Bekämpfung schwerer & organisierter Kriminalität
Sicherheitsunion: Kommission begrüßt politische Einigung über einen besseren und schnelleren Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Bankkontoinformationen
Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln
Die EU-Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über einen besseren und schnelleren Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu Bankkontoinformationen. Für die Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität ist diese Einigung von entscheidender Bedeutung. Die schwere und organisierte Kriminalität kennt keine Grenzen. Daher müssen Behörden, die Ermittlungen in einem Mitgliedstaat durchführen, häufig auch auf Informationen zu Bankkonten in anderen Mitgliedstaaten zugreifen.
Die neuen Vorschriften werden den Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Informationen zu Konten ermöglichen, auf denen Kriminelle und Terroristen ihre Gelder oder Vermögenswerte halten oder verstecken. Mit der vereinbarten Richtlinie wird dafür gesorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden Zugang zur zentralen Zugangsstelle für Bankkontenregister erhalten und dass das Format harmonisiert wird, in dem Banken und Krypto-Unternehmen den Ermittlungsbehörden Transaktionsaufzeichnungen übermitteln. Ein schnelleres Aufspüren von Vermögensgegenständen, die aus Straftaten stammen, wird auch eine wirksamere Einziehung von Erträgen aus Straftaten ermöglichen.
In der neuen EU-Richtlinie ist Folgendes vorgesehen:
>> Direkter Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union: Strafverfolgungsbehörden und Vermögensabschöpfungsstellen erhalten über die zentrale Zugangsstelle, über die die Bankkontenregister miteinander vernetzt sind, direkten Zugang zu Bankkontoinformationen in der gesamten Union. Dies wird es den Behörden ermöglichen, die Banken zu ermitteln, bei denen Verdächtige ihre Konten führen. Durch Datenschutzvorschriften wird sichergestellt, dass nur begrenzte Informationen über die Identität des Kontoinhabers bereitgestellt werden.
>> Ein gemeinsames Format für Transaktionsaufzeichnungen: Mit der Richtlinie wird ein gemeinsames Format eingeführt, in dem die Banken und Krypto-Unternehmen den Strafverfolgungsbehörden Informationen über Transaktionen – d. h. Transaktionsaufzeichnungen – zur Verfügung stellen. Die genaue Ausgestaltung des Formats wird in einem [delegierten Rechtsakt/Durchführungsrechtsakt] festgelegt. Der Zugang zu den einschlägigen Informationen wird im Einklang mit den nationalen Vorschriften und Verfahrensgarantien gewährt.
Hintergrund
Im Aktionsplan der Kommission für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wurde betont, dass eine EU-weite Vernetzung der nationalen zentralen Bankkontenregister erforderlich ist, um den Strafverfolgungsbehörden und zentralen Meldestellen einen schnelleren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu erleichtern.
Dies wird auch in der EU-Strategie für eine Sicherheitsunion und in der EU-Agenda zur Terrorismusbekämpfung hervorgehoben. Darüber hinaus ergänzt die vereinbarte Richtlinie die Geldwäscherichtlinie, in der eine Vernetzung von Bankkontenregistern vorgesehen ist, indem den Strafverfolgungsbehörden Zugang zu den vernetzten Registern gewährt wird.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 13.06.23
Newsletterlauf: 07.08.23
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