Umsetzung des EU-Datenschutzrechts
Datenschutz: EU-Kommissarin Jourová lobt Deutschland für Vorreiterrolle
Die EU-Kommissarin lobte zudem den jüngsten deutschen Vorschlag zur Musterfeststellungsklage
Nach einem Treffen mit Bundesjustizministerin Katarina Barley lobte die EU-Kommissarin Věra Jourová Deutschland für die Unterstützung bei der Umsetzung des EU-Datenschutzrechts, das seit dem 25. Mai gilt. Sie warnte vor Panikmache. Der jüngste Facebook/Cambridge-Analytica-Skandal habe gezeigt, dass die EU strenge Datenschutzbestimmungen brauche, um die Demokratie zu schützen, so Jourová.
Die EU-Kommissarin lobte den jüngsten deutschen Vorschlag zur Musterfeststellungsklage, der in die gleiche Richtung gehe wie der europäische Vorschlag. Sie zähle nun auf die deutsche Unterstützung, damit der EU-Vorschlag vor den Europawahlen im kommenden Jahr beschlossen wird.
Kommissarin Jourová traf außerdem mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Innen-Staatssekretär Helmut Teichmann sowie dem Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, zusammen. Zudem hielt Jourová eine Grundsatzrede auf den 8. European Data Protection Days 2018.
Am zweiten Tag ihres Berlin-Besuchs nahm Věra Jourová an einer außerordentlichen Sitzung des Rechts- und Verbraucherschutzausschuss des Bundestags teil und trifft sich mit Dorothee Bär, Staatsministerin für Digitales. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 28.05.18
Newsletterlauf: 26.06.18
Meldungen: Europäische Kommission
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Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.
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Diskriminierung von Medizinprodukten
Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.
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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.