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Rechtsstreit um "lebenslange Garantie"


Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung: Opel verpflichtet sich gegenüber der Wettbewerbszentrale zur Unterlassung
Wettbewerbszentrale hatte Opel wegen "irreführender Blickfangwerbung" im Rahmen der Werbekampagne für die PKW-Anschlussgarantie mit der hervorgehobenen Aussage "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel" abgemahnt

(04.11.11) - Der Rechtsstreit über die Werbung mit einer "lebenslangen Garantie" für Opel-Fahrzeuge steht vor dem Ende: Der Automobilhersteller Opel hat sich gegenüber der Wettbewerbszentrale laut deren Angaben verpflichtet, es zu unterlassen, ab dem 01.01.2012 eine Anschlussgarantie mit einer Laufzeitbeschränkung für Neufahrzeuge der Marke Opel als lebenslange Garantie zu bewerben.

Mit diesem Schritt sind die Unterlassungsansprüche der Wettbewerbszentrale gegenüber Opel, die gerichtlich vor dem Landgericht Darmstadt geltend gemacht wurden, befriedigt. Aus diesem Grund wird die Wettbewerbszentrale die Klage gegen Opel zurück nehmen.

Im vergangenen Jahr hatte die Wettbewerbszentrale den Automobilhersteller wegen irreführender Blickfangwerbung im Rahmen der Werbekampagne für die PKW-Anschlussgarantie mit der hervorgehobenen Aussage "Die lebenslange Garantie auf Ihren Opel" abgemahnt. Lediglich in einem Sternchenhinweis war darauf hingewiesen worden, dass die beworbene Garantie tatsächlich nicht "lebenslang" gelten sollte, sondern nur bis zu einer Laufleistung des Fahrzeugs von 160.000 km. Bereits ab einer Laufleistung des Fahrzeugs von mehr als 50.000 km musste sich der Kunde außerdem an den Materialkosten beteiligen, so z.B. mit 50Prozent bei 100.000 km.

Die Wettbewerbszentrale begrüßt den gütlichen Abschluss dieses Verfahrens. Auf diese Weise kann ein jahrelanger Rechtsstreit durch die Instanzen vermieden werden. (Wettbewerbszentrale: ra)

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