Anpassungen der Finanzvorschriften
Europäische Kommission schlägt weitere Verschärfung der wichtigsten Vorschriften für die Verwaltung der Mittel der EU vor
Empfängern von EU-Mitteln Sicherheit geben und gleichzeitig den Haushalt in Krisenzeiten anpassungsfähiger sowie die Haushaltsführung standardmäßig digital gestalten
Die EU-Kommission hat gezielte Anpassungen der Finanzvorschriften der Europäischen Union – besser bekannt als Haushaltsordnung – vorgeschlagen. Hauptziel des Vorschlags ist es, bestehende Vorschriften mit dem aktuellen langfristigen Haushaltsplan für den Zeitraum 2021 bis 2027 in Einklang zu bringen und weitere Verbesserungen an den bereits bestehenden und sehr hohen Standards in Bezug auf die Haushaltsordnung der EU vorzunehmen, um zu einem noch transparenteren, noch besser geschützten und noch anpassungsfähigeren Haushalt beizutragen.
Johannes Hahn, EU-Kommissar für Haushalt und Verwaltung, erklärte: "Der Vorschlag zielt darauf ab, den Empfängern von EU-Mitteln Sicherheit zu geben und gleichzeitig den Haushalt in Krisenzeiten anpassungsfähiger sowie die Haushaltsführung standardmäßig digital zu gestalten. Die jüngsten Erfahrungen haben uns gezeigt, dass das Vorbereitetsein auf unerwartete Herausforderungen für alle einen Unterschied macht. Ich freue mich auf konstruktive Gespräche mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten im Rat und hoffe, dass diese Vorschriften – zum Nutzen aller – rasch umgesetzt werden."
Mit dem Vorschlag soll insbesondere Folgendes sichergestellt werden:
>> ein transparenterer EU-Haushalt durch:
## die Verbesserung der Informationen, die die Öffentlichkeit über die Verwendung der Mittel des EU-Haushalts und über die Empfänger von EU-Mitteln erhält, durch eine verbesserte öffentliche Datenbank, in der alle Haushaltsvollzugsarten enthalten sind;
## die Stärkung der Wirksamkeit von Kontrollen und Prüfungen durch die verpflichtende Erhebung der Daten der Empfänger von EU-Mitteln, einschließlich der Daten ihrer wirtschaftlichen Eigentümer;
## die Nutzung eines integrierten IT-Systems für die gezielte Datensuche und die Risikobewertung bei allen Haushaltsvollzugsarten, um u. a. Risiken im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, Betrug und Interessenkonflikten zu ermitteln;
>> ein besser geschützter EU-Haushalt durch:
## die Stärkung des Früherkennungs- und Ausschlusssystems der Kommission, damit die Empfänger von EU-Mitteln, die gegen EU-Vorschriften verstoßen, ermittelt und vom Zugang zu Finanzmitteln ausgeschlossen werden können;
## die Ausweitung des Anwendungsbereichs dieses Systems auf den Haushaltsvollzug im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung (wenn die Kommission den Haushalt zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten ausführt), z. B. für Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität;
## die Aktualisierung der Definition des Begriffs "Interessenkonflikt", damit Teilnehmer von Gewährungsverfahren ausgeschlossen werden können, falls Interessenkonflikte bestehen;
## die Steigerung der Effizienz und Qualität von Kontrollen und Prüfungen durch Digitalisierung und den Einsatz neu entstehender Technologien im Einklang mit dem Engagement der Kommission für digitale Verfahren;
>> ein anpassungsfähigerer EU-Haushalt durch:
## die Schaffung eines klaren Rechtsrahmens für die Auftragsvergabe in Krisensituationen, z. B. indem es den EU-Organen ermöglicht wird, Aufträge im Namen der EU-Mitgliedstaaten zu vergeben oder als zentrale Beschaffungsstelle zu fungieren;
## die Einführung eines neuen Haushaltsvollzugsinstruments, um sicherzustellen, dass die Kommission zu globalen Initiativen beitragen kann (d. h. Aktivitäten mehrerer Geber, bei denen Mittel zur Unterstützung globaler Ziele in Bereichen wie Klimawandel, Bildung, Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria zusammengelegt werden).
Nächste Schritte
Der Vorschlag wird nun Gegenstand von Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten im Rat sein, damit er rasch angenommen werden kann. Die Kommission wird mit diesen beiden Organen eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Antragsteller und Empfänger von EU-Mitteln schnellstmöglich von den neuen Vorschriften profitieren können.
Hintergrund
Die Haushaltsordnung legt die wichtigsten Vorschriften fest: wie der Haushalt geführt wird, wie Begünstigten EU-Mittel bereitgestellt werden und wie die EU-Organe ihre eigenen Finanzen verwalten. Sie enthält Vorschriften darüber, wie die Organe der EU Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen beschaffen, Finanzhilfen und Preisgelder vergeben sowie Finanzierungsinstrumente und Haushaltsgarantien nutzen.
Im Jahr 2018 wurde die Haushaltsordnung der EU umfassend überarbeitet, um sie mit dem vorherigen langfristigen Haushaltsplan für den Zeitraum 2014-2020 in Einklang zu bringen und den Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 vorzubereiten. Mit der Haushaltsordnung 2018 wurden die früheren Anwendungsbestimmungen in ein einheitliches Regelwerk aufgenommen, wodurch alle allgemeinen Finanzvorschriften in der Haushaltsordnung berücksichtigt wurden.
Nach der Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 und der Ausgabenprogramme der Union wurde jedoch eine weitere Änderung für notwendig erachtet.
Zu diesem Zweck wurde von Juli bis Oktober 2021 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, deren Rückmeldungen sorgfältig geprüft wurden. Dem Großteil dieser Rückmeldungen wurde in dem Kommissionsvorschlag entsprechend Rechnung getragen.
(Europäische Kommission: ra)
eingetragen: 29.05.22
Newsletterlauf: 22.07.22
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