Starke Konkurrenten im Wettbewerb
Fusionskontrolle: Kommission gibt grünes Licht für Übernahme von Medion durch Lenovo
die gemeinsamen Marktanteile von Lenovo und Medion sind allgemein relativ gering und es wird in diesen Bereichen weiterhin mehrere starke Wettbewerber geben
(04.08.11) - Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des deutschen Elektronikanbieters Medion durch den chinesischen Computertechnologiekonzern Lenovo nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen weiterhin mit mehreren starken Konkurrenten im Wettbewerb stehen wird.
Die Untersuchung der Kommission ergab, dass sich die Tätigkeiten der beteiligten Unternehmen in den Bereichen Desktop-Computer und Laptops, Computermonitore und bei bestimmtem Zubehör und Zusatzgeräten überschneiden.
Die Kommission stellte jedoch fest, dass die gemeinsamen Marktanteile von Lenovo und Medion allgemein relativ gering sind und es in diesen Bereichen weiterhin mehrere starke Wettbewerber geben wird.
Die größten Auswirkungen hat der Zusammenschluss auf den PC-Markt (Desktop-Computer und Laptops) in Deutschland und Dänemark. Die gemeinsamen Marktanteile der beteiligten Unternehmen sind jedoch relativ gering, und das Unternehmen wird nach dem Zusammenschluss weiterhin starken Wettbewerbern wie Acer, HP oder Asus gegenüberstehen.
Daher ist die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass das Vorhaben den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)1 noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern wird.
Der Zusammenschluss wurde am 20. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet.
Das chinesische Unternehmen Lenovo stellt Desktop-Computer, Laptops, Arbeitsplatzcomputer, Server und Festplatten her, entwickelt IT-Management-Software und erbringt IT-Dienstleistungen.
Das deutsche Unternehmen Medion produziert eine breite Palette von Elektronikgeräten, darunter Desktop-Computer und Laptops sowie Zusatzgeräte und Zubehör für Desktop-Computer wie Monitore, Speichermedien, Festplatten und Drucker.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission ist seit 1989 damit betraut, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung). Es ist Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, dass Zusammenschlüsse den wirksamen Wettbewerb weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern.
Der weitaus größte Teil der Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie den Zusammenschluss unmittelbar (im Vorprüfverfahren) genehmigt oder eine eingehende Untersuchung (Hauptprüfverfahren) einleitet. (Europäische Kommission: ra)
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