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Berufung des neuen OLAF-Überwachungsausschusses


Ernennung der neuen Mitglieder des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
Der Überwachungsausschuss stellt durch die regelmäßige Kontrolle, die er bezüglich der Ausübung der Untersuchungstätigkeit vornimmt, die Unabhängigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung sicher


(07.02.12) - Die Ernennung der neuen Mitglieder des Überwachungsausschusses des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF - Office Européen de Lutte Anti-Fraude) wurde jetzt vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission förmlich bestätigt. Die fünf Persönlichkeiten, die nicht den europäischen Organen angehören, nehmen in ihren Ländern hochrangige Aufgaben im Zusammenhang mit dem Tätigkeitsbereich des OLAF wahr. Ihre Amtszeit beträgt drei Jahre (2012 bis 2015). Im Einzelnen handelt sich um:

>> Herbert Bösch (Österreich), ehemals Mitglied des Europäischen Parlaments;
>> Johan Denolf (Belgien), Direktor in der belgischen Bundespolizei;
>> Catherine Pignon (Frankreich), Generalstaatsanwältin am Berufungsgericht in Angers;
>> Rita Schembri (Malta), Generaldirektorin der Abteilung für Innenrevision beim Ministerpräsidenten von Malta;
>> Christiaan Timmermans (Niederlande), ehemals Richter am Gerichtshof der Europäischen Union.

Hintergrund
Der Überwachungsausschuss stellt durch die regelmäßige Kontrolle, die er bezüglich der Ausübung der Untersuchungstätigkeit vornimmt, die Unabhängigkeit des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) sicher. Der Überwachungsausschuss gibt von sich aus oder auf Ersuchen des Direktors des OLAF an diesen gerichtete Stellungnahmen zu den Tätigkeiten des OLAF ab, greift jedoch nicht in den Ablauf der Untersuchungen ein.

Der Überwachungsausschuss tritt mindestens zehnmal pro Jahr zusammen. Er nimmt mindestens einen Bericht pro Jahr an und übermittelt ihn den Organen. Er kann den Organen, aber auch dem Europäischen Rechnungshof Berichte über die Ergebnisse und die Folgemaßnahmen der vom OLAF durchgeführten Untersuchungen vorlegen.

Die neuen Mitglieder wurden am 6. Dezember 2011 von Vertretern des Europäischen Parlaments, des Rates und der Europäischen Kommission ausgewählt; jetzt folgte ihre förmliche Ernennung.

Vier weitere Persönlichkeiten wurden in die Ersatzliste eingetragen, damit sie gegebenenfalls – in folgender Reihenfolge – an die Stelle eines der Mitglieder treten können:

>> Jens Madsen (Dänemark);
>> Cristina Nicoara (Rumänien);
>> Tuomas Henrik Poysti (Finnland);
>> Dimitrios Zimianitis (Griechenland).

Homepage des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF):
http://ec.europa.eu/anti_fraud/index_de.html
(Europäische Kommission: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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