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Modernisierungsmaßnahmen werden finanziert


Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt Ausgleich für griechische Post (ELTA) für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen
ELTA erhält für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält


(08.02.12) - Die Europäische Kommission hat eine Zuwendung Griechenlands in Höhe von 52 Mio. EUR für die griechische Post (ELTA) zur Modernisierung ihrer Infrastruktur und qualitativen Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Kommission war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Vereinbarkeit mit den EU-Beihilfevorschriften gegeben ist, weil ELTA für die Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen keine Überkompensation erhält.

Mit der staatlichen Zuwendung werden Modernisierungsmaßnahmen finanziert, um
>> das Dienstleistungsangebot für die Bürger in ganz Griechenland und vor allem in den Randgebieten des Landes breiter zu fächern,
>> die Verfügbarkeit bereits angebotener Dienstleistungen zu erhöhen sowie die Erbringung neuer Dienstleistungen für eine weit größere Zahl von Nutzern zu unterstützen und
>> die Kosten der öffentlichen Dienstleistungen zu senken.

Die Kommission prüfte die Maßnahme auf der Grundlage des 2005 angenommenen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen gewährt werden. Danach können die Erbringer öffentlicher Dienstleistungen für die Nettokosten, die ihnen aus der Erfüllung ihrer Gemeinwohlverpflichtungen entstehen, einen Ausgleich erhalten, der jedoch nicht zu Überkompensation führen darf.

Die Kommission stellte fest, dass die Zuwendung ELTA im Einklang mit dem Gemeinschaftsrahmen die Möglichkeit bietet, einen Teil der Kosten für die Modernisierung seiner Infrastruktur zu decken und während der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der geförderten Investitionen (2012-2021) einen angemessenen Gewinn zu erzielen. Daher ist die Maßnahme nach Auffassung der Kommission mit dem für die Anwendung der Wettbewerbsregeln auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse maßgeblichen Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vereinbar.

Hintergrund
Die griechische Post (ELTA) ist der staatliche griechische Postbetreiber, der mit dem Universalpostdienst und weiteren Diensten von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut wurde (so z. B. mit grundlegenden Bankdienstleistungen (Quittungen, Auszahlung von Sozialleistungen und Renten, Bezahlung von Rechnungen, Barzahlungen) oder der Ausstellung von Lizenzen, Bescheinigungen und Zertifikaten, die der Staat an die Bürger schickt).

Die Maßnahme wurde am 9. Dezember 2011 bei der Kommission angemeldet. Das Modernisierungsbudget, das von der Kommission bereits 2003 genehmigt und ELTA auf der Grundlage des 2. und 3. gemeinschaftlichen Förderkonzepts im Rahmen des Programms "Informationsgesellschaft" gewährt worden war, wird dadurch um zwei Jahre verlängert und um 52 Mio. EUR aufgestockt.

Die 2003 gewährten Zuschüsse ermöglichten es ELTA, seine grundlegende Infrastruktur zu verbessern, die Produktqualität insgesamt zu erhöhen und auf neue Technologien gestützte Dienste zu entwickeln, um die Qualitätsanforderungen der Richtlinie 2002/39/EG zur Änderung der Richtlinie 97/67/EG im Hinblick auf die weitere Liberalisierung des Marktes für Postdienste in der Gemeinschaft zu erfüllen.

Dennoch ist die Qualität der Postdienstleistungen in Griechenland im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten nach wie vor gering, was teils auf die geographischen Rahmenbedingungen in Griechenland und teils auf die im Vergleich zu den meisten europäischen Postbetreibern geringere Modernisierung der Dienste zurückzuführen ist.

Die neuen durch die Zuwendung geförderten Investitionen werden ELTA in die Lage versetzen, sich an den wachsenden Bedarf auch an spezielleren Dienstleistungen von (privaten wie geschäftlichen) Postdienstnutzern sowie an die veränderten Bedingungen infolge der sukzessiven Umstellung auf elektronische Dienste anzupassen und hochwertige Universaldienste zu erbringen.

Die Kommission hat drei weitere Beihilfebeschlüsse im Postsektor erlassen, die Deutschland, Belgien bzw. Frankreich betreffen. (Europäische Kommission: ra)


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    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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