Inkrafttreten der PSD2
Zahlungsdienste: Verbraucher kommen in den Genuss kostengünstigerer, sicherer und innovativerer elektronischer Zahlungen
PSD2-Compliance: Mit einer Rechtsvorschrift, Zahlungsdienste bereitgestellt und der Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen erhöht werden
Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2), die seit dem 13. Januar 2018 gilt, zielt auf die Aktualisierung der europäischen Zahlungsdienste zum Nutzen von Verbrauchern und Unternehmen ab, um so mit dem sich rasch entwickelnden Markt Schritt zu halten.
Hierzu der für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis: "Dies ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem digitalen Binnenmarkt in der EU. Die Richtlinie dient der Entwicklung innovativer elektronischer und mobiler Zahlungen, die der Wirtschaft und dem Wachstum zugute kommen werden. Mit dem Inkrafttreten der PSD2 werden Aufschläge bei Zahlungen mit Verbraucherdebit- und -kreditkarten abgeschafft. Dies könnte zu Einsparungen von mehr als 550 Mio. EUR pro Jahr für die Verbraucher in der EU führen. Darüber hinaus werden die Verbraucher bei Zahlungen besser geschützt."
Die Ziele der Neuregelung sind:
>> Verbot von Aufschlägen, bei denen es sich um zusätzliche Kosten für Zahlungen mit Kredit- oder Debitkarten sowohl in Geschäften als auch elektronisch handelt;
>> Öffnung des EU-Zahlungsmarktes für Unternehmen, die Zahlungsdienste auf der Grundlage des Erhalts des Zugangs zu Informationen über das Zahlungskonto anbieten;
>> Einführung strenger Sicherheitsanforderungen für elektronische Zahlungen sowie für den Schutz der Verbraucherfinanzdaten;
Verbesserung der Verbraucherrechte in zahlreichen Bereichen. Dazu zählen eine reduzierte Haftung für nicht autorisierte Zahlungen und die >> Einführung eines bedingungslosen Erstattungsrechts ("ohne Fragen") für Lastschriften in Euro.
Diese neuen Vorschriften sind seit dem 13. Januar 2018 in Kraft. Zuvor mussten die Mitgliedstaaten sie gemäß den EU-Rechtsvorschriften in nationales Recht übernehmen. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, auf, dies umgehend zu tun.
Hintergrund
Die überarbeitete Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2, Richtlinie (EU) 2015/2366), die von der Europäischen Kommission im Juli 2013 vorgeschlagen und von den beiden Gesetzgebern 2015 angenommen wurde, ist die letzte einer Reihe von der EU angenommenen Rechtsvorschriften, mit denen moderne, effiziente und kostengünstige Zahlungsdienste bereitgestellt und der Schutz der europäischen Verbraucher und Unternehmen erhöht werden sollen.
Die Richtlinie übernimmt und ersetzt die Richtlinie 2007/64/EG (Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD1), die die Rechtsgrundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarkts für Zahlungsdienste darstellte. Mit der überarbeiteten Richtlinie werden die Vorschriften an neue und innovative Zahlungsdienste angepasst, einschließlich elektronischer und mobiler Zahlungen, während gleichzeitig ein sichereres Umfeld für die Verbraucher gewährleistet wird.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 15.01.18
Home & Newsletterlauf: 09.02.18
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