Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Komplexer Tausch von Vermögenswerten


Fusionskontrolle: Europäische Kommission leitet eingehende Prüfung der geplanten Übernahme von Innogy durch E.ON ein
E.ON und RWE, die Konzernmutter von Innogy, sind deutsche Energieunternehmen, die auf allen Stufen der Strom- und Gasversorgungskette tätig sind (Erzeugung, Großhandel, Verteilung und Einzelhandel)



Die Europäische Kommission hat zur Beurteilung der geplanten Übernahme von Innogy durch E.ON nach der EU-Fusionskontrollverordnung eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Die Kommission hat Bedenken, dass das Vorhaben in mehreren Mitgliedstaaten den Wettbewerb im Strom- und Gaseinzelhandel beeinträchtigen könnte. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Privat- und Geschäftskunden in Europa müssen Strom und Gas zu wettbewerbsfähigen Preisen beziehen können. Unsere vertiefte Prüfung soll gewährleisten, dass die Übernahme von Innogy durch E.ON hierfür hinreichenden Wettbewerb auf dem Markt erhält und keine Preiserhöhungen zur Folge hat."

E.ON und RWE, die Konzernmutter von Innogy, sind deutsche Energieunternehmen, die auf allen Stufen der Strom- und Gasversorgungskette tätig sind (Erzeugung, Großhandel, Verteilung und Einzelhandel). Die beiden Unternehmen führen einen komplexen Tausch von Vermögenswerten durch. Als Ergebnis wird E.ON seinen geschäftlichen Schwerpunkt auf die Verteilung und den Einzelhandel mit Strom und Gas legen, während RWE in erster Linie auf den vorgelagerten Märkten für Stromerzeugung und -großhandel tätig sein wird.

Im Rahmen des Tauschs von Vermögenswerten würde E.ON die Sparten Vertrieb und Verbraucherlösungen sowie bestimmte Vermögenswerte aus dem Stromerzeugungsbereich der RWE-Tochtergesellschaft Innogy erwerben.

Am 26. Februar 2019 hat die Kommission bereits einen anderen Teil der Transaktion nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, nämlich den Erwerb bestimmter E.ON-Vermögenswerte der Stromerzeugung durch RWE (Sache M.8871).

Die Wettbewerbsbedenken der Kommission
Das Vorprüfverfahren der Kommission hat gezeigt, dass die Beteiligten auf mehreren Einzelhandelsmärkten in Deutschland, Tschechien, der Slowakischen Republik und in Ungarn auf nationaler oder regionaler Ebene zusammen eine starke Stellung innehaben. Durch die geplante Übernahme würde in einer Reihe von Mitgliedstaaten ein wichtiger Wettbewerber auf dem Energieeinzelhandelsmarkt wegfallen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat die Kommission Bedenken, dass der verbleibende Wettbewerbsdruck nicht ausreichen würde, um die Marktmacht des neu entstehenden Unternehmens zu beschränken und Preiserhöhungen für die Verbraucher zu vermeiden.

Das Vorhaben wurde am 31. Januar 2019 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. E.ON und Innogy hatten sich entschieden, während des Vorprüfverfahrens keine Zusagen abzugeben, um die vorläufigen Bedenken der Kommission auszuräumen. Nun muss die Kommission innerhalb von 90 Arbeitstagen (d. h. bis zum 23. Juli 2019) einen Beschluss fassen. Die Einleitung einer vertieften Prüfung lässt keine Schlüsse auf das Ergebnis zu.

Unternehmen und Erzeugnisse
Der deutsche Energiekonzern E.ON ist derzeit auf verschiedenen Stufen der Stromversorgungskette tätig. Nach Abschluss des Tauschs von Vermögenswerten mit RWE wird E.ON sich auf die Verteilung und den Einzelhandel mit Strom und Gas konzentrieren. E.ON ist in mehreren europäischen Ländern tätig.
Auch das von dem deutschen Energiekonzern RWE kontrollierte Energieunternehmen Innogy ist auf verschiedenen Stufen der Stromversorgungskette tätig, so unter anderem in der Stromverteilung und im Stromeinzelhandel sowie in energiebezogenen Bereichen. Innogy ist ebenfalls in mehreren europäischen Ländern tätig.

Fusionskontrollvorschriften und Verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.

Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich und wird nach einer Routineprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.

Neben dem vorliegenden Verfahren laufen derzeit drei weitere eingehende Prüfverfahren, so zur geplanten Übernahme des Geschäfts von Liberty Global in der Tschechischen Republik, Deutschland, Ungarn und Rumänien, der geplanten Übernahme der Kühlkompressorensparte von Whirlpool durch Nidec und der geplanten Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch Tata Steel und ThyssenKrupp.
(Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 26.04.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden

    Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.

  • HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren

    Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.

  • Arzneimittel und Medizinprodukte

    Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.

  • Diskriminierung von Medizinprodukten

    Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.

  • Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren

    Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen