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Überwachung des Milchmarktes


Europäische Kommission startet Marktbeobachtungsstelle für den Milchsektor
Der wirkliche Nutzen der Beobachtungsstelle liegt aber in der konstruktiven Auswertung unterschiedlicher Marktanalysen

(07.05.14) - Dacian Cioloş, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, eröffnete die neue Europäische Marktbeobachtungsstelle für den Milchsektor. Diese Beobachtungsstelle soll die Kommission nach dem Wegfall der seit 30 Jahren geltenden Milchquotenregelung am 31. März 2015 bei der Überwachung des Milchmarktes unterstützen und dem Sektor helfen, sich auf die neuen Rahmenbedingungen einzustellen. Ziel der Beobachtungsstelle ist es, die Transparenz zu verbessern und möglichst genaue Marktdaten zu liefern, damit die Akteure der Milchversorgungskette und die Kommission sachgerechte unternehmerische bzw. politische Entscheidungen treffen können.

Die Europäische Beobachtungsstelle wird dem Milchmarkt eine zentrale Internetplattform mit einer Fülle von Rohdaten für die Interessenträger im Milchsektor bieten. Zudem wird sie frühere und jetzige Trends bei Erzeugung, Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage, Erzeugungskosten, Perspektiven usw. auf den europäischen und internationalen Milchmärkten beobachten und analysieren.

Hierzu erklärte EU-Kommissar Cioloş: "Die neue GAP stärkt die Rolle der Interessenträger, indem sie für eine ausgewogene Entwicklung des Milchsektors sorgt. Dafür brauchen wir Datentransparenz und eine präzise Marktanalyse. Der wirkliche Nutzen der Beobachtungsstelle liegt aber in der konstruktiven Auswertung unterschiedlicher Marktanalysen. Dies wird ein unverzichtbares Instrument der Entscheidungsfindung für die Kommission ebenso wie für die Mitgliedstaaten."

In Fortführung des von Kommissar Cioloş auf der Konferenz des Milchsektors im September 2013 initiierten Konzepts wird die Beobachtungsstelle Datentransparenz bieten, die durch Marktanalysen, kurz- und mittelfristige Prognosen sowie regelmäßige Sitzungen eines Wirtschaftsausschusses ergänzt wird. Dieser aus Interessenträgern des Milchsektors gebildete Ausschuss wird die Daten erörtern und wertvolle Informationen und Erkenntnisse einbringen, die sich den Statistiken nicht ohne weiteres entnehmen lassen. Die Sitzungen der Marktbeobachtungsstelle für den Milchsektor werden in Berichten festgehalten, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Hintergrund
Durch die im Zuge des GAP-Gesundheitschecks 2008 beschlossene Abschaffung der Milchquotenregelung im Jahr 2015 entstehen neue Rahmenbedingungen für die Marktteilnehmer, die seit der Einführung der Milchquoten im Jahr 1984 auf diese Regelung eingestellt sind. Zur Vorbereitung des Sektors auf dieses neue Betriebsumfeld wurde im Rahmen des so genannten "Milchpakets" aus dem Jahr 2012 vor allem durch die Zusammenarbeit der Milchviehhalter eine Reihe neuer Instrumente erarbeitet.

Außerdem war der Milchsektor im Laufe der Verhandlungen über die GAP-Reform im vergangenen Jahr Gegenstand intensiver Diskussionen. Die abschließende Vereinbarung sieht eine größere Marktausrichtung mit einem verstärkten Sicherheitsnetz für die Landwirte angesichts der höheren Unsicherheit von außen vor – insbesondere durch Direktzahlungen, aber auch durch die Möglichkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Rahmen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und durch eine neue flexible Reserve für Marktkrisen im Fall von Marktschwierigkeiten. (Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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