Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Chinesische Politik und Wachstum in Europa


EU beschwert sich bei der WTO über China, um ihren High-Tech-Sektor zu verteidigen
China schränkt EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) beim Schutz dieser Rechte stark ein



Die Europäische Union leitete bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren gegen China ein, weil das Land die Möglichkeiten von EU-Unternehmen einschränkt, sich an ein ausländisches Gericht zu wenden, um ihre Patente zu schützen und zu nutzen.

China schränkt EU-Unternehmen mit Rechten an Schlüsseltechnologien (wie 3G, 4G und 5G) beim Schutz dieser Rechte stark ein, wenn ihre Patente beispielsweise von chinesischen Mobiltelefonherstellern illegal oder ohne angemessenen Ausgleich genutzt werden. Patentinhaber, die außerhalb Chinas vor Gericht gehen, werden in China oft mit erheblichen Geldstrafen belegt, wodurch sie unter Druck gesetzt werden, sich mit Lizenzgebühren unter den marktüblichen Sätzen zufrieden zu geben.

Diese chinesische Politik beeinträchtigt Innovation und Wachstum in Europa außerordentlich und nimmt europäischen Technologieunternehmen de facto die Möglichkeit, die Rechte auszuüben und durchzusetzen, die ihnen einen technologischen Vorsprung verleihen.

Valdis Dombrovskis, der Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar, erklärte dazu: "Wir müssen die dynamische High-Tech-Industrie in der EU schützen, die ein Innovationsmotor ist, der unsere führende Rolle bei der Entwicklung künftiger innovativer Technologien sicherstellt. EU-Unternehmen steht es zu, ihr Recht zu fairen Bedingungen einzuklagen, wenn ihre Technologie illegal eingesetzt wird. Deshalb leiten wir WTO-Konsultationen ein."

Seit August 2020 erlassen chinesische Gerichte Entscheidungen – sogenannte Prozessführungsverbote ("anti-suit injunctions"), um Druck auf EU-Unternehmen mit High-Tech-Patenten auszuüben und diese Unternehmen daran zu hindern, ihre Technologien rechtmäßig zu schützen. Chinesische Gerichte greifen auch auf die Androhung hoher Geldstrafen zurück, um europäische Unternehmen davon abzuhalten, sich an ausländische Gerichte zu wenden.

Dadurch werden europäische High-Tech-Unternehmen bei der Verteidigung ihrer Rechte in erheblichem Maße benachteiligt. Chinesische Hersteller fordern diese Prozessführungsverbote, um von billigerem oder sogar kostenlosem Zugang zu europäischer Technologie zu profitieren.

Die EU hat diese Frage gegenüber China mehrfach zur Sprache gebracht, um eine Lösung zu finden, jedoch ohne Erfolg. Da die Maßnahmen Chinas nach Ansicht der EU nicht mit dem WTO-Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) vereinbar sind, hat die EU Konsultationen bei der WTO beantragt.

Nächste Schritte
Die von der EU beantragten Konsultationen zur Streitbeilegung sind der erste Schritt des WTO-Streitbeilegungsverfahrens. Führen sie innerhalb von 60 Tagen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung, kann die EU die Einsetzung eines WTO-Panels beantragen, das in der Sache entscheidet.

Hintergrund
Bei den Patenten, um die es in diesem Fall geht, handelt es sich um standardessenzielle Patente (SEP). SEP sind Patente, die für die Herstellung einem bestimmten internationalen Standard entsprechender Waren unerlässlich sind. Da die Nutzung der durch diese Patente geschützten Technologien z. B. für die Herstellung von Mobiltelefonen obligatorisch ist, haben sich die Patentinhaber verpflichtet, diese Patente zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND) an Hersteller zu vergeben. Ein Mobiltelefonhersteller sollte daher eine Lizenz (vorbehaltlich einer mit dem Patentinhaber ausgehandelten Lizenzgebühr) für diese Patente erhalten. Erhält ein Hersteller keine Lizenz und/oder verweigert er die Zahlung, kann sich der Patentinhaber auf diese Patente berufen und ein Gericht anrufen, um den Verkauf von Produkten, die diese nicht lizenzierte Technologie enthalten, zu untersagen.

Im August 2020 entschied das Oberste Volksgericht Chinas, dass chinesische Gerichte es Patentinhabern untersagen können, sich an ein nichtchinesisches Gericht zu wenden, um ihre Patentrechte durchzusetzen, indem diese Gerichte ein Prozessführungsverbot erlassen. Das Oberste Volksgericht entschied ferner, dass ein Verstoß gegen die Anordnung mit einer Geldstrafe von 130.000 EUR pro Tag geahndet werden kann. Seitdem haben chinesische Gerichte vier solcher Prozessführungsverbote gegen ausländische Patentinhaber erlassen.
(EU-Kommission: ra)

eingetragen: 16.03.22
Newsletterlauf: 05.05.22


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen