Begrenzung des Antibiotikaeinsatzes
Tierarzneimittel: Neue Vorschriften für mehr Tiergesundheit und gegen Antibiotikaresistenzen gelten nun
Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass ab sofort Tiere wirklich nur dann mit Antibiotika behandelt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist
Im Kampf gegen Antibiotikaresistenzen gilt in der EU jetzt die geänderte Verordnung über Tierarzneimittel. Sie wurde vor drei Jahren erlassen und bildet nun ein Schlüsselelement für die Verwirklichung der Ziele zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen des europäischen Aktionsplans "Eine Gesundheit" und der Strategie "Vom Hof auf den Tisch". Mit ihr wird auch die internationale Führungsrolle der EU bei der Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen gefestigt.
Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, begrüßte diesen Erfolg und erklärte dazu:
"Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, wie die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze mit Umweltgesundheit und Ernährungssicherheit verknüpft ist. Das beste Beispiel für diese Zusammenhänge ist die stille Pandemie der Antibiotikaresistenz.
In unserer Strategie "Vom Hof auf den Tisch" haben wir uns das ehrgeizige Ziel gesetzt, in der EU die Verkaufsmenge von Antibiotika für Nutztierhaltung und Aquakultur bis 2030 zu halbieren. Mit dem europäischen Aktionsplan "Eine Gesundheit" wollen wir gegen diese potenzielle Gesundheitskrise vorgehen, indem wir die Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze als untrennbar voneinander betrachten. Die neuen Vorschriften werden dabei eine entscheidende Hilfe sein.
In der EU werden die meisten Antibiotika an Tiere verabreicht, für die grundsätzlich ganz genauso wie für Menschen gilt, dass ihre Krankheiten behandelt und ihre Gesundheit erhalten werden sollen. Es ist jedoch durch verbesserte Hygienepraktiken und Impfungen sowie – bei Nutztieren – durch Schutz vor biologischen Gefahren und haltungsbezogene Maßnahmen möglich, es gar nicht erst zu Infektionen und einem Behandlungsbedarf kommen zu lassen. Die Begrenzung des Antibiotikaeinsatzes muss Vorrang haben.
Mit den neuen Vorschriften wird sichergestellt, dass ab sofort Tiere wirklich nur dann mit Antibiotika behandelt werden, wenn dies tatsächlich erforderlich ist. Zusammen mit den neuen Rechtsvorschriften über Arzneifuttermittel, die die präventive Verwendung verbieten und die Verschreibung von Antibiotika in Arzneifuttermitteln begrenzen, werden diese neuen Vorschriften die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen deutlich verbessern.
Die neuen Vorschriften werden auch dazu führen, dass künftig vielversprechende Tierarzneimittel auf den Markt kommen, weil sie die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit fördern.
Ich fordere alle Mitgliedstaaten auf, durch geeignete Maßnahmen und ausreichende Ressourcen dafür zu sorgen, dass die Rechtsvorschriften vor Ort auf nationaler Ebene uneingeschränkt ihre Wirkung entfalten können, und ihre Umsetzung so zu einem gemeinsamen Erfolg zu machen.
Durch die neuen Vorschriften wird die Position der EU als Pionier der weltweiten Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen gestärkt und wir erhalten mit ihnen gleichzeitig einen modernen, innovativen und zweckmäßigen Rechtsrahmen für Tierarzneimittel."
Hintergrund
Tierarzneimittel – auch bekannt als Veterinärarzneimittel – sind Stoffe oder Stoffkombinationen, die der Behandlung, Verhütung oder Diagnose von Krankheiten bei Tieren dienen.
Die EU unterstützt die Entwicklung und Zulassung sicherer, wirksamer und hochwertiger Tierarzneimittel für die Lebensmittelerzeugung und für Heimtiere. Sie hilft, indem sie die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel sicherstellt und gleichzeitig ein Höchstmaß an öffentlicher Gesundheit, Tiergesundheit und Umweltschutz gewährleistet.
Die 2019 erlassene neue Verordnung über Tierarzneimittel erlangt am 28. Januar 2022 Geltung.
Mit dieser Verordnung werden hauptsächlich folgende Ziele verfolgt:
>> Einrichtung eines modernen, innovativen und zweckmäßigen Rechtsrahmens,
>> Schaffung von Innovationsanreizen für die Entwicklung von Tierarzneimitteln und Verbesserung ihrer Verfügbarkeit,
verstärkte Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen in der EU.
>> In den letzten Jahren hat die Kommission auf den Erlass von rund 25 delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten zur Ergänzung dieser Verordnung hingearbeitet; die Hälfte davon konnte bis zum Geltungsbeginn der Verordnung erlassen werden.
(EU-Kommission: ra)
eingetragen: 09.02.22
Newsletterlauf: 07.04.22
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