Auswirkungen auf Fluggesellschaften abmildern
Rat der EU: EU verabschiedet Aussetzung der Regeln für Zeitnischen zur Unterstützung von Fluggesellschaften
Für die Einführung der Befreiung von den Regeln für Zeitnischen war eine Änderung der EU-Verordnung über Zeitnischen erforderlich
Die EU wird die Regeln für Zeitnischen, aufgrund derer die Fluggesellschaften dazu verpflichtet sind, mindestens 80 Prozent ihrer Zeitnischen für Starts und Landungen zu bedienen, um sie für das folgende Jahr zu behalten, bis zum 24. Oktober 2020 aussetzen. Die vom Rat angenommene Ausnahmeregelung soll die Fluggesellschaften dabei unterstützen, mit dem drastischen Einbruch des Luftverkehrs aufgrund der Coronavirus-Krise zurechtzukommen. Es ist nun deutlich, dass die Krise so bald nicht beendet sein wird. Die Aussetzung der "use it or lose it"-Regel bis Oktober wird dazu beitragen, die erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Fluggesellschaften abzumildern und ihnen während der gesamten Sommersaison Sicherheit zu geben.
Oleg Butković, kroatischer Minister für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur, Präsident des Rates
Die Ausnahmeregelung gilt vom 1. März bis zum 24. Oktober 2020. Außerdem wird sie rückwirkend vom 23. Januar bis zum 29. Februar 2020 für Flüge zwischen der EU und China bzw. Hongkong gelten. Der 23. Januar wurde als Beginn der Geltungsdauer festgelegt, weil an diesem Tag der erste Flughafen von den Behörden in China geschlossen wurde.
Wenn die Lage weiter so ernst bleibt wie im Moment, kann diese Maßnahme rasch durch einen delegierten Rechtsakt der Kommission verlängert werden. Die Kommission wird die Lage beobachten und bis zum 15. September 2020 darüber Bericht erstatten.
Für die Einführung der Befreiung von den Regeln für Zeitnischen war eine Änderung der EU-Verordnung über Zeitnischen erforderlich.
Die Abstimmung des Rates über die Änderung erfolgte im Wege eines schriftlichen Verfahrens, das abgeschlossen wurde. Das Europäische Parlament hat bereits abgestimmt. Der Vorschlag wurde von den beiden Institutionen vorrangig ausgehandelt und bearbeitet. (Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 16.04.20
Newsletterlauf: 22.07.20
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