Internationales Eurocontrol-Übereinkommen
Deutschland blockiert vollständigen EU-Beitritt zu Eurocontrol
Zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland
Deutschland hat immer noch nicht zwei Protokolle bezüglich des Internationalen Eurocontrol Übereinkommens ratifiziert und verhindert somit den Abschluss des Beitritts der Europäischen Union zur Europäischen Organisation für die Sicherheit der Luftfahrt. Diese unterstützt die EU bei der Umsetzung des einheitlichen europäischen Luftraums, eine der Prioritäten der Luftfahrt-Strategie für Europa. Deshalb hat die EU-Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland sowie auch gegen Kroatien und Spanien eingeleitet.
Die drei Länder haben zwei Monate Zeit zu reagieren. Andernfalls kann Europäische Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.
Konkret für Deutschland betrifft es die Ratifizierung des Protokolls über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen und das Protokoll zum Internationalen Eurocontrol-Übereinkommen vom 13. Dezember 1960.
Die Kommission ist der Ansicht, dass Deutschland, wie auch Kroatien und Spanien, ihre Verpflichtungen gemäß Artikel 4 (3) des Vertrags über die Europäische Union (AEUV) nicht erfüllen. Dieser Artikel verankert den Grundsatz der ehrlichen Zusammenarbeit und unterstreicht die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Erfüllung der Aufgaben der EU zu erleichtern und von allen Maßnahmen abzusehen, die das Erreichen der Ziele der Union gefährden könnten. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 04.05.16
Home & Newsletterlauf: 02.06.16
Meldungen: Europäische Kommission
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Durchsetzung des Kartellrechts
Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.
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Halbleiterfertigungsanlage in Dresden
Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
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Einfuhren von Elektrofahrzeugen
Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.
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Transparenz der Werbung
Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.
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Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.