskosten sind ein bedeutender Faktor im Hinblick auf Kosten und Zeit für Frachtunternehmen, und wegen der Schwierigkeiten bei der Einhaltung unterschiedlicher Sicherheitsauflagen sahen sich manche Unternehmen sogar schon gezwungen, bestimmte Arten von Fracht nicht mehr zu befördern. Je nach Profil des Frachtunternehmens kann der Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen bis zu 4 Prozent des Umsatzes ausmachen, und die zusätzlichen Kosten der doppelten Maßnahmen im Transatlantikverkehr können ein Fünftel der Sicherheitskosten betragen. Laut konservativen Schätzungen können durch die gegenseitige Anerkennung allein in der EU jährlich mehrstellige Millionenbeträge (EUR) eingespart werden.
Das neue Abkommen
Die enge Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und der TSA in den letzten Monaten hat es ermöglicht, die geltenden Sicherheitsregelungen für Luftfracht in der EU und in den USA im Detail zu vergleichen und festzustellen, dass sie ein gleichwertiges hohes Sicherheitsniveau gewährleisten. Unternehmen, die Luftfracht von EU-Flughäfen in die USA befördern, müssen daher nicht mehr unterschiedliche Vorschriften befolgen, sondern lediglich die EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfang anwenden, die Auflagen für die Kontrolle von Sendungen und eine regulierte sichere Lieferkette umfassen. Beide Seiten vereinbarten auch einen Informationsaustausch über die Entwicklung und Anwendung ihrer jeweiligen Sicherheitsregelungen (einschließlich der Teilnahme an Inspektionen), um eine kontinuierliche und vollständige Befolgung der Vorschriften durch die Luftfrachtunternehmen zu gewährleisten.
Die EU anerkennt ihrerseits, dass die Luftfracht-Sicherheitsregelung der USA den kürzlich verabschiedeten EU-Anforderungen für Luftfracht, die aus Drittstaaten in die EU gelangt, gerecht wird. Daher müssen Unternehmen, die Luftfracht aus den USA in die EU befördern, keine zusätzlichen Maßnahmen auferlegt werden.
Hintergrund
Vor der vollständigen Anerkennung der betreffenden Luftfracht-Sicherheitsregelungen musste Luftfracht für die USA Kontrollen gemäß den Sicherheitsprogrammen der TSA unterzogen werden. Hierbei blieben jedoch die gründlichen Kontrollen unberücksichtigt, die bereits an EU-Flughäfen stattfinden, so dass für Luftfracht mit Bestimmung in den USA oftmals manche Kontrollen doppelt durchgeführt oder parallel zur Anwendung der EU-Vorschriften separate Sicherheitsverfahren befolgt werden mussten. Die Kosten für die Anwendung solcher separater Regelungen konnten sehr hoch sein und sich noch dazu nachteilig auf Geschwindigkeit und Effizienz des Betriebs der Unternehmen bei der Beförderung der Fracht zu ihren Kunden auswirken. (Europäische Kommission: ra)
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