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Erhebung und Überwachung von Zolldaten


EU-Kommission fordert Mitgliedstaaten zur Übermittlung vollständiger Zolldaten auf
Das IT-System SURV3 gewährleistet die Erhebung und Überwachung von Zolldaten in der gesamten Europäischen Union



Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark (INFR(2025)2011), Frankreich (INFR(2025)2012), Zypern (INFR(2025)2010), Österreich (INFR(2025)2007), Portugal (INFR(2025)2013) und Rumänien (INFR(2025)2014) einzuleiten, da diese Länder der Kommission keine vollständigen Zolldaten übermittelt haben.

Nach dem Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013) und seiner Durchführungsverordnung (UZK-DuR, Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission) sollten diese Mitgliedstaaten der Kommission bis zum 1. Januar 2024 über das von der EU betriebene elektronische System SURV3, auf das die nationalen Zollbehörden zugreifen können, spezifische Zolldaten übermitteln.

Das IT-System SURV3 gewährleistet die Erhebung und Überwachung von Zolldaten in der gesamten Europäischen Union, erleichtert die einheitliche Anwendung von Zollkontrollen, das wirksame Risikomanagement und die Einhaltung der Grenzmaßnahmen der EU. Nach dem UZK und der UZK-DuR müssen die Mitgliedstaaten 57 standardisierte Datenelemente in einem bestimmten Format an SURV3 übermitteln. Trotz der mehrfachen Verlängerung der ursprünglichen Fristen für die Erfüllung dieser Anforderungen verwenden die betreffenden Mitgliedstaaten weiterhin veraltete Formate und unvollständige Datensätze.

Dieser Verstoß beeinträchtigt nicht nur die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit der Zollabwicklung in der EU, sondern auch die zugrunde liegenden Regelwerke. Die Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an Dänemark, Frankreich, Zypern, Österreich, Portugal und Rumänien, die nun zwei Monate Zeit haben, um auf die vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, mit Gründen versehene Stellungnahmen zu übermitteln. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 14.05.25


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