Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken
Emissionshandel in der EU und der Schweiz wird ab Januar 2020 verknüpft
Vernetzte Kohlenstoffmärkte können zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise in verschiedenen Ländern führen und so wiederum das Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken
Ab 1. Januar 2020 sind die Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz miteinander verbunden. Ein entsprechendes Abkommen hatten beide Partner im November 2017 unterzeichnet; sie haben nun den Ratifizierungsprozess vollständig abgeschlossen. Emissionsrechte aus beiden Systemen werden ab Januar gegenseitig anerkannt und können in beiden Systemen angerechnet werden. Das Abkommen zur Verknüpfung zwischen der EU und der Schweiz ist das erste seiner Art, und es umfasst auch den Luftfahrtsektor. Das Abkommen sendet ein starkes Signal, dass wir breitere und umfassendere Kohlenstoffmärkte mit Vorteilen für unser Klima und unsere Umwelt schaffen können, erklärte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission.
Vernetzte Kohlenstoffmärkte können zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise in verschiedenen Ländern führen und so wiederum das Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken. Die Verknüpfung der beiden Systeme erweitert den Markt und erweitert die Möglichkeiten zur Emissionsminderung. Sie trägt so zu mehr Kosteneffizienz, einer besseren Lastenverteilung, effizienteren Emissionsreduzierungen und niedrigeren allgemeinen Compliance-Kosten bei.
Der Europäische Green Deal, den die Europäische Kommission auf den Weg bringen wird, wird diese Grundsätze nachdrücklich unterstützen.
Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht eine Verknüpfung mit anderen Systemen, sofern beide Systeme kompatibel, verbindlich und mit absoluten Emissionsobergrenzen ausgestattet sind. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>