Für die KMU-Förderung muss getan werden
Europäische Kommission will Stärkung der kleinen Unternehmen und Ankurbelung des Wachstums durch den Small Business Act für Europa
Über 99 Prozent aller Unternehmen in Europa sind KMU und sie beschäftigen über 90 Millionen Menschen
(02.03.11) - Die Strategie "Europa 2020" und die europäische Wirtschaft sind in starkem Maße davon abhängig, ob die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ihr Potenzial verwirklichen können. Die etwa 23 Millionen KMU in Europa beschäftigen 67 Prozent der Arbeitskräfte im privaten Sektor. Der Small Business Act (SBA) ist ein auf die Stärkung der KMU, ihr Wachstum und dadurch ermöglichte Schaffung von Arbeitsplätzen angelegter EU-Politikrahmen.
In dem Zeitraum zwischen 2008 und 2010 setzten die Kommission und die EU-Mitgliedstaaten die im SBA festgelegten Maßnahmen um, mit denen der Verwaltungsaufwand verringert und der Zugang von KMU zu Finanzierungsquellen sowie zu neuen Märkten unterstützt werden sollten. Die meisten im SBA vorgesehenen Initiativen wurden zwar in die Wege geleitet, eine Überprüfung der bisherigen Umsetzung zeigt jedoch, dass für die KMU-Förderung weiterhin mehr getan werden muss.
Der für Industrie und Unternehmertum zuständige Vizepräsident der Kommission, Antonio Tajani, erklärte dazu: "Über 99 Prozent aller Unternehmen in Europa sind KMU und sie beschäftigen über 90 Millionen Menschen. Die KMU sind die treibende Kraft unserer Wirtschaft und es gilt, sie stark, wettbewerbsfähig und innovativ zu erhalten. Die Mitgliedstaaten müssen rasch handeln, damit eine vollständige Umsetzung des Small Business Act gewährleistet ist."
Erfolgreiche SBA-Initiativen seit 2008
Bei dem Small Business Act handelt es sich um den ersten umfassenden politischen Rahmen der EU und der Mitgliedstaaten für die KMU. Seit seiner Annahme im Juni 2008 wurden mithilfe von Maßnahmen zur Stärkung der KMU in einer Reihe von Bereichen beträchtliche Fortschritte erzielt:
>> 100 000 KMU haben die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in Anspruch genommen und schufen über 100 000 Arbeitsplätze.
>> Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug sind öffentliche Stellen nun zur Zahlung an Lieferanten innerhalb von 30 Tagen verpflichtet, womit der Cashflow der Unternehmen verbessert wird.
>> In den meisten EU-Mitgliedstaaten wurde der für die Gründung eines Unternehmens erforderliche Zeit- und Kostenaufwand beträchtlich verringert. So wurde in der EU der durchschnittliche Aufwand für eine GmbH-Gründung von zwölf Tagen und 485 EUR im Jahr 2007 auf sieben Tage und 399 EUR im Jahr 2010 reduziert.
>> Durch gestraffte Online-Verfahren und die Möglichkeiten einer gemeinsamen Angebotsabgabe ist die Bewerbung von KMU um öffentliche Aufträge vereinfacht worden.
>> Mit dem neuen EU-KMU-Zentrum in China ist der Zugang von KMU zu chinesischen Märkten einfacher geworden.
Auch wenn die Bedeutung einer raschen Umsetzung des SBA von allen Mitgliedstaaten anerkannt wurde, sind bei den im Einzelnen gewählten Ansätzen und den erzielten Ergebnissen beträchtliche Unterschiede festzustellen. Die Überprüfung macht deutlich, dass die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Förderung der unternehmerischen Initiative in dem gegenwärtigen, schwierigen wirtschaftlichen Klima intensivieren müssen.
Frischer Schwung für den SBA
Die Kommission ist entschlossen, den KMU weiterhin Vorrang einzuräumen. Unter Berücksichtigung der jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen, zur Anpassung des SBA an die Schwerpunkte der Strategie "Europa 2020" sowie zur steten Verbesserung des Geschäftsumfelds für die KMU werden im Rahmen der Überprüfung des SBA in einer Reihe von Schwerpunktbereichen weitere Maßnahmen vorgeschlagen:
Investitionen und Wachstum durch verbesserten Zugang zur Finanzierung
>> Zugang für KMU zu Kreditbürgschaften durch ein verbessertes Kreditbürgschaftssystem;
>> Aktionsplan für einen verbesserten Zugang von KMU zu Finanzierungen, darunter Zugang zu Wagniskapitalmärkten, sowie gezielte Maßnahmen, um Investoren für die Möglichkeiten, die KMU bieten, zu sensibilisieren;
>> Einfache Vermittlung und Abwicklung von EIB-Krediten und EU-Instrumenten durch alle Banken, unabhängig von ihrer Größe.
Dank intelligenter Regulierung können sich die KMU auf das Kerngeschäft konzentrieren
>> verbesserte EU-Rechtsvorschriften durch die Einführung eines KMU-Tests für die Legislativvorschläge der Kommission, unter besonderer Berücksichtigung der Unterschiede zwischen Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen;
>> Einführung von "einheitlichen Ansprechpartnern" in den Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren;
>> quantifizierte Zielvorgaben zur Reduzierung des "Überfüllung" – einer Umsetzung der EU-Richtlinien in innerstaatliches Recht, die weit über die Anforderungen des EU-Rechts hinausgeht.
Die Möglichkeiten des Binnenmarktes voll ausschöpfen
>> Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage;
>> Maßnahmen zur Vereinfachung der grenzüberschreitenden Einziehung von Außenständen;
>> Überarbeitung des europäischen Normungswesens im Hinblick auf eine KMU-freundliche Gestaltung und einfache Verfügbarkeit der Normen;
>> Anleitung der KMU bei der Anwendung der Bestimmungen zur Ursprungskennzeichnung.
Unterstützung der KMU bei der Bewältigung der Herausforderung der Globalisierung und des Klimawandels
>> Vorschläge zur Unterstützung der KMU auf Märkten außerhalb der EU;
>> neue Strategie für weltweit wettbewerbsfähige Cluster und Netzwerke;
>> besondere Maßnahmen zum regionalen Wissenstransfer zwischen Umwelt- und Energieexperten innerhalb des Enterprise Europe Network.
Darüber hinaus wird in dem überarbeiteten Bericht eine verbesserte Regierungsführung zur Umsetzung des SBA gefordert, wobei in erster Linie die Unternehmensverbände gefordert sind.
Weitere Informationen:
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/small-business-act/index_de.htm
(Europäische Kommission: ra)
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