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Die DSA einhalten


Verbraucherschutz/DSA: Auskunftsersuchen der EU-Kommission an Amazon
Amazon muss der Kommission die geforderten Informationen übermitteln



Die Europäische Kommission hat ein förmliches Auskunftsersuchen an Amazon gerichtet. In dem Ersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) fordert die Kommission das Unternehmen auf, mehr Informationen über seine Maßnahmen für einen besseren Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Internet vorzulegen. Insbesondere geht es dabei um die Verbreitung illegaler Produkte und den Schutz der Grundrechte, sowie die Übereinstimmung von Empfehlungssystemen mit den einschlägigen Bestimmungen des DSA.

Amazon muss der Kommission die geforderten Informationen übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Amazon wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Eröffnung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Geldbußen möglich
Gemäß Artikel 74 (2) der DSGVO kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Bei Nichtbeantwortung durch Amazon kann die Kommission beschließen, die Informationen per Entscheidung anzufordern. In diesem Fall könnte die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform ist Amazon verpflichtet, die DSA einzuhalten, einschließlich der Bewertung und Abschwächung der Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 28.02.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

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  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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