Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Emissionsarme Mobilität zu fördern


Neue und verbesserte Tests für Kraftfahrzeugemissionen seit dem 1. September 2017 Pflicht
Stickoxid- und Partikelemissionen, eine der Hauptursachen für die Luftverschmutzung, werden unter Realbedingungen im Straßenverkehr (RDE-Test) zuverlässiger gemessen



Seit dem 1. September 2017 müssen neue Fahrzeugtypen, bevor sie für den Straßenverkehr in Europa zugelassen werden, neue und zuverlässigere Emissionstests unter realen Fahrbedingungen durchlaufen (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb ("Real Driving Emissions", RDE)), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – "World Harmonised Light Vehicle Test Procedure", WLTP).

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen erklärte dazu: "Die neuen Emissionsprüfungen sind ein Meilenstein in unserer Arbeit für sauberere und nachhaltigere Kraftfahrzeuge in den kommenden Jahren. Aber es bleibt noch viel zu tun.

Der Abgasskandal hat gezeigt, dass wir bei der Fahrzeugprüfung mehr Unabhängigkeit brauchen, aber auch eine strengere Marktüberwachung. Und die Kommission muss die Möglichkeit haben, bei Fehlverhalten zu intervenieren. Im Januar 2016 legte die Kommission einen Vorschlag vor, mit dem genau das erreicht werden sollte. Seitdem liegt er auf dem Tisch, und das Europäische Parlament und der Rat sollten ihn sobald wie möglich verabschieden. Wir müssen entschlossen unsere EU-weiten Anstrengungen fortsetzen, um die emissionsarme Mobilität zu fördern."

Elżbieta Bieńkowska, die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU verantwortliche Kommissarin, fügte hinzu: "Angesichts der Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt ist der rasche Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in unser aller Interesse. Außerdem ist ein solcher Umstieg von wesentlicher Bedeutung für die Automobilindustrie, wenn sie international wettbewerbsfähig bleiben will. Einstweilen sind Dieselfahrzeuge aber Teil unseres täglichen Lebens, und wir müssen das Vertrauen in diese Technologie wiederherstellen. Daher benötigen wir unbedingt neue, verlässlichere Prüfungen für Neuwagen. Und was die bereits zugelassenen Fahrzeuge betrifft, so müssen die Mitgliedstaaten ihre Arbeit machen, die Gesetze durchsetzen und gemeinsam mit allen Interessenträgern zusätzliche Schritte unternehmen, um die Emissionen der bestehenden Fahrzeugflotte zu verringern."

Die neuen Emissionstests werden zuverlässigere Ergebnisse sicherstellen und das Vertrauen in die Leistung neuer Fahrzeuge aufbauen. Die Tests bedeuten einen von mehreren wichtigen Schritten bei der Arbeit der Kommission für eine saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie:

>> Robustere und genauere Abgastests: Stickoxid- und Partikelemissionen, eine der Hauptursachen für die Luftverschmutzung, werden unter Realbedingungen im Straßenverkehr (RDE-Test) zuverlässiger gemessen. Mit dem Test wird ein neues, realistischeres Testverfahren im Labor (WLTP) für alle Emissionen, darunter Stickoxide, sonstige Luftschadstoffe und auch CO2, sowie für den Kraftstoffverbrauch ergänzt. Beide Tests werden ab September 2017 Pflicht für alle neuen Fahrzeugtypen und für alle zwischen 2018 und 2019 zugelassenen neuen Fahrzeuge schrittweise eingeführt.

>> Komplette Überarbeitung des Typgenehmigungssystems: Sobald der Verordnungsvorschlag der Kommission vom Januar 2016 verabschiedet ist, wird eine höhere Qualität und Unabhängigkeit der Fahrzeugprüfung gewährleistet, aber auch eine stärkere Überwachung der bereits zugelassenen Fahrzeuge, ferner wird mit der Verordnung eine Kontrolle durch die EU eingeführt.

>> Luftqualitätsnormen: Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Grenzwerte für zahlreiche Schadstoffe einhalten, auch für Stickstoffdioxid (NO2), und Luftqualitätspläne für die Gebiete oder Ballungsräume erarbeiten, in denen diese Grenzwerte überschritten werden.

>> Emissionsarme Mobilität: Mit der europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität soll die Effizienz des Verkehrssystems gesteigert werden, außerdem sollen die Einführung emissionsarmer alternativer Energieträger im Verkehrssektor und die Entwicklung hin zu emissionsfreien Fahrzeugen vorangetrieben werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Reihe von Optionen im Bereich emissionsarmer alternativer Energieträger für Personenkraftwagen und Busse sowie auf der Elektrifizierung des Schienenverkehrs und Biokraftstoffen für Flugzeuge, Lastkraftwagen und Busse. Die Kommission plant ferner die Verabschiedung eines Aktionsplans für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bis November 2017, um eine möglichst breite Verwendung alternativer Kraftstoffe in Europa zu fördern.

Parallel dazu verfolgt die Kommission aufmerksam die Anstrengungen der Mitgliedstaaten bezüglich bereits zugelassener umweltschädlicher Fahrzeuge.

Nach den Enthüllungen im September 2015, dass die Volkswagen-Gruppe eine Abschalt-Software verwendete, um die Emissionsnormen für bestimmte Luftschadstoffe zu umgehen, forderte die Kommission alle Mitgliedstaaten als die für die Marktaufsicht und die Durchsetzung der Typgenehmigungsvorschriften zuständigen Akteure auf, die erforderlichen Untersuchungen der tatsächlichen Emissionen der Fahrzeuge auf ihrem Hoheitsgebiet durchzuführen und die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen. Die Kommission unterstützte die Arbeiten, indem sie ein gemeinsames Prüfverfahren entwickelt hat, das nach Abschalteinrichtungen sucht, welche die Ergebnisse von Laborprüfungen verfälschen, und die Kohärenz der Ergebnisse dieser nationalen Untersuchungen sicherstellt.

Ferner hat sie Leitlinien veröffentlicht, die den Behörden der Mitgliedstaaten helfen festzustellen, ob Automobilhersteller Abschalteinrichtungen oder andere Strategien einsetzen, die außerhalb des Testzyklus zu höheren Fahrzeugemissionen führen, sowie zu analysieren, ob sie technisch gerechtfertigt sind.

Die Kommission hat im Dezember 2016 und im Mai 2017 gegen acht Mitgliedstaaten wegen Nichteinhaltung der EU-Typgenehmigungsvorschriften Vertragsverletzungsverfahren eröffnet und kontrolliert nach wie vor, ob das EU-Recht auf diesem Gebiet korrekt durchgesetzt wird.

Außerdem wird die Kommission sicherstellen, dass die Wettbewerbsregeln eingehalten werden, und sie wird ihre Arbeit für einen fairen Umgang mit den Verbrauchern fortsetzen.

Schließlich bemüht sie sich nach wie vor um die Einhaltung der EU-Luftqualitätsvorschriften mithilfe von Vertragsverletzungsverfahren gegen 16 Mitgliedstaaten, die die NO2-Grenzwerte nicht einhalten. (Europäische Kommission: ra)

eingetragen: 22.09.17
Home & Newsletterlauf: 09.10.17



Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen