Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken


Emissionshandel in der EU und der Schweiz wird ab Januar 2020 verknüpft
Vernetzte Kohlenstoffmärkte können zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise in verschiedenen Ländern führen und so wiederum das Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken



Ab 1. Januar 2020 sind die Emissionshandelssysteme der EU und der Schweiz miteinander verbunden. Ein entsprechendes Abkommen hatten beide Partner im November 2017 unterzeichnet; sie haben nun den Ratifizierungsprozess vollständig abgeschlossen. Emissionsrechte aus beiden Systemen werden ab Januar gegenseitig anerkannt und können in beiden Systemen angerechnet werden. Das Abkommen zur Verknüpfung zwischen der EU und der Schweiz ist das erste seiner Art, und es umfasst auch den Luftfahrtsektor. Das Abkommen sendet ein starkes Signal, dass wir breitere und umfassendere Kohlenstoffmärkte mit Vorteilen für unser Klima und unsere Umwelt schaffen können, erklärte Frans Timmermans, Exekutiv-Vizepräsident der Kommission.

Vernetzte Kohlenstoffmärkte können zu einer Annäherung der Kohlenstoffpreise in verschiedenen Ländern führen und so wiederum das Risiko einer CO2-Verlagerung ins Ausland senken. Die Verknüpfung der beiden Systeme erweitert den Markt und erweitert die Möglichkeiten zur Emissionsminderung. Sie trägt so zu mehr Kosteneffizienz, einer besseren Lastenverteilung, effizienteren Emissionsreduzierungen und niedrigeren allgemeinen Compliance-Kosten bei.

Der Europäische Green Deal, den die Europäische Kommission auf den Weg bringen wird, wird diese Grundsätze nachdrücklich unterstützen.

Die EU-Emissionshandelsrichtlinie ermöglicht eine Verknüpfung mit anderen Systemen, sofern beide Systeme kompatibel, verbindlich und mit absoluten Emissionsobergrenzen ausgestattet sind. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 04.01.20
Newsletterlauf: 10.03.20


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen