Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Opfer illegaler Praktiken


Kollektiver Rechtsschutz: Mitgliedstaaten einigen sich auf Regeln für europäische Verbandsklagen
Wichtiger Schritt hin zu einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten in der EU



Die Mitgliedstaaten haben sich auf eine entsprechende Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher geeinigt. Nun steht noch die Einigung mit dem Europäischen Parlament aus. Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans und EU-Justizkommissarin Věra Jourová begrüßten den Beschluss des Rates: "Fälle wie der Diesel-Skandal, die zu massivem und weitreichendem Schaden geführt haben, verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf auf europäischer Ebene. Die Bürger müssen endlich vollständigen Zugang zur Justiz haben, und betrügerische Unternehmen müssen davon abgehalten werden, die Verbraucherrechte zu verletzen. Die Einigung im Rat ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung.

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: "Dieser neue Mechanismus wird dafür sorgen, dass die europäischen Verbraucher ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können und Schadenersatz erhalten, wenn sie Opfer illegaler Praktiken werden. Gleichzeitig wird der Gefahr missbräuchlicher oder unbegründeter Klagen vorgebeugt. Die Kommission sieht nun den Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat entgegen, in denen eine zeitnahe Einigung über die Richtlinie erzielt werden soll."

Der Rat hat eine allgemeine Ausrichtung zum Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher angenommen. Sobald die neuen Vorschriften in Kraft sind, werden Verbraucher ihre Rechte nicht nur individuell, sondern auch kollektiv geltend machen können. Damit erhalten sogenannte "qualifizierte Einrichtungen" die Möglichkeit, Klagen im Namen der Verbraucher einzuleiten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 11.12.19
Newsletterlauf: 25.02.20


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen