Was versteht man unter FinTech?
Häufig gestellte Fragen: Finanztechnologie-(FinTech-)Aktionsplan - Blockchain ein Schwerpunkt des EU-Aktionsplans
Finanzmarkt-Compliance: Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die prüfen soll, ob die derzeitigen EU-Finanzmarktvorschriften den Herausforderungen der neuen Technologien gerecht werden
"Finanztechnologie" oder kurz "FinTech" bezeichnet technologiegestützte Innovationen bei Finanzdienstleistungen. Sie bringen neue Geschäftsmodelle, Anwendungen und Prozesse hervor, wie z. B. Zahlungsanwendungen für Mobilgeräte. Durch die Finanztechnologie wandeln sich auch Finanzmärkte und Finanzinstitute und ganz allgemein die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen erbracht und genutzt werden. Innovationen sind im Finanzbereich nichts Neues, aber der Umfang der Technologieinvestitionen und das Innovationstempo haben sich in den letzten Jahren doch erheblich beschleunigt. Künstliche Intelligenz, Mobilanwendungen, Cloud Computing, Big-Data-Analysen und Distributed-Ledger-Technologie wie die Blockchain – all das hat sich rasant weiterentwickelt.
Dadurch verändern sich die Geschäftsmodelle etablierter Finanzinstitute ebenso wie jene von Technologieanbietern und neuen Marktteilnehmern. Der ganze Finanzsektor ist betroffen, auch die Finanzdienstleistungen für Verbraucher und im Interbankengeschäft. Der Aktionsplan der EU verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: innovativen Geschäftsmodellen eine binnenmarktweite Expansion ermöglichen, den Einsatz neuer Technologien im Finanzsektor fördern und die Cybersicherheit sowie die Integrität des Finanzsystems stärken.
Worum geht es beim FinTech-Aktionsplan?
Der Aktionsplan enthält klare und konkrete Schritte, die die Kommission zusammen mit anderen Akteuren unternehmen will, um den raschen technologischen Fortschritt bestmöglich zu nutzen. Er enthält Maßnahmen für ein besseres Verständnis der FinTech-Entwicklungen sowie zukunftsgerichtete Maßnahmen, die die Entstehung neuer FinTech-Lösungen fördern und erleichtern sollen. Die vorgesehenen Maßnahmen werden den Bürgern und Unternehmen der EU zugutekommen und einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor fördern, während zugleich für ein hohes Anleger- und Verbraucherschutzniveau gesorgt wird.
Die Kommission wird unter anderem
>> ein EU-FinTech-Lab ausrichten‚ bei dem europäische und nationale Behörden in einem neutralen, gemeinnützigen Rahmen mit Tech-Anbietern zusammenkommen können;
>> eine Konsultation dazu durchführen, wie die Digitalisierung der von börsennotierten Unternehmen in der EU veröffentlichten Informationen am besten vorangetrieben werden kann, insbesondere auch indem die nationalen Datenbanken durch innovative Technologie verknüpft werden. Dadurch werden Anleger leichter auf wesentliche Informationen zugreifen können, die sie für fundierte Anlageentscheidungen brauchen;
>> Workshops veranstalten, um den Informationsaustausch im Bereich der Cybersicherheit zu verbessern;
>> einen Leitfaden mit bewährten Praktiken zu regulatorischen "Sandboxes" ausarbeiten, der sich auf die Orientierungsvorgaben der Europäischen >> Aufsichtsbehörden stützt (zum Begriff "Sandbox" siehe weiter unten);
>> im Rahmen ihres EU Blockchain Observatory and Forum vor Ende 2018 einen Bericht über die Chancen und Risiken von Kryptoanlagen vorlegen.
>> Außerdem arbeitet die Kommission an einer umfassenden Strategie für Distributed-Ledger- und Blockchain-Technologien, die alle Bereiche der Wirtschaft berücksichtigt. Ein Distributed Ledger ist eine Datenbank, die in einem Netzwerk geteilt wird. Das bekannteste Beispiel hierfür ist die Blockchain.
Wie passt der Aktionsplan zu den anderen Initiativen der Kommission?
Der Aktionsplan fügt sich in die Arbeiten der Kommission zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und eines echten Binnenmarkts für Verbraucher-Finanzdienstleistungen ein. Er ist auch untrennbarer Bestandteil der Kommissionsinitiativen für einen digitalen Binnenmarkt. Die Kommission will die EU-Regeln zukunftsorientierter gestalten und sie an die rasanten technologischen Entwicklungen anpassen, die den Strukturwandel im Finanzsektor antreiben.
Wie wird das Wachstum von FinTech aktuell in der EU unterstützt?
Unternehmen, die FinTech entwickeln, sind bei der Aufsicht und Regulierung derzeit mit unterschiedlichen Regeln konfrontiert. Während manche Mitgliedstaten die Nutzung von FinTech im Finanzdienstleistungsbereich mit allerlei Mitteln fördern, sind die Märkte andernorts noch unterentwickelt.
Zur FinTech-Förderung haben diese Mitgliedstaaten unter anderem
>> Innovationspole oder zentrale Anlaufstellen eingerichtet, über die die nationalen Behörden und die Unternehmen, die technologische Innovationen auf den Markt bringen wollen, miteinander in Kontakt treten können;
>> Forschungs- und Fördermittel für FinTech-Unternehmen bereitgestellt und Inkubatoren oder Unternehmen eingesetzt, die Startups auf die Beine helfen, z. B. indem sie Büroräume zur Verfügung stellen;
>> Erprobungszonen, z. B. sogenannte "Sandboxes", eingerichtet. Eine "Sandbox" ist ein sicherer und kontrollierter Raum, in dem Unternehmen Innovationen – mit oder ohne regulatorische Entlastung – am Markt testen können.
>> Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen auf nationaler Ebene sollen im Rahmen des Aktionsplans auch bewährte Praktiken ermittelt und eventuell gemeinsame Leitlinien aufgestellt werden.
Wie wurde der Aktionsplan vorbereitet?
Im November 2016 hat die Kommission eine interne Task Force für Finanztechnologie eingesetzt, die sich mit den Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit FinTech befassen soll. Im Jahr 2017 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation zu FinTech durch, bei der sie die Interessenträger zu den Auswirkungen neuer Technologien auf die Finanzdienstleistungen befragte. Der Aktionsplan baut auf den Beiträgen zu dieser Konsultation und den Arbeiten der Task Force Finanztechnologie auf.
Wie wird die Kommission die bestehenden Finanzmarktvorschriften an die neuen Technologien anpassen?
Die Kommission wird eine Expertengruppe einsetzen, die prüfen soll, ob die derzeitigen EU-Finanzmarktvorschriften den Herausforderungen der neuen Technologien gerecht werden. Die Besetzung der Gruppe erfolgt über einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen. Die Bewerber müssen über hervorragende Kenntnisse im Bereich der FinTech-Regulierung verfügen. Im zweiten Quartal 2019 soll die Expertengruppe einen Abschlussbericht über ihre Arbeiten vorlegen.
Was ist das EU-FinTech-Lab und warum richtet die Kommission ein solches Lab ein?
Die Kommission wird ein gemeinnütziges Labor einrichten, das EU-FinTech-Lab, in dessen Rahmen Weiterbildung für Regulierungs- und Aufsichtsbehörden angeboten und im Wege von Demonstrationen, Expertendiskussionen und Workshops ein Wissensaustausch über neue Technologien stattfinden soll. Das Lab wird zu einem besseren Verständnis der Technologien beitragen, mit denen Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich verwirklicht werden, und wird die Regulierungs- und Aufsichtsbehörden mit führenden Branchenexperten zusammenbringen. Das FinTech-Lab soll viermal im Jahr stattfinden. Seine Agenda wird von den Teilnehmern bestimmt. Beim ersten Workshop sollen Cloud Computing oder Outsourcing im Mittelpunkt stehen.
Was genau schlägt die Kommission mit den "Sandboxes" vor?
Eine regulatorische "Sandbox" ist ein von Regulierungsbehörden errichteter Rahmen, der es FinTech-Startups und anderen Innovatoren ermöglicht, unter Aufsicht einer Regulierungsbehörde unter kontrollierten Bedingungen lebensecht zu experimentieren. Regulatorische "Sandboxes" werden immer beliebter, vor allem auf entwickelten Finanzmärkten. Ein gemeinsamer und koordinierter Ansatz der Mitgliedstaaten wäre daher von Nutzen, um in der gesamten EU Innovationen zu fördern.
Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) werden aufgefordert, bewährte Praktiken der Aufsichtsbehörden zu ermitteln. Ausgehend davon wird die Kommission einen Leitfaden mit bewährten Praktiken bei regulatorischen "Sandboxes" vorlegen. Darin soll beschrieben werden, wie die Mitgliedstaaten ihre "Sandboxes" organisieren könnten, für welche Aktivitäten sie in Frage kommen und wie die betreffenden Tätigkeiten beaufsichtigt werden könnten.
Was ist die Blockchain?
Die Blockchain ist die bekannteste Distributed-Ledger-Technologie. Ein "Ledger" ist eine Datenbank, in der Transaktionen endgültig und unveränderlich aufgezeichnet werden. Sind die Aufzeichnungen einmal gespeichert, können sie nicht mehr verändert werden, ohne dass dies eindeutige Spuren hinterlässt. Durch die Blockchain kann ein "Ledger" in einem Netz über mehrere Datenknoten geführt werden, sodass auf einen zentralen Standort und Intermediärdienste verzichtet werden kann. Dadurch können bei Systemen, über die Daten oder Vermögenswerte ausgetauscht werden, Vertrauen, Nachverfolgbarkeit und Sicherheit ermöglicht werden.
Blockchain-Technologien sind keinesfalls mit Kryptowährungen zu verwechseln, die lediglich ein Anwendungsbeispiel der Blockchain-Technologie sind. Die Blockchain kann bei einer Vielzahl von Anwendungen in unterschiedlichsten Bereichen zum Einsatz kommen, die sich nicht unbedingt auf Kryptowährungen oder FinTech beschränken müssen.
Warum ist die Blockchain ein Schwerpunkt des Aktionsplans?
Distributed-Ledger- und insbesondere Blockchain-Technologien werden vermutlich einen großen Durchbruch bringen, der die Art und Weise, wie Informationen oder Vermögenswerte über digitale Netze ausgetauscht, validiert, weitergegeben und genutzt werden, tiefgreifend verändern wird. Diese Technologien dürften sich in den kommenden Jahren weiterentwickeln und zu einer Schlüsselkomponente der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft werden. Deshalb hat die Kommission beschlossen, die Blockchain zu einem Handlungsschwerpunkt zu machen.
Das Wandlungspotenzial der Blockchain reicht jedoch weit über Finanzdienstleistungen hinaus. Sie kann dazu beitragen, dass neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle und Unternehmungen entstehen. Noch befindet sich diese Technologie in einer frühen Phase, und Europa hat die Chance, hier eine weltweite Vorreiterrolle einzunehmen. Finanzdienstleistungen und FinTech waren unter den Ersten, die das Potenzial der Blockchain erkannt und genutzt haben.
Was hat die Kommission bisher im Bereich Blockchain getan?
Damit die Vorteile der Blockchain-Technologie voll ausgeschöpft werden können, ist eine grenzübergreifende Infrastruktur von entscheidender Bedeutung. Zur Schaffung dieser Infrastruktur müssen ein angemessener Governance-Rahmen entwickelt und bestehende Interoperabilitätsprobleme gelöst werden. Um ihr Fachwissen weiter zu festigen und zu demonstrieren, welche weiteren Anwendungen sich für die Verwendung von Distributed-Ledger-Technologien eignen, wird die Kommission im Rahmen von Pilotprojekten eine erste Reihe von Diensten von öffentlichem Interesse ermitteln, die später in größerem Maßstab eingesetzt werden könnten. Zu diesem Zweck hat die Kommission ein Europäisches Finanztransparenzportal sowie das "EU Blockchain Observatory and Forum" eingerichtet.
Was ist das Europäische Finanztransparenzportal?
Die EU-Finanzvorschriften (Transparenzrichtlinie 2004/109/EG) verpflichten Unternehmen, die auf geregelten EU-Märkten notiert sind, zur Veröffentlichung bestimmter Informationen, darunter jährliche Finanzberichte. Dies trägt zum Anlegerschutz bei, da auf dieser Grundlage fundierte Investmententscheidungen getroffen werden können. Die Veröffentlichungen erfolgen jedoch derzeit über nationale Datenbanken, die nicht miteinander oder mit einer zentralen Plattform vernetzt sind. Dies erschwert Anlegern die Beurteilung grenzübergreifender Investmententscheidungen.
An dieser Stelle setzt das Europäische Finanztransparenzportal ("European Financial Transparency Gateway", EFTG) an, das die bestehenden nationalen Datenbanken anhand der Distributed-Ledger-Technologie verknüpft. Dieses Blockchain-basierte Portal ist eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Informationen über börsennotierte Unternehmen auszutauschen; dadurch werden grenzüberschreitende Investitionen gefördert und ein Beitrag zu einer gut funktionierenden Kapitalmarktunion geleistet.
Was macht das "EU Blockchain Observatory and Forum"?
Das "EU Blockchain Observatory and Forum" wurde am 1. Februar 2018 aus der Taufe gehoben. Es befindet sich derzeit in der Anfangsphase, die Website ist jedoch bereits online, und Anmeldungen zur Teilnahme sind hier möglich. In den kommenden zwei Jahren wird das Forum Europas führende Experten zusammenbringen und eine grenzübergreifende Zusammenarbeit in praktischen Anwendungsfällen sowie neue Ideen fördern. Es wird eine faktengestützte Analyse der technologischen und regulatorischen Trends ermöglichen und Empfehlungen dazu hervorbringen, in welchen Bereichen ein Tätigwerden der EU große Wirkung entfalten könnte. Die Beobachtungsstelle (Observatory) wird vom Europäischen Parlament finanziert und soll weltweit bestehende Blockchain-Initiativen – mit Schwerpunkt auf europäischen Initiativen – verfolgen. Außerdem soll sie thematische Berichte zu einer Vielzahl von Querschnittsthemen im Zusammenhang mit Blockchain-Technologien (z. B. Interoperabilität, Rechtsrahmen und Regulierung) und speziellen Anwendungsfällen (sowohl im FinTech- als auch im Finanzdienstleistungssektor und darüber hinaus) liefern. Sie wird außerdem als Online- und Offline-Plattform für den Aufbau einer EU-Community rund um Blockchain-Technologien dienen.
Wird die Kommission Kryptowährungen regulieren?
Die Kommission wird mit den Europäischen Aufsichtsbehörden und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um Risiken, Chancen und Anwendbarkeit der bestehenden Vorschriften zu bewerten. Am 26. Februar 2018 veranstaltete Vizepräsident Valdis Dombrovskis einen runden Tisch zum Thema Kryptowährungen, bei dem die Risiken für die Finanzstabilität sowie für Anleger und Verbraucher hervorgehoben wurden. Dabei erörterten die Teilnehmer auch die neuen Möglichkeiten zur Mittelbeschaffung, die sich mit der Entwicklung von Kryptoanlagen ergeben, beispielsweise durch "Initial Coin Offerings" (ICOs).
Die Kommission wird die Entwicklungen auf dem Markt und etwaige Risiken weiterhin genau beobachten, während die Europäischen Aufsichtsbehörden eine Bewertung der Anwendbarkeit der EU-Finanzvorschriften auf Kryptowährungen vornehmen. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Kommission entscheiden, ob spezifische Initiativen auf EU-Ebene erforderlich sind. Diese Initiativen müssen internationalen Herausforderungen standhalten, denn auf Europa entfällt nur ein geringer Teil des weltweiten Handels mit Kryptowährungen. Der Markt für Kryptoanlagen ist ein globaler Markt, wo Geschäfte zwischen Anlegern, Verbrauchern und Intermediären auf internationaler Ebene stattfinden. Aus diesem Grund ist die Kommission bestrebt, mit ihren G20-Partnern und internationalen Normungsinstituten zusammenzuarbeiten.
Wie wird der Aktionsplan zu mehr Cybersicherheit im Finanzsektor beitragen?
Die aktuellen EU-Vorschriften für Finanzdienstleistungen enthalten bereits spezielle Vorgaben für die Integrität der bestehenden IKT-Systeme, -Anlagen und -Netze sowie ihre Governance. Allerdings haben wiederholte Cyberangriffe in den letzten Jahren gezeigt, dass das europäische Finanzsystem offenbar immer noch Schwachstellen und Verwundbarkeiten aufweist.
Die Abwehrkraft gegen Cyberangriffe lässt sich erheblich erhöhen, indem die Marktteilnehmer bestimmte grundlegende Vorkehrungen der sogenannten "Cyberhygiene" treffen, d. h. Firewalls einsetzen, regelmäßige Sicherheitsscans durchführen oder Passwörter intelligent wählen und pflegen. Laut Aktionsplan soll eingehend untersucht werden, inwieweit die Cyber-Resilienz durch bestimmte Aufsichtspraktiken erhöht werden könnte.
Die öffentliche FinTech-Konsultation hat ergeben, dass es immer noch Hindernisse für den Informationsaustausch über Cyberbedrohungen unter den Finanzmarktteilnehmern und mit den Behörden gibt, was wiederum die Cybersicherheit gefährdet. Die Kommission wird deshalb einen Workshop veranstalten, um genauer zu ermitteln, durch welche Hindernisse und Probleme der Informationsaustausch über Cyberbedrohungen unter den Finanzmarktteilnehmern eingeschränkt wird, und welche Lösungen denkbar wären.
Parallel dazu wird die Kommission auch prüfen, ob die für Cloud-Dienste geltenden Regelungen noch zweckmäßig sind und ob sie adäquaten Schutz bieten.
Was sind Cyber-Resilienz-Tests und wieso sollten sie auf EU-Ebene durchgeführt werden?
Um Mängel im Bereich der Cyberabwehr in Europa zu erkennen und zu beseitigen, testen Aufsichtsbehörden immer häufiger die Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen (die Cyber-Resilienz). Diese Tests werden auf nationaler Ebene durchgeführt und liefern Erkenntnisse dazu, wie eine Reihe simulierter Cyberangriffe erkannt und abgewehrt werden kann. Das Fehlen einer koordinierten Reaktion auf EU-Ebene birgt jedoch die Gefahr bruchstückhafter Lösungen, während viele Finanzinstitute und Marktinfrastrukturen grenzübergreifend betrieben werden. Deshalb wird die Kommission die Europäischen Aufsichtsbehörden ersuchen, Kosten und Nutzen der Entwicklung eines kohärenten Rahmens für die Prüfung der Cyber-Resilienz auf EU-Ebene zu bewerten.
Warum brauchen wir EU-Maßnahmen im Bereich der Normung?
Blockchain-Normen sind von wesentlicher Bedeutung, um die Interoperabilität zwischen Diensten und Plattformen der Finanzmarktteilnehmer zu gewährleisten, d. h. dafür zu sorgen, dass Technologien und Anwendungen miteinander kommunizieren können. Aus diesem Grund arbeitet die Kommission im Bereich Blockchain eng mit dem Technischen Ausschuss 307 "Blockchain und Distributed-Ledger-Technologien" der Internationalen Organisation für Normung (ISO) (ISO TC 307) zusammen. Allerdings werden europäische Besonderheiten durch die ISO womöglich nicht angemessen berücksichtigt, weshalb das Europäische Komitee für Normung eine Fokusgruppe "Blockchain" eingerichtet hat, die ein europäisches Weißbuch über die Blockchain-Normung erarbeitet.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 27.04.18
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