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Erwerb einer Wohnimmobilie


Hypotheken: Europäische Kommission will besseren Schutz für europäische Verbraucher
Verbraucher, die eine Immobilie erwerben oder ein durch ihre Wohnimmobilie gesichertes Darlehen aufnehmen, sollen in angemessener Weise über die möglichen Risiken informiert werden


(06.04.11) - Die Finanzkrise hat gezeigt, welchen Schaden eine unverantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme bei Verbrauchern und Kreditgebern wie auch im Finanzsystem und in der Wirtschaft insgesamt anrichten kann. In besonderem Maße gilt dies für einen integrierten Markt wie den EU-Markt. Mit dem vorgelegten Legislativvorschlag stellt die Europäische Kommission ihre Entschlossenheit unter Beweis, entsprechende Praktiken künftig zu unterbinden und das Vertrauen der Verbraucher in das Finanzsystem wiederherzustellen.

Strikte Vorschriften zu Werbung, vorvertraglichen Informationen, Beratung, Kreditwürdigkeitsprüfung und vorzeitiger Rückzahlung werden einen höheren Schutz der Kreditnehmer gewährleisten. Mit der Verpflichtung zur Bereitstellung individuell zugeschnittener Kundeninformationen auf der Grundlage eines "Europäischen standardisierten Merkblatts" soll es dem Verbraucher ermöglicht werden, Hypothekenkonditionen unterschiedlicher Anbieter miteinander zu vergleichen. Des Weiteren zielt die vorgeschlagene Richtlinie darauf ab, durch die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen für alle Akteure und durch die Erleichterung einer grenzüberschreitenden Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit einen effizienteren und stärker wettbewerbsorientierten Hypothekenkreditmarkt aufzubauen. Der Vorschlag wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Erörterung vorgelegt.

Dazu Kommissar Michel Barnier, zuständig für Binnenmarkt und Dienstleistungen: "In den Jahren des Booms ließ sich so mancher Kreditnehmer oder Kreditgeber in seinem Handeln von der Annahme leiten, dass die guten Zeiten nie enden würden. Kreditgeber ebenso wie Kreditvermittler handelten teils unverantwortlich, und die Verbraucher wurden nicht vor den Konsequenzen ihrer Entscheidungen gewarnt. Die heute im Entwurf vorgelegten Vorschriften sollen hohe Standards für vorvertragliche Informationen setzen, eine verbesserte Kreditvergabepraxis in Europa gewährleisten und gleichzeitig die Entwicklung eines dynamischen, wettbewerbsorientierten und stärker integrierten Binnenmarkts für Hypothekarkredite fördern."

Der Kommissionsvorschlag zielt darauf ab, einen verantwortungsvollen, effizienten, gesunden und wettbewerbsorientierten europaweiten Markt zu schaffen, der dem Verbraucher zum Nutzen gereicht. Darüber hinaus soll die Richtlinie die Verbrauchermobilität und die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit von Kreditgebern und -vermittlern fördern und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Akteure schaffen.

In erster Linie soll sichergestellt werden, dass alle Verbraucher, die eine Immobilie erwerben oder ein durch ihre Wohnimmobilie gesichertes Darlehen aufnehmen, in angemessener Weise über die möglichen Risiken informiert werden und dass alle einschlägigen Institute ihre Geschäfte in verantwortungsvoller Weise führen. Der Richtlinienvorschlag deckt alle von Verbrauchern aufgenommenen Kredite für den Erwerb einer Wohnimmobilie sowie bestimmte Kredite für die Renovierung von Wohnimmobilien ab. Erfasst werden ferner alle Verbraucherkredite, die durch eine Hypothek oder in vergleichbarer Weise gesichert sind.

Eckpunkte der Initiative

Mit der vorgeschlagenen Richtlinie
>> werden bestimmte Vorschriften für die Werbung für Hypothekarkredite eingeführt, wie etwa ein Verbot von Formulierungen, die beim Verbraucher falsche Erwartungen in Bezug auf die Zugänglichkeit oder die Kosten eines Kredits wecken;

>> wird sichergestellt, dass alle am Zustandekommen und am Vertrieb von Hypothekarkrediten für Verbraucher beteiligten Akteure in angemessener Weise zugelassen und beaufsichtigt werden;

>> werden Grundsätze festgelegt für die Zulassung und Registrierung von Kreditvermittlern (Unternehmen, die an der Aufnahme eines Hypothekarkredits interessierte Verbraucher informieren und beraten und mitunter auch Kreditverträge im Namen eines Kreditgebers abschließen) sowie für die Einführung einer Art "Pass" für Kreditvermittler (was bedeutet, dass ein in einem Mitgliedstaat zugelassener Kreditvermittler seine Dienstleistungen künftig im gesamten Binnenmarkt anbieten darf);

>> wird sichergestellt, dass Kreditgeber von Regeln profitieren, die ihnen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Kreditdatenbanken ermöglichen.

Kreditgeber und Kreditvermittler werden verpflichtet,
>> jederzeit allgemeine Informationen zur Palette der von ihnen angebotenen Kreditprodukte bereitzustellen;

>> mittels eines "Europäischen standardisierten Merkblatts" ("European Standardised Information Sheet", kurz "ESIS" genannt) dem Verbraucher speziell auf ihn zugeschnittene Auskünfte zu erteilen, die es ihm ermöglichen, Hypothekenkonditionen unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen;

>> Erläuterungen zu geben und bestimmte Standards für Beratungsleistungen einzuhalten;

>> anhand der vom Verbraucher beigebrachten Informationen dessen Fähigkeit zur Rückzahlung des Kredits zu prüfen.

Von Kreditvermittlern wird zudem verlangt, bestimmte Informationen, z. B. zu ihrer Identität, ihrem Status und ihren Beziehungen zum Kreditgeber, offenzulegen und damit für Transparenz in Bezug auf etwaige Interessenkonflikte zu sorgen.

Kreditnehmer
>> werden in allen Phasen der Aufnahme eines Hypothekarkredits zusätzliche Informationen erhalten, die es ihnen ermöglichen, die für sie richtige Entscheidung zu treffen;

>> werden von einer Harmonisierung des effektiven Jahreszinses im Einklang mit der Verbraucherkreditrichtlinie und von der daraus resultierenden besseren Vergleichbarkeit von Werbung und vorvertraglichen Informationen profitieren;

>> werden verpflichtet, die Informationen beizubringen, die erforderlich sind, um ihre Fähigkeit zur Rückzahlung des Kredits zu prüfen;

>> erhalten das Recht, ihren Kredit unter bestimmten von den Mitgliedstaaten festzulegenden Bedingungen vor Ablauf des Kreditvertrags zurückzuzahlen.

Verbundene Initiativen
Zusammen mit dem Richtlinienvorschlag legt die Kommission ein Arbeitspapier über nationale Maßnahmen und Praktiken zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungen vor. Nationale Behörden und Kreditgeber finden darin eine Reihe von Beispielen für Maßnahmen, die in den EU-Mitgliedstaaten getroffen wurden, um angesichts steigender Kreditausfallraten Zwangsvollstreckungen soweit möglich und sinnvoll zu vermeiden: Schlichtungsverfahren, Mediation, Änderung von Kreditkonditionen, Einhaltung einer Mindestfrist vor Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, staatliche Rettungsmechanismen, unabhängige Schuldner- und Rechtsberatung, Datenerfassung, interne Berichterstattung usw.

Hintergrund
Trotz der beträchtlichen Größe des EU-Hypothekarkreditmarkts (dessen Volumen etwa 50 Prozent des europäischen BIP entspricht) und der erheblichen Bedeutung, die Hypotheken für die Verbraucher haben, fehlt es an einem EU-Rechtsrahmen für die Vergabe von Hypothekarkrediten und nach wie vor ist der Markt in hohem Maße fragmentiert.

Wenngleich die Entscheidung über die Vergabe eines Hypothekarkredits durch eine Vielzahl von Faktoren beeinflusst wird, ist es eine erwiesene Tatsache, dass das unverantwortliche Verhalten bestimmter Marktakteure in den vergangenen Jahren zu einer exzessiven Kreditvergabe geführt hat. Die Folge war, dass Kreditnehmer in der EU zunehmend Mühe hatten, ihre Schulden zu bedienen. Nach Angaben für das Jahr 2008 hatten 16 Prozent der Bevölkerung Schwierigkeiten, ihre Rechnungen zu bezahlen, und 10 Prozent aller Haushalte waren mit Zahlungen im Rückstand. Entsprechend hat die Zahl der Zahlungsausfälle und Zwangsvollstreckungen zugenommen.

Weitere Informationen über Tätigkeiten der EU im Bereich Finanzdienstleistungen / Kredite für Privatkunden:
http://ec.europa.eu/internal_market/finservices-retail/credit/mortgage_de.htm
(Europäische Kommission: ra)


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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

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