Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Fusion in der Nylonindustrie


Europäische Kommission gibt unter Auflagen grünes Licht für Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF
Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen



Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Nylonsparte von Solvay durch BASF nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung erfolgt unter der Auflage, dass in den Verpflichtungsangeboten vorgeschlagene Unternehmensteile veräußert werden.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte: "Nylon wird für viele verschiedene Arten von Produkten verwendet: nicht nur für Textilien und Teppiche, sondern auch für Kfz-Bauteile, die dadurch leichter und umweltfreundlicher werden sollen. Wir haben beschlossen, die Schaffung eines bedeutenden europäischen Akteurs auf diesem Markt zu genehmigen, weil die von BASF und Solvay angebotenen Verpflichtungen gewährleisten, dass der Zusammenschluss nicht zu höheren Preisen oder zu einer geringeren Auswahl für die europäischen Unternehmen und letztlich auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher führen wird."

Der Beschluss wurde nach einer eingehenden Prüfung des Übernahmevorhabens erlassen. Er betrifft die Unternehmen Solvay und BASF, die beide in der Nylonindustrie tätig sind und sowohl Nylonverbindungen als auch Nylonfasern herstellen.

Nylonverbindungen kommen aufgrund ihres geringen Gewichts und der guten Wärmebeständigkeit in vielen Bereichen zum Einsatz, insbesondere in der Automobil- und der Elektronikindustrie. Sie gehören zu den fortgeschrittenen Werkstoffen, die für die Entwicklung leichterer und emissionsärmerer Autos verwendet werden. Nylonfasern werden vor allem für Kleidung, insbesondere Sportbekleidung, verwendet. Nylonverbindungen und Nylonfasern werden aus dem Vorprodukt Adiponitril ("ADN"), einem Ölderivat, hergestellt.

BASF und Solvay verfügen in der gesamten Nylonwertschöpfungskette, insbesondere jener von Nylon 6.6, über beherrschende bzw. starke Marktpositionen. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 14.03.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen